Minimale Ausnützungsziffer - Was machen wenn man diese nicht erreicht

juha0007

New member
08. Jan. 2022
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Hallo zusammen;

Wir sind nun neu im Forum und gerade dabei unser Haus auf einem Grundstück zu planen. Unser Problem: Es gibt eine minimale Ausnützungsziffer des Grundstücks. Da Da das Grundstück sehr gross ist, erreichen wir diese mit all unseren Bauten nicht. Sie liegt bei 0.4. Hat jemand aus dem Forum Erfahrung, was passiert wenn man diese Ausnützung nicht erreicht? Kann man die Parzelle ohne weiteres teilen oder sogar teilen, aber behalten und die eine Parzelle wieder Zurückzonen in Wiese und Ackerland. Oder was habt ihr für gute Ideen. Bitte aber nur ernstgemeinte und realistische Vorschläge, sonst hilft es mir nämlich nicht. Danke euch schon jetzt für eure Antworten

 
Hallo Juha

Sofern das komplette Grundstück dir gehört und ihr diese minimal Ausnützung nicht erreicht, würde ich an eurer Stelle das Grundstück abparzellieren. Das daraus entstandene zweite Grundstück weiterverkaufen, oder falls finanziell möglich behalten. Das Abparzellieren wird dich eine gewisse Summe kosten auf dem Grundbuchamt/Notariat. 

 
Viele lieben dank für deine Antwort. Weisst du denn, ob man wenn man es abparzelliert dann auch bebauen muss, oder kann man es als Wiese wieder Zurückzonen.

 
Mit deinem Land kannst du grundsätzlich machen was du möchtest. Es gibt sicher keine Pflicht zu bauen. Schliesslich gibt es ja vielerorts unbebautes Bauland. 

 
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Schöne wäre es, wenn es keine Pflicht zum Bauen gäbe: Schon einmal etwas von "Baulandmobilisierung" gehört? Die Gemeinde kann dich verpflichten innert einer von ihr festgesetzten Frist zu bauen und das tut sie auch bei der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes! Folge:

a) Auszonen (i.d.R. ohne Entschädigung oder b) Abparzellieren, d.h. das Bauland von der bestehenden, unternutzten bzw. zuwenig ausgenützten Parzelle "abspalten" und als Bauland entweder selber bebauen oder aber verkaufen. Wenn Du es nicht tust, dann erzwingt sich die Gemeinde ein Kaufsrecht, kauft dir also zwangsweise das Bauland ab und bringt es auf den Markt. So einfach geht das heute, das Eigentum ist in diesem Land schon lange nicht mehr geschützt, die Gemeinde kann dich leider zwingen etwas zu tun, was Du gar nicht möchtest.

Soweit sind wir heute in unserem Rechtsstaat!

 
Schöne wäre es, wenn es keine Pflicht zum Bauen gäbe: Schon einmal etwas von "Baulandmobilisierung" gehört? Die Gemeinde kann dich verpflichten innert einer von ihr festgesetzten Frist zu bauen und das tut sie auch bei der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes! Folge:

a) Auszonen (i.d.R. ohne Entschädigung oder b) Abparzellieren, d.h. das Bauland von der bestehenden, unternutzten bzw. zuwenig ausgenützten Parzelle "abspalten" und als Bauland entweder selber bebauen oder aber verkaufen. Wenn Du es nicht tust, dann erzwingt sich die Gemeinde ein Kaufsrecht, kauft dir also zwangsweise das Bauland ab und bringt es auf den Markt. So einfach geht das heute, das Eigentum ist in diesem Land schon lange nicht mehr geschützt, die Gemeinde kann dich leider zwingen etwas zu tun, was Du gar nicht möchtest.

Soweit sind wir heute in unserem Rechtsstaat!


