Aufbau Fussboden bei Renovation Altbau

master91

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11. Sep. 2023
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Geschätzte Damen und Herren

Ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage. Es ist so, dass unser Haus (Altbau) saniert wurde und so auch die Bodenbeläge. Im OG haben wir eine Einliegerwohnung (wird intern benutzt), die vom Aufbau her etwas speziell ist. Ein Raum (1) liegt auf einer Balkenkonstruktion (wie im Holzhaus üblich), der andere Raum (2) ist auf einer Betonkonstruktion (wurde einmal angebaut). Bei Raum 1 wurden dazumal die Dielen entfernt und ein neuer Aufbau mit 3-Schichtplatten gemacht (zuerst eine Schiftung, dann 3-Schichtplatten). Das war eine Massnahme für die Stabilität. In Raum 2 wurde das «Klötzli-Parkett» entfernt, unten drunter ist eine massive Betondecke. In der Folge wurde das Parkett in Raum 1 direkt auf die 3-Schichtplatten geklebt, bei Raum 2 wurde zuerst mit Ausgleichsmasse das Niveau angepasst und geebnet und dann direkt das Parkett darauf geklebt. Meine Frage ist nun, ob man da aus fachmännischer Sicht noch eine Trittschalldämmung hätte einbauen müssen, oder ob das so in Ordnung ist?
 
Hallo und willkommen im Forum!

Eine Trittschalldämmung wäre bei beiden Räumen aus akustischer Sicht sinnvoll gewesen, um Schallübertragungen zu minimieren. Besonders bei Altbauten, die oft nicht so gut isoliert sind wie neuere Bauten, kann eine Trittschalldämmung erheblich zur Steigerung des Wohnkomforts beitragen.

Im Raum 1, der auf einer Balkenkonstruktion liegt, hätte eine Trittschalldämmung nicht nur zur Schalldämmung beigetragen, sondern auch etwaige Unebenheiten ausgeglichen und so eine gleichmäßige Fläche für den Parkettleger geschaffen. Auch im Raum 2, der auf einer Betonkonstruktion liegt, wäre eine Trittschalldämmung empfehlenswert, um Trittschall zu reduzieren und eine weichere Lauffläche zu schaffen.

Eine Trittschalldämmung ist zwar nicht zwingend notwendig, jedoch würde ich generell eine Dämmung empfehlen, vor allem, wenn das Gebäude bewohnt ist. Der zusätzliche Comfort und die Verbesserung der Akustik im Raum sind den Aufwand und die Kosten in der Regel wert.

Es ist jedoch wichtig zu bemerken, dass das Nachträgliche Einbauen einer Trittschalldämmung unter dem bereits verlegten Parkett sehr aufwändig und kostenaufwendig sein kann. Es ist oft notwendig, das Parkett zu entfernen und neu zu verlegen. Daher sollte die Notwendigkeit einer Trittschalldämmung immer vor der Renovation in Betracht gezogen werden.

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter und bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.
 
Für den zulässigen Trittschall gibt es eine Norm. Diese muss auch bei Umbauten eingehalten werden. Hier eine zusammengefasste Info. Bei derartigen Konstruktionen mit Überrängen auf verschiedene Materialen geht eigentlich, ohne Trittschallberechnung, und darauf folgender angepasster Dämmung eigentlich gar nichts. Gerade bei vermietetem Wohnraum.

Gruss Pit
 
Für den zulässigen Trittschall gibt es eine Norm. Diese muss auch bei Umbauten eingehalten werden. Hier eine zusammengefasste Info. Bei derartigen Konstruktionen mit Überrängen auf verschiedene Materialen geht eigentlich, ohne Trittschallberechnung, und darauf folgender angepasster Dämmung eigentlich gar nichts. Gerade bei vermietetem Wohnraum.

Gruss Pit
Herzlichen Dank für die Antwort. Das würde dann aber auch bedingen, dass nach SIA umgebaut wurde, richtig?
 
NaJa nicht unbedingt denn es gibt auch noch die Lärmschutzverordnung (LSV). Die LSV ist eine Konkretisierung des Umweltschutzgesetztes ( Art. 11 - 25 USG) LINK:. Das Problem ist, dass der Bauherr eigentlich dafür verantwortlich ist. Die Frage wäre natürlich, ob eine ausführende Firma oder die Genehmigungsbehörde darauf hinweisen muss, da es sich ja um ein Gesetz/Verordnung handelt, und die Firma, oder auch die Genehmigungsbehörde das notwendige Fachwissen haben. Die Genehmigungsbehörde müsste dies, bei "2" getrennten Einheiten, eigentlich zur Auflage machen.
Hier ein Auszug aus der LSV, Quelle Admin.ch:
Art. 32 Anforderungen
1 Der Bauherr eines neuen Gebäudes sorgt dafür, dass der Schallschutz bei Aussenbauteilen und Trennbauteilen lärmempfindlicher Räume sowie bei Treppen und haustechnischen Anlagen den anerkannten Regeln der Baukunde entspricht.............SIA281
3 Die Anforderungen gelten auch für Aussenbauteile, Trennbauteile, Treppen und
haustechnische Anlagen, die umgebaut, ersetzt oder neu eingebaut werden
. Die Vollzugsbehörde gewährt auf Gesuch hin Erleichterungen, wenn die Einhaltung der Anforderungen unverhältnismässig ist.
Art. 33 Aussen- und Trennbauteile, haustechnische Anlagen
1 Aussenbauteile grenzen einen Raum gegen aussen ab (z. B. Fenster, Aussentüren,
Aussenwände, Dächer).
2 Trennbauteile grenzen Räume verschiedener Nutzungseinheiten wie z. B. Wohnungen gegeneinander ab (z.B. Innenwände, Decken, Türen).
3 Haustechnische Anlagen sind mit einem Gebäude fest verbundene Anlagen wie Heizungs-, Lüftungs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, Aufzüge oder Waschmaschinen.
Das Thema ist allerdings doch sehr komplex. Wenn du einen Rechtsschutz hast, würde ich mich sicherheitshalber entsprechend beraten lassen. Ich bin mit nämlich auch nicht ganz sicher, ob dies alles grundsätzlich beim privaten Wohnungsbau mit Einliegerwohnung, wie in deinem Fall, gilt.

Gruss Pit
 
Merci für diese hilfreichen Informationen. Was mir heute noch in den Sinn gekommen ist: Wie verhält es sich denn zum Thema Brandschutz für die Einliegerwohnung? Die 3-Schichtplatte mit darüber liegendem Parkett ist ja nicht gerade «gut»?
 
Dies könnte dir ein wenig weiterhelfen. Die Einliegerwohnung ist aber eigentlich eine neuer Brandabschnitt, deshalb sind eigentlich sicher Anforderungen da. Falls z.B. die Balken von unten sichtbar sind kann es ein, dass man diese mit Fermacell o.ä verkleiden, und zwischen den Balken eine Mineralwolldämmung o.ä eingelegt werden muss. Es gibt natürlich 3-Schicht Platten, welche die Anforderungen erfüllen. Da müsste man nachfragen. Helfen kann da auch die Gebäudeversicherung. Zu denen musst du ja eh Kontakt aufnehmen. Für Bern gibt es ein Forum der GBV. Vielleicht findest du dort eine passenden Antwort. Auch der Kaminfeger, falls du einen hast/brauchst, kann dich dabei unterstützen, oder auch die VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen). Hier ein Dokument dazu (Link)

Gruss Pit