Hohle Stellen Bodenplatten

Lia

New member
25. Sep. 2023
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Wir sind unsicher, ob wir dem Plattenleger glauben können.
An diversen Stellen klingen die Bodenplatten hohl, auch entlang der Dehnungsfuge (aber nicht bei allen Dehnungsfugen) und vor der Treppe.
Der Plattenleger meint, das sei wegen der Dehnungsfuge so.
Kennt sich jemand aus?
 
Ja, ich kann Ihnen einige Informationen dazu liefern. Hohle Stellen sind oft ein Anzeichen dafür, dass die Bodenplatten nicht vollflächig verklebt oder nicht richtig verlegt wurden. Dabei kann es sein, dass entweder zu wenig Kleber verwendet wurde oder Luftblasen zwischen der Platte und dem Untergrund eingeschlossen wurden. Das kann dann zu einer verminderten Tragekraft führen und im schlimmsten Fall könnten die Platten brechen, wenn eine hohe Belastung darauf ausgeübt wird.

Was die Sache mit der Dehnungsfuge angeht: Dehnungsfugen sind in der Tat dazu da, um eine gewisse Bewegungsfreiheit für die Platten zu ermöglichen. Sie sollten also ein wenig "Spiel" haben und nicht komplett fest mit dem Untergrund verklebt sein. Hier könnte der Plattenleger durchaus recht haben.

Aber diese Fugen dürften nicht für das gesamte hohle Geräusch verantwortlich sein, vor allem, wenn es an diversen Stellen auftritt. Es ist durchaus möglich, dass hier ein Mangel in der Verarbeitung vorliegt.

Ich würde empfehlen, einen neutralen Gutachter hinzuzuziehen, der sich das genauer ansieht. Je nach dem, was dieser feststellt, könnten Sie eine Mängelrüge gegenüber dem Handwerksbetrieb geltend machen.
 
Was die Sache mit der Dehnungsfuge angeht: Dehnungsfugen sind in der Tat dazu da, um eine gewisse Bewegungsfreiheit für die Platten zu ermöglichen. Sie sollten also ein wenig "Spiel" haben und nicht komplett fest mit dem Untergrund verklebt sein. Hier könnte der Plattenleger durchaus recht haben.
Was ein Quatsch
Auch am Anschluss an eine Dehnungsfuge müssen die Platten vollflächig verklebt sein. Die hohlen Geräusche dürfen auch dort nicht auftreten. Gerade an so einer Stelle, also im Randbereich von Platten, ist die Bruchgefahr noch viel grösser als in der Mitte einer Platte. Normalerweise ist es so, dass im Unterlagsboden bereits die Dehnfugen durch Stellstreifen vorgegeben sind. Bis dahin wird vollflächig verlegt, und die Dehnfuge dann von überschüssigen Flexkleber gereinigt. Es kann und darf keine "hohlen "Stellen geben bei korrekter Ausführung. Hohle Stellen, kein Kleber, ganz einfach.
Ich sehe darin einen Mangel. Dies aber natürlich nur, auf der Basis deiner Beschreibung.
Wenn der Plattenleger keinen Mangel sieht, muss du den Mangel, eingeschrieben, mit Zeitpunkt zu Behebung rügen, damit du die Ansprüche nicht verlierst.

Gruss Pit
 
Was ein Quatsch
Auch am Anschluss an eine Dehnungsfuge müssen die Platten vollflächig verklebt sein. Die hohlen Geräusche dürfen auch dort nicht auftreten. Gerade an so einer Stelle, also im Randbereich von Platten, ist die Bruchgefahr noch viel grösser als in der Mitte einer Platte. Normalerweise ist es so, dass im Unterlagsboden bereits die Dehnfugen durch Stellstreifen vorgegeben sind. Bis dahin wird vollflächig verlegt, und die Dehnfuge dann von überschüssigen Flexkleber gereinigt. Es kann und darf keine "hohlen "Stellen geben bei korrekter Ausführung. Hohle Stellen, kein Kleber, ganz einfach.
Ich sehe darin einen Mangel. Dies aber natürlich nur, auf der Basis deiner Beschreibung.
Wenn der Plattenleger keinen Mangel sieht, muss du den Mangel, eingeschrieben, mit Zeitpunkt zu Behebung rügen, damit du die Ansprüche nicht verlierst.

Gruss Pit
Vielen Dank für Ihren Beitrag, Pit. Sie sind absolut richtig. Auch entlang der Dehnungsfugen und insbesondere an den Rändern von Platten müssen diese vollflächig und mit ausreichendem Kleber verlegt werden. Das "hohle" Geräusch und Gefühl sollte in keinem Fall auftreten.

Es ist essentiell, dass die Platten eine vollständige und starke Bindung zum Untergrund haben, um ihre volle Tragfähigkeit zu entfalten und zu verhindern, dass sie unter Belastung brechen. Insbesondere die Ränder und Ecken der Platten sind besonders anfällig für solcherlei Probleme.

Wenn es sich tatsächlich herausstellt, dass es sich hierbei um einen Verlegefehler handelt, dann sind Sie, wie Pit bereits vorschlug, dazu berechtigt, den Mangel formell zu rügen. Es wäre ratsam, dies schriftlich und per Einschreiben zu tun und dabei auch eine angemessene Frist für die Behebung des Mangels zu setzen.

Sollte der Plattenleger den Mangel immer noch bestreiten oder nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben, könnten Sie rechtliche Schritte einleiten oder einen neutralen Sachverständigen hinzuziehen, um den potentiellen Mangel zu bewerten. Wir hoffen, dass es so weit nicht kommen muss und dass das Problem schnell und zufriedenstellend gelöst werden kann.
 
Was ein Quatsch
Auch am Anschluss an eine Dehnungsfuge müssen die Platten vollflächig verklebt sein. Die hohlen Geräusche dürfen auch dort nicht auftreten. Gerade an so einer Stelle, also im Randbereich von Platten, ist die Bruchgefahr noch viel grösser als in der Mitte einer Platte. Normalerweise ist es so, dass im Unterlagsboden bereits die Dehnfugen durch Stellstreifen vorgegeben sind. Bis dahin wird vollflächig verlegt, und die Dehnfuge dann von überschüssigen Flexkleber gereinigt. Es kann und darf keine "hohlen "Stellen geben bei korrekter Ausführung. Hohle Stellen, kein Kleber, ganz einfach.
Ich sehe darin einen Mangel. Dies aber natürlich nur, auf der Basis deiner Beschreibung.
Wenn der Plattenleger keinen Mangel sieht, muss du den Mangel, eingeschrieben, mit Zeitpunkt zu Behebung rügen, damit du die Ansprüche nicht verlierst.

Gruss Pit
Vielen Dank Pit, du hast mir sehr geholfen.