Hallo zusammen
wir planen einen Neubau. Es gibt ein Einfamilienhaus mit angebauter Doppelgarage. Von der Garage gibt es einen Durchgang ins Wohnhaus.
Der Grenzabstand ist 3m (bis 12m Gebäudelänge) bei einem 2-Stöckigen Haus. Bei einem Stockwerk (Garage) sind es 2m. Das Wohnhaus hat 9.5m, die Garage soll 7m haben.
Nun zur Frage:
Müssen die 9.5m und die 7m zusammengezählt werden und somit für alles ein Grenzabstand von 3.75m (da Gesamtlänge 16.5m) eingehalten werden? Oder darf bei der Garage auf 2m und beim Wohnhaus auf 3m Abstand gebaut werden?
Vielen Dank für Eure Rückmeldung.
Gruss
Dominik
wir planen einen Neubau. Es gibt ein Einfamilienhaus mit angebauter Doppelgarage. Von der Garage gibt es einen Durchgang ins Wohnhaus.
Der Grenzabstand ist 3m (bis 12m Gebäudelänge) bei einem 2-Stöckigen Haus. Bei einem Stockwerk (Garage) sind es 2m. Das Wohnhaus hat 9.5m, die Garage soll 7m haben.
Nun zur Frage:
Müssen die 9.5m und die 7m zusammengezählt werden und somit für alles ein Grenzabstand von 3.75m (da Gesamtlänge 16.5m) eingehalten werden? Oder darf bei der Garage auf 2m und beim Wohnhaus auf 3m Abstand gebaut werden?
Vielen Dank für Eure Rückmeldung.
Gruss
Dominik