Bauland soll bebaut werden und in der Landwirtschaftszone soll Landwirtschaft betrieben werden. Damit soll die schleichende Zersiedelung in der Schweiz gestoppt werden. Diesem Vorgehen hat das Schweizer Stimmvolk deutlich zugestimmt. Natürlich ist die Baulandmobilisierung wie von Ihnen beschrieben für den Einzelfall extrem. Es braucht allerdings schon sehr viel, bis Gemeinden eine Enteignung vornehmen... Der volkswirtschaftliche Schaden aufgrund von Baulandhorterei ist da aber wahrscheinlich sehr viel höher, weil die künstliche Verknappung von Bauland die Preise in die Höhe schiessen lässt und die Unter- bis Mittelschicht zu lebenslänglichen, teuren Mietverhältnissen verdammt.

Leider ist Land kein endloses Gut. Dass es deshalb klare Regeln braucht, wer was wo machen darf und soll, ist doch wünschenswert.

Wenn Sie etwas daran ändern wollen, sollten Sie in die Politik gehen und nicht zu unrecht über fehlende Rechtsstaatlichkeit jammern.

Gruss MSG

 
Reaktionen: haus-automatisation
@MSG_1330 kann ich absolut bestätigen. Bei uns in der Gemeinde werden die Horter zum bebauen innerhalb einer Frist verpflichtet. Auszonen ist nur möglich, wenn das Land nicht bereits erschlossen ist.

@juha0007 ich würde mich an die Gemeinde wenden um die Möglichkeiten zu besprechen. 

 
Es bleibt Dir einzig der Gang zur Gemeinde, damit Du Klarheit erhältst. Eine Mindestausnützungsziffer geht oftmals im Zusammenhang mit einer Gesamtüberbauungsordnung einher. Falls dem so wäre, wird's wohl nix mit Abparzellierung. 

 
Was man machen könnte, in der Hoffnung, dass die nicht gleich verstehen, was der Sinn dahinter ist: Die Parzelle so teilen, dass die Baulinen etc auf dem abgeteilten teil es praktisch unmöglich machen zu bauen. Wenn das mal so geteilt ist, wird es schwierig, das Bauland auch mit Zwang durch die gemiende zu verkaufen, wo man nicht sinnvoll bauen kann, das wird auch nicht gekauft. Der nachteil liegt aber auf der Hand. Diese Parzelle hat dann auch praktisch keinen Wert mehr. Ich schreib das auch nur, weil ihr auch von Auszonen redet, was ähnliche Wertverluste bringt.

Ausnützungsziffern kann man auch auf andere Grundstücke transferieren, sofern sie angrenzen. Damit löst man eine Überschreitung des Maximums im Normalfall. Hab aber noch nie gelesen, dass das auch nicht umgekehrt fürs Minimum gehen soll. Heisst: Wenn man finanziell genug Power hat für ein Projekt mit zwei Häusern, dann gibt es da auch Lösungen. Bzw einen Teil des Eigenkapitals kann man sich auch mit der üblcihen Methode holen (bau des zweiten hauses erst wenn ein Käufer Anzahlung gemacht hat). Die Teilung sieht dann so aus: Ein Haus mit minmaler Perzelle, 3 Seiten nur Mindestabstand, eine Seite für Terrasse und was Garten mit etwas mehr. Als Bauherr des zweiten Hauses könnt ihr bestimmen, wie das ist, sodass es euch bezüglich Einsicht in den Tei des Grundstücks, den ihr behaltet. möglichst wenig stört.

Die kleine abgetrennte Parzelle ist dann weit über Mindestausnützung und davon wird ein Teil via Grundbucheintrag auf eueren Teil übernommen, der eigentlich zu wenig hat.

Wenn man was knapper bei Kasse ist und die zwei Häuser nicht gleichzeitig stemmen kann, aber das Land schon hat (z.B geerebt), könnte man auch erst pazellieren, das Haus zum verkaufen bauen und wenn das gemacht ist, dann das eigene angehen.

 
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