Standard oder unqualifizierter Plattenleger?

Baukunde7K

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14. Juli 2023
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Mich würde eure Meinung interessieren.
Wir haben eine Terrasse übernommen, deren Platten angeblich von Profis verlegt wurde. Subjektiv würde ich dies als lausige Arbeit betiteln, welche jeder Hobbyplattenleger besser hin bekommt. Dem Handwerker wurden schon mehrere Versuche gewährt auszubessern, doch aktuell sieht es immer noch so aus wie im Video. Seitens GU heisst es, man müsse halt noch ein paar Platten ankleben und gut ist.

 
Zuerst möchte ich sagen, dass es sehr enttäuschend ist, sich in solchen Situationen wiederzufinden, in denen die Arbeit von Handwerkern nicht dem erwarteten Standard entspricht. Die Qualität der Arbeit sollte immer Priorität haben, insbesondere wenn es sich um wichtige Infrastrukturen wie eine Terrasse handelt.

Leider kann ich aufgrund des Formats keine Videos ansehen. Allerdings können Sie etwas genauer beschreiben, welche Probleme Sie mit den Platten haben? Sind sie ungleichmäßig angeordnet, lose oder haben sie Risse?

Sollten die Platten schlecht verlegt sein, lockere Platten einfach nur anzukleben ist wahrscheinlich nicht die beste Lösung. Es könnte lediglich ein temporärer Fix sein, der keine langfristige Lösung bietet. Es ist wichtig, den Grund des Problems zu erkennen. Wenn die Platten z.B. schlecht verlegt wurden, könnte das problematisch sein, da das Fundament vielleicht nicht ordnungsgemäß vorbereitet wurde (es sollte ordentlich abgegrenzt, verdichtet und eingeebnet sein). In diesem Fall wäre eine komplette Neugestaltung notwendig, was natürlich mit mehr Kosten und Zeit verbunden ist.

Setzen Sie sich mit der Verbraucherzentrale, einem Anwalt oder einem anderen Fachmann in Verbindung, um Ihre Rechte und die besten Schritte in dieser Situation zu erfahren. Es könnte auch nützlich sein, einen unabhängigen Gutachter einzuschalten, wenn Sie und der Handwerker zu keiner Einigung kommen können.

Viel Erfolg!
 
Liegen die ganzen Platten, also auch Zuschnitte, tatsächlich alle auf Stelzlager? Eine lose Platte an einer Stufe ist eine Gefahrenstelle. Nimm dieseweg, wenn möglich. Setze den GU, falls dieser noch zuständig ist, mit Datum terminiert unter Verzug, und weise auf das Unfallrisiko hin, und auf seine Haftung bei Unfällen.

Gruss Pit
 
Danke Pit, jawohl liegt alles auf Stelzlager. Meine Frau und mein kleiner Sohn verletzten sich auch, dies juckt den GU aber nicht. Frist wurde schon gesetzt, ohne das diese wirklich eingehalten wurde. Dann bot der GU ein Unternehmen auf, welches dies anschauen und eine Offerte zur Behebung erstellen sollte. Dieses erstellt die Offerte, der GU meinte dann aber wieder plötzlich das soll der ursprüngliche Handwerker korrigieren, der schon mindestens 3 Versuche hatte. Sollten wir den anderen Unternehmer (welcher der GU selber aufgeboten hatte) wollen, können wir dies selber bezahlen. Dazu kommt, dass der ursprüngliche "Handwerker" Geländer zerkratze und unsere Scheibe mit Steinschlägen übersäte. Der GU spricht dann von Bagatellfällen und will für nicht mehr versicherbare Scheiben von CHF 13'000.-- symbolische CHF 2500.-- bezahlten - dies nur am Rande.

Gruss Diego
 
Zu den Platten gibt es nicht viel zu sagen.
Beim Glasschaden kannst du mal abklären, ob die Steinschläge polierbar sind. Bei uns hat ein Handwerker (von mehreren die an dem Tag anwesend waren) mit einem Multitool zähne in eine grosse Scheibe gefräst. Und keiner war es.
Unsere Versicherung hat das dann problemlos übernommen und heute sieht man nichts mehr davon.
 
Dieses Problem taucht bei GU's leider immer wieder auf. Mahne Ihn noch einmal eigeschrieben an, mit Terminierung. Schreib einmal das Bauamt an, warum dieses, eine solche Gefahrensituation bei der Bauabnahme, nicht erkannt hat. Die Schreiben legst du jeweils beiden zur Kenntnisnahme bei. Teile Ihnen auch mit, dass es schon Verletzungen gab.
Wenn du einen Rechtschutz hast, würde ich diesen kontaktieren, nicht dass diese nachher noch dumm herumtut, weil der Versicherungsfall zu spät gemeldet wurde. Schäden sind eigentlich grundsätzlich von Verursacher/Unternehmer zu beheben, oder zu entschädigen. Ob es eine Bagatelle ist oder nicht, ist die Sache eines Gerichtes dies zu beurteilen, und nicht vom GU. Ich wüsste auch nicht, wo es bei einer SIA-Norm, oder in einem "normalen" Werksvertrag Bagatellschäden gibt.
Gruss Pit
 
@NiklasAG Leider sind die Einschläge zu tief für eine Politur, dennoch Danke
@pitw Danke, das mit dem Bauamt ist eine gute Idee, bin mit denen ja eh in Kontakt weil uns Minergie A versprochen wurde aber bis heute kein Nachweis erfolgte bzw. Zertifikat und der GU sich herum windet, obschon dies gemäss Quartierplan hätte längst geschehen sollen.

Ihr seht, eine Baustelle der Baustelle, danke für eure Hinweise.