Baugesuch Pergola

ACL

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16. Juli 2019
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Hallo

Wollte mich mal erkundigen ob eine nicht fest installierte Pergola eine Bewilligung benötigt.

Ich lebe im Kanton Aargau.

Anbei ein Beispielbild

LG
 

Christian

Alu-Pergola-Sonnenschutz-Überdachung-Freiburg-510x510.jpg

 
Hallo ACL

Was verstehst Du unter nicht fest installiert? Ich gehe davon aus, dass Du dieses Ding nicht jeden Abend im Keller versorgst..... ?

Daher erfüllt die Pergola die Anforderungen an ein besonderse Gebäude (welches nicht dem dauernden Aufenthalt von Menschen dient). Wenn Du aber als Privatperson einen massstäblichen Plane des Herstellers bzw. Aufstellers der Pergola bringst, ist es möglich, dass die Gemeinde ein Auge zudrückt und nicht ein ganzes Gesuch verlangt. Sich "dumm stellen" und versuchen....

Viel Glück

Urs Tischhauser

 
Hallo Urs

Mit nicht fest installiert meinte ich das die Pergola bzw. die Stützen nicht einbetoniert sind.

Ich würde besagte Pergola selber anschaffen udn aufbauen.

Danke dir für dein Input.

Habe hierzu nur etwas im Inet gefunden von einer anderen Gemeinde im Aargau (Bild im Anhang)

LG

Christian

Unbenannt.png

 
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Reaktionen: Urs Tischhauser
Wollte mich mal erkundigen ob eine nicht fest installierte Pergola eine Bewilligung benötigt.
Hallo Christian

Wenn Du dies auf der grünen Wiese über Sommer aufstellen möchtest, dann sollte das wohl, wie jedes heutige Partyzelt, kein Problem sein.

Ich würde das einfach aufstellen.. und im Herbst wieder abbauen. Falls sich da wirklich jemand daran stören sollte, wird man einfach auf Dich zukommen.... und falls, da jemand eine Bewillligung haben möchte, dann reichst Du die entspr. nach. Ich kann es mir aber in der Praxis nicht vorstellen.

Wenn Du da eher ein ängstlicher Mensch wärst, der da zu 300% Sicherheit bräuchte, dann frage einfach bei Deiner Gemeinde nach. Dann weisst Du es definitiv.

 
Bewilligungsfreie Bauten werden vom Kanton, nicht von der Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können zusätzlich unter besonderen Umständen darüber hinausgehen, z.B. öffentliches Interesse, sie dürfen aber nicht weiter einschränken.

Bewilligungsfreie Bauten findest du im Kanton Aargau - als Ergänzung zum Bewilligungsverfahren im kantonalen Baugesetz (§ 59 BauG) - in der Bauverordnung:

10. Befreiung von der Baubewilligungspflicht und vereinfachtes Verfahren

§ 49 Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen

d) *    Kleinstbauten mit einer Grundfläche bis 5 m² und einer Gesamthöhe bis 2,50 m, wenn allfällige Immissionen nur minim sind, wie zum Beispiel Gerätehäuschen und Fahrradunterstände,
e)    bis zu einer Dauer von zwei Monaten
     1.    Materialablagerungen und Fahrnisbauten, wie Festhütten, Zelte, Hütten, Buden, Baracken, Stände,
     2.    einzelne bewohnte Mobilheime und Wohnwagen. Während der Nichtbetriebszeit dürfen Mobilheime, Wohnwagen und Boote auf bestehenden rechtmässigen Abstellflächen ohne zeitliche Beschränkung abgestellt werden. Pflichtparkfelder dürfen nicht benutzt werden.


Ist die Pergola grösser als genannt, würde ich sie im Herbst wieder abmontieren, wie Pfälzer empfiehlt, dann bist du auf der sicheren Seite.

 
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Hallo Christian

Scheinbar ist der Kanton Aargau wesentlich liberaler als der Kanton Zürich. Ganz ohne Bodenverankerung würde ich Dir aber die Aufstellung nicht empfehlen. Es stürmt ja hie und da auch mal bei uns....

Herzlicher Gruss, Urs

 
Im Solothurnischen auch strenger als im AG. Glaube wenn das Ding nur 4 Monate steht, braucht es keine. Steht es dauerhaft, dann schon, Du wirst ja die Pfeiler sicher irgendwie am Boden festschrauben.  Aber wo kein Kläger ist....

 
Hallo

Vielen Dank für eure Antworten.

Darf laut Gemeinde nich länger als 2 Monate am Stück sthene oder grösser wie 5m2 sein damit es keine Baubewilligung benötigt.

Ich werde mir auf nächsten Frühling entweder ein Glasdach mit Beschattung oder eine Lammelenpergola holen dann hald mit Baugesuch.

Gruss

Christian

 
Darf laut Gemeinde nich länger als 2 Monate am Stück sthene oder grösser wie 5m2 sein damit es keine Baubewilligung benötigt.
das würde dann auf einen normalen Sommer bezogen bedeuten, aufstellen und 2 Mal etwas verschieben... :D

Eine Glasüberdachung bringt natürlich auf Dauer, auch wenn es dann doch mal regnet, einen entspr. Mehrwert.... also via Baugesuch viel Spass und Erholung unter der neuen Pergola ab 2020

 
Darf laut Gemeinde nich länger als 2 Monate am Stück sthene oder grösser wie 5m2 sein damit es keine Baubewilligung benötigt.
Eben, siehe Bauverordnung des Kantons... ;)  

Zwei Monate ist ein wenig kurz, da müsstest du dich ja entscheiden, welche zwei Monate du als Sommer auswählst :D