Schimmel an Wand zw. Kinderzimmer und Dusche

Pippen

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21. Feb. 2007
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Salü zäme

Jetzt hat mich der Schimmel auch erwischt! /emoticons/default_additional/201.gif

Es war so:

Wir wollten die Wand die zwischen dem Kinderzimmer und dem Bad liegt neu farbig streichen. Dazu haben wir die Fussbodenleiste abgeschraubt.

Da kam der Schimmelfleck zum Vorschein. Es ist ein ca. 70cm langer und vielleicht 8-10cm hoher Streifen der schön hinter der Leiste versteckt

war. Genau dahinter befindet sich die Dusche die 80cm lang ist. Wir haben sofort einen Sanitär verständigt (nicht denjenigen der beim Hausbau

beteiligt war. Mit dem waren wir überhaupt nicht zufrieden).

Er hat sich die Sache angeschaut und gesagt, das komme von einer defekten/undichten Fuge zwischen Duschwanne und Wand. Ich könne das

der Versicherung melden, die werden dann die Schimmelentfernung bezahlen. Das Neumachen der Fuge müsse ich selber bezahlen. Da ich

beim Besuch des Sanitärs nicht zu Hause war ("nur" meine Frau), konnte ich meine Bedenken noch nicht anbringen. Denn ich frage mich, ob es

wirklich nur ein Problem der Fuge ist.

Das Haus wurde 2007/2008 gebaut.  Auf der besagten Fuge in der Dusche sind auch Schimmelspuren zu sehen. Die wollte ich bei Bedarf mal

selber entfernen (mit so einem Schimmelentferner Sprüher).

Meine Fragen:

1. Kann es wirklich nur an einer undichten Fuge in der Dusche liegen? Wenn die Wand zum Kinderzimmer doch korrekt abgedichtet wäre, könnte

die Feuchte doch nicht in die Wand hineingehen?

2. Wie muss das korrekt ausgeführt und repariert werden?

3. Könnte der ehem. Sanitär auch nach der 5 jährigen Garantie für versteckte Mängel noch haftbar gemacht werden, dass die Wand nicht korrekt

abgedichtet ist?

Danke für eure Hilfe.

Gruss Pippen

 
Hallo Pippen

Da sich die Länge des Schimmelbefalls und der dahinter befindlichen Dusche ja fast exakt gleichen..  ist es auch die naheliegende Ursache. Wenn sich der Befall in 5 Jahren auch nur in diesem "relativ kleinen Bereich" ausgebreitet hat, ist anzunehmen, dass da letztlich auch nicht sehr viel Wasser eindringt.... woraus man den Schluss ziehen könnte, dass diese Feuchte über die Anschlussfuge Duschtasse (oder geflieste Variante??) zur Wandfläche eindringt.

Dicht sollte diese auf alle Fälle sein, wobei eben Silikonfugen grundsätzlich nicht Bestandteil einer Garantie wären... daher sollte diese Fuge auch nicht "nur" mit einer Silikonmasse gefüllt sein (ist eigentlich nur eine optische Fuge) sondern mit einer ordentlichen Fugenabdichtung darunter/dahinter ausgeführt sein.

Prüfe nach was im Baubeschrieb stand...was ggf. in Detailplänen gezeichnet war... was ggf. in der Plattenlegerrechnung aufgeführt war....  was Du ggf. noch an Bildern aus der Bauzeit darüber hättest.

 
Hallo Pfälzer

Danke für Deine Antwort.

Ja, es ist eine Duschtasse.

daher sollte diese Fuge auch nicht "nur" mit einer Silikonmasse gefüllt sein (ist eigentlich nur eine optische Fuge) sondern mit einer ordentlichen Fugenabdichtung darunter/dahinter ausgeführt sein
Du schreibst "sollte"! Gibt es dazu keine Vorschrift? Wäre es in der Schweiz auch zulässig/erlaubt nur eine "Silikonfuge" zu machen ohne dahinterliegende Abdichtung?

Ich ging davon aus, dass es Pflicht wäre eine Wand-/Fugenabdichtung zu machen.

Ob bei mir eine Wand-/Fugenabdichtung gemacht wurde weiss ich nicht. Fotos habe ich dazu leider auch keine. Ich hatte keine Möglichkeit täglich auf der Baustelle zu sein. Im Baubeschrieb werde ich nachsehen und ich werde auch den GU und den Sanitär anschreiben was denn genau geplant und ausgeführt wurde.

Was muss korrekterweise getan werden, wenn keine gemacht wurde?

Was muss korrekterweise getan werden, wenn eine gemacht wurde?

Die Versicherung hat sich bereits gemeldet und hat einen Entfeuchtungsspezialisten aufgeboten. Ausserdem muss ich ihnen nach erfolgter Reparatur der Fuge

die Rechnung davon zuschicken.

