Wir wohnen als langjährige Mieter in einer Mietwohnung, die der Besitzer in Stockwerkeigentum umwandeln möchte.
Wir wurden darüber vor über einem Jahr mündlich informiert. Ein konkretes Verkaufsgespräch mit Angebot wurde jedoch noch nicht geführt. (Dies könnte jedoch jederzeit geschehen.)
Falls wir nun planen, ein Haus zu bauen, gibt es da einen Kündigungsschutz, damit man nicht während der Bauzeit nochmals umziehen müsste? (Selbst wenn der Besitzer die Wohnung eigentlich verkaufen möchte.)
Ich habe gehört, dass 1-2 Jahre möglich sind. In einem Fall wurde dem Mieter 3 Jahre zugesprochen.
Aber eben...ich weiss nicht, ob dies nur bei Wohlwollen des Besitzers geschieht, oder ob man dies auch gegen seinen Willen durchsetzen kann. Ist für solche Fälle rechtlich etwas vorgesehen?
Wir könnten natürlich schon vorweisen, dass wir wirklich in der Neubauplanung stecken und dies nicht nur einfach so eine Idee ist.
Gruss, Cal
Wir wurden darüber vor über einem Jahr mündlich informiert. Ein konkretes Verkaufsgespräch mit Angebot wurde jedoch noch nicht geführt. (Dies könnte jedoch jederzeit geschehen.)
Falls wir nun planen, ein Haus zu bauen, gibt es da einen Kündigungsschutz, damit man nicht während der Bauzeit nochmals umziehen müsste? (Selbst wenn der Besitzer die Wohnung eigentlich verkaufen möchte.)
Ich habe gehört, dass 1-2 Jahre möglich sind. In einem Fall wurde dem Mieter 3 Jahre zugesprochen.
Aber eben...ich weiss nicht, ob dies nur bei Wohlwollen des Besitzers geschieht, oder ob man dies auch gegen seinen Willen durchsetzen kann. Ist für solche Fälle rechtlich etwas vorgesehen?
Wir könnten natürlich schon vorweisen, dass wir wirklich in der Neubauplanung stecken und dies nicht nur einfach so eine Idee ist.
Gruss, Cal