Grenzabstand für angebaute Garage

Ibiza85

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09. Feb. 2021
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Hallo zusammen

wir planen einen Neubau. Es gibt ein Einfamilienhaus mit angebauter Doppelgarage. Von der Garage gibt es einen Durchgang ins Wohnhaus.

Der Grenzabstand ist 3m (bis 12m Gebäudelänge) bei einem 2-Stöckigen Haus. Bei einem Stockwerk (Garage) sind es 2m. Das Wohnhaus hat 9.5m, die Garage soll 7m haben.

Nun zur Frage:

Müssen die 9.5m und die 7m zusammengezählt werden und somit für alles ein Grenzabstand von 3.75m (da Gesamtlänge 16.5m) eingehalten werden? Oder darf bei der Garage auf 2m und beim Wohnhaus auf 3m Abstand gebaut werden?

Vielen Dank für Eure Rückmeldung.

Gruss

Dominik 

 
Hoi Ibiza85

Bei in der höhe gestaffelten Bauten wird der Grenzabstand in Abhängigkeit der Geschosse separat ermittelt. D.h. Der eingeschossige Gebäudeteil ist insgesamt 16.5m lang, deshalb beträgt der Grenzabstand für das eingeschossige Gebäude 2.75m. Der zweigeschossige Gebäudeteil ist 9.5m lang (<12m), der Grenzabstand für das Wohnhaus bleibt folglich beim minimalen Grenzabstand für 2VG, d.h. 3m. 
Wohnhaus: 3m, Garage: 2.75m

mfg

 
Super, vielen Dank für die Info torte.

Würde die Garage nur 3.5m breit und an die Garage noch ein Carport von 3.5m angebaut, verhält es sich dann gleich wie eine Garage von 7m?

mfg

 
Wo baut ihr genau?

Im Kanton Zürich gilt gemäss PBG ein Mindestabstand von 3.5 Meter. Keine Ahnung wie dies in anderen Kantonen aussieht. 
 

Oder du hast du ein Näherbaurecht, das du nicht erwähnt hast?

 
Immer wieder interessant zu sehen, wie sich die Kantone unterscheiden. 

Bei uns wären es auch 4 Meter gewesen mit 3 VG, 5m mit 4 VG, aber mit 2 VG (oder 1 VG) eben besagte 3.5m.

Ich sehe einen Mindestabstand von 4 Meter gibt in  olothurn es für Bienenhäuser :) 

Viel Glück bei eurem Bau. 

 
Hallo Ibiza

Ich sehe das wie @torte. Eingeschossig baust Du mit einer Gebäudelänge von 16.5m, wodurch Du einen Abstand von 2.75m einhalten musst. Der Teil, welcher dann zweigeschossig ist, hat eine Länge von 9.5m und muss somit 3m Abstand einhalten.

Gruss, Urs Tischhauser

 
Mit den lokalen Gesetzen bin ich nicht vertraut, kann folglich nur mutmassen... 

Angenommen  der Carport bestünde nur aus der Dachverlängerung der Garage abgestützt auf 2 Stützen, kann es durchaus möglich sein, dass der Carport nicht als Gebäude (im Sinne von „abgeschlossener Raum mit Gebäudehülle“) taxiert würde und sich somit der Grenzabstand auf 2.25m reduzieren liesse. 

Eine Anfrage bei der Bauverwaltung verschafft dir Klarheit. 
 

mfg 

 
Vielen Dank für Eure Infos.

Wir haben in 4 Wochen eine Sitzung mit der Bauverwaltung. Dort wird sich sicher alles klären.

 
Bezüglich der Grenzabstände kann ich dir leider nicht direkt weiterhelfen. Ich möchte dir nur den Hinweis mitgeben, dass es nicht so entscheidend sein wird, die letzten cm Grenzabstand auszureizen. Priorität ist aus meiner Sicht der Standort der Garage. Wenn dein Scan eurem Bauvorhaben entspricht werden letztlich viele Verkehrsflächen benötigt. Sofern vom Terrain möglich und mit der Erschliessung von unten, hätte ich die Garage auf die andere Seite genommen. Letztlich pflästerst du weniger Flächen (Vorplatz, Erschliessung etc) und hast erst noch mehr Garten. 

Zudem wäre allenfalls ein Sitzplatz auf der Garage möglich mit der Südausrichtung. Ich kenne das Terrain und die umliegende Bebauung jedoch nicht.

Je nach Gefälle und allfälliger Baugrube würde ich mir überlegen, ob du den Grenzabstand voll ausreiten willst. Grundsätzlich hast du eine grosse Parzelle. Wenn deine Parzelle flach ist, spielt es keine Rolle. Brauchst du für die Garage und das Haus eine Baugrube, sind 2 bis 3 m schnell sehr wenig Platz. Wenn du nicht ein super Verhältnis zum Nachbar hast oder dir im Idealfall das Grundstück selber gehört, würde ich darauf verzichten, grössere Grabarbeiten auf dem Nachbarsgrunstück ausführen zu müssen. 

 
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Vielen Dank für Deine Einschätzung rauchi7.

Auf dem Grundstück steht bereits ein Haus das abgerissen wird. Auch dort ist die Garage nördlich. Wir möchten die südliche Seite vom Haus als Sitzplatz/Garten nutzen, da nördlich ein Gewerbegebäude steht.

Zum besseren Verständniss sind hier noch 2 Anhänge:

Anhang anzeigen Plan.pdf
Anhang anzeigen Scan.pdf