Wie soll ich vorgehen? Muss ich akzeptieren, dass nur die Reparatur der Fuge bezahlt wird?

 
Hallo Pippen

Ja natürlich ...sollte, soltte schon klarstellen dass es dicht sein muss... aber wir kennen/wissen dann natürlich nicht, wie es letztlich ausgeführt wurde.

Wie Du ja noch weisst, bin ich erst im laufe Deiner Bauarbeiten hier zum Forum gestossen... kann Dir daher nicht mit Sicherheit sagen, ob es dafür zum Zeitpunkt der Baueingabe die entspr. Norm gab... Stand der Technik war dies aber auf alle Fälle bereits.

Aus dieser ersten Zeit gibt es ja noch einige Beiträge rund um dieses Thema...Duschen...Abdichtungen, da dies damals ja schon vielen User/Bauherren und Käufer nicht geläufig war, oder sie von ihren Baupartnern nicht wirklich aufgeklärt wurden.

Grundsätzlich geht es um zwei Abdichtungsbereiche... die Wandfläche unter den Plattenbelägen, mind. in einer Höhe von 2m, und weiterhin um die entstehenden Fugen (Wandecken und Duschtasse- sinngemäss auch an Badewannen) zwischen den Bauteilen.

Du solltest also eine Wandabdichtung (Bahnware oder Flüssigabdichtung) unter den Platten haben....mit spez. Abdichtungsmanschetten um die Wasserrohre/Durchdringungen, die diese Abdichtungsfläche durchdringen.

Ferner sollte die Duschtasse mit einer spez. Randabdichtung, vor Plattenverlegung und direkt beim einbauen der Duschtasse angebracht, aufweisen.

Nach verlegen der Plattenbeläge käme dann, damit die Fuge auch optisch sauber ausschaut, die erwähnte Silikonfuge....ohne Garantie... zur persönlichen Kontrolle und Erneuerung bei Bedarf.

Wurde bei Dir nur die Silikonfuge gemacht, das Abdichtband vergessen worden (bzw. es war nie vorgesehen), dann war es eben nur eine Frage der Zeit (1-2 Jahre) bis sich das Silikonmaterial vom Plattenbelag leicht abtrennt und ab dann ungehindert Wasser dort eindringen kann.

Also....Silikon entfernen und schauen, wie es darunter ausschaut..   ist dort ein Abdichtband sichtbar, wird es vermutlich auch defekt oder mangelhaft angebracht worden sein.... womit man dann zumind. die erste Plattenreihe entfernen müsste (hoffe Du hast noch Reserve...) um im Anschluss zumindest in diesem unteren Bereich eine korrekte Flächen- und Fugenabdichtung ausführen zu können.

Dies sollte auch die Versicherung übernehmen.... es gehört letztlich zur Mangelbehebung nach Norm, nach Stand der Technik und beugt somit einem weiteren Versicherungsschaden in einigen Jahren vor..  das sollte auch der Versicherung einleuchten. Es muss aber nicht sein, dass der Versicherungsmensch die Thematik mit Abdichtungen im Detail kennt und er glaubt, dass es eben nur einer neuen Silikonfuge bedürfe!

Aber evtl. kommt ja auch der GU/Plattenleger/Sanitär noch mit einer für Dich guten (kostenfreien) Lösung.. falls sie dies damals nicht korrekt ausführten.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielen Dank Pfälzer.

Ich staune immer wieder wie gut Du Dich an Dinge erinnern kannst, welche bereits 7-8 Jahre her sind.

Ich hoffe, dass ich den Sanitär und die Versicherung diesbezüglich überzeugen kann.

Ist es denn heute Pflicht?

 
Hallo Pippen

Ja, ja... irgendwie scheint das mit meinem Gedächtnis gut zu funktionieren... meistens zumindest.

Da Du aber als erster Käufer/Bauherr damals schon den Sinn hinter einer notwendigen, inneren Fensterabdichtung erkannt und umgesetzt hast, bleibt das natürlich noch stärker in Erinnerung.

Und ja, ist Pflicht... das weiss auch der GU/Sanitär oder Plattenleger (der hätte, falls nichts vom Sani vorhanden wäre, dies auch reklamieren/melden müssen).. auch alle Suissetecbroschüren weisen dies schon 2009 oder so, aus....  in die gleiche Richtung gehen auch die Vorgaben des Plattenlegerverbandes... also im Prinzip wissen (wussten) es alle Beteiligten in diesem Bereich.

 
Aber eine SIA Vorschrift gibt es nicht dazu?

Denn die wäre ja dann verbindlich.

