Doppelgarage

GCT

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06. Juli 2006
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Kopie aus dem alten Forum....

Jackmickel hat am 01.07.2006 14:36 folgendes geschrieben:

kann mir einer dazu sagen wollt eine Doppelgarage auf der Baugrenze bauen und dann oben eine Dachterrasse ich weiß wenn ich eine DAcht. bauen will oben auf der Garage muß ich sie mindesten 3m von der baugrenze errichten wie ist es aber wenn ich die gArage doch auf die baugrenze bau und nicht die ganze Garage nutze als Dacht. sprich nur 3m breite und denn rest 3m als GRündach nutze..??

MFG
raycecile hat am 01.07.2006 17:33 folgendes geschrieben:

Die Antwort kann man so nicht geben da die Grenzabstände von kanton zu kanton und Gemeinde unterschiedlich sind.

Konsultiere die Bau- und Nutzungsordnung deiner Gemeinde und frag bei der Baukommission nach, alles andere wäre unseriöse Kaffeesatzleserei...
TimTaylor hat am 01.07.2006 18:55 folgendes geschrieben:

@Jackmickel

Massgenben ist nicht das Dach als Grenzabstand in erster Linie, sondern der Abstand des Nächsten Pfosten oder der nächsten Wand zur Grenze.

Wenn also der nächste Aussenpfosten/Aussenwand die verlangten 3m untewrschreitet, darf das Dach zum Beispiel Problemlos bis auf 2m zum Beispiel an die Grenzlinie kommen.

Aber auf die Grenze darfst du nicht bauen, da dort eine Maximalhöhe vorgeschrieben ist und die überschreitet jede Garage, denn diese ist in den meisten Kantonen ca. 1m.

Du hast jedoch folgende Möglichkeit um trotzdem direkt auf die Grenze zu bauen, nämlich indem du mit deinem Nachbar zusammen z.B. eine 4-fach Garage baust (2 Plätze bei ihm und 2 bei dir), dann habt ihr das gleiche Nährbaurecht ausgeschöpft und die garage kommt insgesamt eh noch billiger.

Liebe Grüsse TimTaylor

Menzi hat am 03.07.2006 13:13 folgendes geschrieben:

So viel ich weiss, ist das Kantonal geregelt und auch in jeder Gemeinde anders.

Es gibt dazu ein Baureglement wo du bestimmt auf der Gemeinde beziehen kannst.
raycecile hat am 03.07.2006 13:35 folgendes geschrieben:

Wichtig, Nebengebäude dürfen bis auf die Grenze, Nebengebäude haben aber eine maximale Grundfläche, im AG 36m2 -> darum kantonale und gemeinde Bauordnung konsultieren
 
Hallo zusammen...

Oft sind die Bauverordnungen/Baureglemende auch auf der Gemeinde Homepage erhältlich und man kann sich dann selber ein bisschen schlau machen.

Gruss

GCT

 
GCT schrieb:

Oft sind die Bauverordnungen/Baureglemende auch auf der Gemeinde Homepage erhältlich und man kann sich dann selber ein bisschen schlau machen.
oder wenn dies nicht der Fall ist kann man diese auf der Gemeinde in welcher man baut/bauen möchte beziehen.

Die Baugesuchsmappe kostet zwischn 0 und 20 Franken im Normalfall und beinhaltet alle Verodnungen und Reglemente welche relevant sind.

Liebe Grüsse TimTaylor

 
Bei uns ist es so (Luzern/Willisau) das der abstand von Eingeschossigen Nebengebäuden bei 3m liegt. Wir haben mit unserer Garage (3.65m hoch) jedoch mit dem Nachbarn einen Abstand von 0.75m. Wir haben uns ein gegenseitigen Nähebaurecht von 0.6m gewährt für eingeschossige Nebenbauten bis max. 3.7m höhe.

Zu Strassen jedoch sind die 3m verbindlich (4m für das Hauptgebäude!)