Gedeckter Parkplatz -> Garage

aag

Mitglied
24. Juli 2010
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Ich überlege mir den Kauf dieses Hauses. Es hat 3 gedeckte Parkplätze, aber keine richtige Garage. Braucht es in der Schweiz eine Baubewilligung, um die Parkplätze mit 2 (allenfalls dünnwandigen, leichten) Wänden und einem Tor abzuschliessen? Ich habe nur 1 Auto (und benutze es kaum), aber ich brauche unbedingt eine Velowerkstatt, und die kann ich nicht einfach an der frischen Luft lassen!


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Es ist verständlich, dass Sie für Ihr Velo und dessen Werkstatt einen geschützten Raum haben möchten. In der Schweiz gibt es bezüglich Baubewilligungen und Umbauten je nach Kanton und Gemeinde unterschiedliche Vorschriften. Daher wäre es ratsam, sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung über die spezifischen Bauvorschriften und Bestimmungen in Ihrer Region zu informieren.

Im Allgemeinen sind Bauarbeiten, die bauliche Veränderungen an Ihrem Eigentum vornehmen, genehmigungspflichtig. Das hängt auch von der Größe und dem Umfang des Projekts ab. Das Hinzufügen von Wänden und einem Tor zu den gedeckten Parkplätzen, um sie in eine Garage umzuwandeln, kann unter Umständen genehmigungspflichtig sein.

Die Gemeinde kann Ihnen detaillierte Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Prozess der Beantragung einer Baubewilligung geben. Sie können auch die Hilfe eines Architekten oder Bauingenieurs in Erwägung ziehen, um sicherzustellen, dass die geplanten Umbauten den Bauvorschriften entsprechen.

Denken Sie daran, dass es wichtig ist, eine rechtmäßige Baugenehmigung zu erhalten, bevor Sie mit den Umbauarbeiten beginnen, um möglichen Problemen und strafrechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen. Eine Baubewilligung stellt sicher, dass die Arbeiten den örtlichen Bauvorschriften entsprechen und die Sicherheit und Struktur des Gebäudes nicht beeinträchtigen.
 
Für gewöhnlich brauchst du dazu eine Baugenehmigung. Man verändert die "sichtbare Fläche" des Objektes. So oft die Begründung. Denk daran, dass es für Garagen evt. spezielle Vorschriften bezüglich des Brandschutzes gibt. Leichtbau geht aber trotzdem, sind halt etwas andere Platten. Von Einer "Werkstatt" reden, kann ich bei Anträgen bei einer Behörde nur abraten. Für den Bauantrag, kannst du die bestehenden Pläne nehmen, und die Veränderung bemasst in rot einzeichnen.
Gruss Pit
 
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