Wie wird das bei den aktuellen Bauherren ausgeführt?

Wird die Wand und die Anschlüsse korrekt abgedichtet?

Wenn ja mit welchem System?

 
Hallo Pippen

Es gibt da mehrere Normen zu beachten... sia 248 Plattenarbeiten...sia 271 Abdichtungen Hochbau.... sia 274 Fugenabdichtungen... und die sind dann verbindlich... ergänzt noch um entspr. Merkblätter des Plattenlegerverbandes.

Damit das mit den berühmtberüchtigen Kittfugen etwas klarer wird, hier einen entspr. Auszug vom SPV (2010)

Fugenausbildungen mit verformbaren Fugenmassen haben nur die Funktion eines

Fugenverschlusses, gewährleisten aber nicht die Dichtigkeit des Belages. Es ist

deshalb in Zonen mit Nassbelastung eine Wassersperre (Abdichtung)

auszuführen (sia 248;2.4.2)

Aktuell sollten sich natürlich alle an die Normen und Vorgaben halten, Ausnahmen von der Regel wird es ggf. aber auch heute noch geben... das hängt dann von denen ab, welche dies planen, kontrollieren und letztlich ausführen..

So weit ich das bei meinen Beratermandaten feststellen kann, wird dies auch in aller Regel beachtet und ausgeführt. Zumindest dort, wo ich das selbst sehen und beurteilen kann.

Bei meinen eigenen Projekten natürlich sowieso.

Letztlich geht es dabei ja nicht nur um die Fugen an/um die Duschtasse, sonderen um die Wandflächen...Durchdringungen.. Bodenbereiche/auch im Teilbereich vor Duschen, je nach Anforderung und Belastungen der Flächen mit entspr. Wassermengen.

Für die Flächen gibt es Abdichtungsbahnen oder Verbundabdichtungen (meist zementöse Dichtschlämmen, je nach Variante entsprechend modifiziert), direkt unter den Fliesenbelägen.

Bei den Fugen/Ecken werden elast. Dichtbänder eingebettet...  bei der Duschtasse oder Badewanne werden Flexzargen angebracht, und am Ende eben mit einer Silkonfuge abgedeckt.

Das sind zumindest die zur Zeit am häufigsten verwendeten Varianten.

 
@Pfälzer

Ich habe beim GU nachgefragt:

So wie es aussieht wurde nur ein Kompriband zwischen Duschwanne und Wand angebracht.

Am Schluss die Silikonfuge drauf. Die Wände selber wurden auch nicht abgedichtet.

Meine Fragen:

1. Wenn jetzt die unterste Wandplatten-Reihe entfernt wird. Kann dann die Duschwanne herausgenommen werden,

ohne dass man am Boden noch etwas tun müsste?

2. Wie aufwändig ist so etwas?

3. Gibt es eine Möglichkeit, dass man die Duschwanne nicht entfernen müsste? Die Systeme mit Flexzarge die ich

gesehen habe, setzen immer am vertikalen Teil des Randes an. Aber an den kommt man ja nur ran, wenn man

die Duschwanne ausbauen würde.

4. Und wenn man nun hinter die unterste Wandplattenreihe eine Dichtigkeitsschicht anbringt, ergibt sich dann nicht das Problem,

dass die unterste Reihe dann vorsteht? Und am oberen Rand ein Absatz entsteht?

5. Was würdest Du tun?

 
Hallo Pippen

Zu 1

Wenn alle Silikonfugen rundum entfernt wurden, sollte es gehen...wobei ich die Situation vor Ort nicht kenne. Die Duschtasse ist ja nur an dem Platz aufgestellt. Ggf. aber seitlich in die Wand und die Plattenbeläge eingebunden... also muss hier wohl/evtl. etwas der Rand freigespitzt werden damit die Wanne rausgeht.

Zu 2

1 Stunde reicht nicht... ich kenne die Randdetails bei Dir nicht.. aber der Aufwand ist überschaubar.

Zu 3

Sofern eine aktuell anerkannte Abdichtung erfolgen soll, nein.

Zu 4

Ja, dem wäre so...aber, da bei 1. schon etwas gespitzt würde, muss man in Höhe der Plattenreihe den dortigen Putz abschleifen/abfräsen, dann passt das wieder.

Zu 5

Ich würde, da der Schaden ja bereits eingetreten ist, weil nicht korrekt gearbeitet wurde, die Arbeiten nun aber fachgerecht ausführen lassen. Stimme diese fachgerechte Ausführung mit der Versicherung ab, sie müssten ja genau diese fachgerechte Ausführung fordern....also letztlich auch deren Kosten übernehmen. Die Versicherung wird Dich nicht zwingen können/wollen erneut einen Baupfusch ausführen zu lassen.