Denkmalgeschütztes Objekt abreissen

HiltEm

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14. Apr. 2022
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Hallo liebes Forum. Ich bin neu hier.

Ich vermittle derzeit ein Doppeleinfamilienhaus mit viel Umschwung. Das Gebäude ist Denkmalgeschützt. Das Ziel ist es das Gebäude abzureissen und ein Mehrfamilienhaus drauf zu bauen.

Man müsste ein Provokationsverfahren einleiten damit das Gebäude nicht mehr im Schutzinvetar ist.

Gibt es eine möglichkeit das man vor dem verkauf eine Sicherheit (wahrschinlichkeit) an die Interessenten geben kann das man dass Gebäude abreissen kann?

Würde z.B. eine Machbarkeitsstudie Sinn machen?

 
Gibt es eine möglichkeit das man vor dem verkauf eine Sicherheit (wahrschinlichkeit) an die Interessenten geben kann das man dass Gebäude abreissen kann?
Wohl eher nicht, denn das Provokationsverfahren ist ja eins, selbst wenn diese gut geheissen wird kann dagegen Einsprache erhoben werden, mit unbekanntem Ausgang, und evt. langem Rechtsstreit. Das kann Jahre dauern. Und mit dem Denkmalschutz ist das so eine Sache, denn es gibt ja die unterschiedlichsten Gründe ein Objekt zu schützten. Bevor ich Geld in eine Machbarkeitsstudie stecken würde, denn machbar ist eigentlich grundsätzlich alles, würde ich einmal ganz einfach bei der Denkmalbehörde oder Gemeinderat anfragen, um zu sehen, wie der erste Tenor zu diesem Sachverhalt ist.

Gruss Pit

 
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Wohl eher nicht, denn das Provokationsverfahren ist ja eins, selbst wenn diese gut geheissen wird kann dagegen Einsprache erhoben werden, mit unbekanntem Ausgang, und evt. langem Rechtsstreit. Das kann Jahre dauern. Und mit dem Denkmalschutz ist das so eine Sache, denn es gibt ja die unterschiedlichsten Gründe ein Objekt zu schützten. Bevor ich Geld in eine Machbarkeitsstudie stecken würde, denn machbar ist eigentlich grundsätzlich alles, würde ich einmal ganz einfach bei der Denkmalbehörde oder Gemeinderat anfragen, um zu sehen, wie der erste Tenor zu diesem Sachverhalt ist.

Gruss Pit
Danke Pit.

Ich werde am Dienstag

nachfragen.

Gibt es wirklich keine möglichkeit das vorrab zu klären, villeicht eine Art von verbindlichen Vorentscheid?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich glaube nicht, dass ein Vorentscheid verbindlich sein kann. Es ist - auch wenn du etwas schriftlich erhälst - nur ein Vorentscheid und somit eine Tendenz. 

Ich würde auch mal telefonisch anfragen. Du musst es gut begründen können und gute Architektur anbieten können. Mit einem Telefonat erfährst du auch, wer entscheiden darf. Ist es zb "nur" erhaltenswert, kann möglicherweise die Gemeinde selbst entscheiden.

 
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@vromiDanke für den Tipp. Ich muss wirklich wisssen wer der Entscheidungsträger ist. Ich weiss nicht mal ob es kommunal oder überkommunal geschützt ist. 

 
Hallo HilEm

In der Schutzverordnung der Gemeinde findest du den genauen Schutzstatus des Objekts. Dazu gibt es pro Objekt noch die Details, was warum usw. geschützt ist. "Erhaltenswerte" Objekte können unter Umständen abgerissen werden. Bei "schützenswerten" Häusern wird es dann schon schwieriger. Dann müsste der Zustand sehr schlecht und der Ersatzbau vergleichbar sein.

Wie einfach oder schwierig das es ist, ein Objekt aus dem Inventar zu nehmen, weiss ich leider nicht. 

Und: natürlich von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Gruss MSG

 
Hallo HilEm

In der Schutzverordnung der Gemeinde findest du den genauen Schutzstatus des Objekts. Dazu gibt es pro Objekt noch die Details, was warum usw. geschützt ist. "Erhaltenswerte" Objekte können unter Umständen abgerissen werden. Bei "schützenswerten" Häusern wird es dann schon schwieriger. Dann müsste der Zustand sehr schlecht und der Ersatzbau vergleichbar sein.

Wie einfach oder schwierig das es ist, ein Objekt aus dem Inventar zu nehmen, weiss ich leider nicht. 

Und: natürlich von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Gruss MSG
Hallo @MSG_1330

Danke für deine Antwort. Ich habe gestern beim Bauamt/Heimatschutz angerufen und das Objekt ist "Inventarisiert" und der Entscheidungsträger ist nur der Gemeinderat.

 
Hallo @MSG_1330

Danke für deine Antwort. Ich habe gestern beim Bauamt/Heimatschutz angerufen und das Objekt ist "Inventarisiert" und der Entscheidungsträger ist nur der Gemeinderat.
Darf ich fragen in welchem Kanton das Objekt steht (gerne auch per PN)? Würde mich interessieren, wie das in anderen Kantonen so abläuft. Heisst inventarisiert, dass es zwar erfasst ist aber noch nicht geschützt (fehlende Schutzabklärung?)? Oder betrifft es lediglich das Ortsbildinventar?

Gruss MSG