Hallo,
habe da eine Frage.
es handelt sich zwar nicht um ein Haus, vielleicht kann mir aber trotzdem jemand helfen.
Im Jahre 2003 habe ich den Schreiner beauftragt, einen Kleiderschrank zu machen, welcher er auch prompt geliefert hatte.
Danach habe ich ihn ca. 1 Jahr lang mehrmals gebeten, mir die Rechnung zu schicken, was aber nie geschah. Danach liess ich es draufankommen. Jetzt 2011, also satte 8 Jahre danach, hat er mir die Rechnung geschickt und will zudem noch den gesammten Betrag bezahlt haben. Ist doch vollpeinlich nach 8 Jahren, oder? Was hat der denn für eine Buchhaltung!
Meine Frage nun: Verjährt so etwas und falls ja, nach wievielen Jahren? Muss ich nach 8 Jahren wirklich noch die Rechnung bezahlen?
Wäre superfroh, wenn mir jemand schnellstmöglich juristische Auskunft geben könnte.
Vielen Dank schon einmal im voraus.
Beste Grüsse
Joe aus St.Gallen
habe da eine Frage.
es handelt sich zwar nicht um ein Haus, vielleicht kann mir aber trotzdem jemand helfen.
Im Jahre 2003 habe ich den Schreiner beauftragt, einen Kleiderschrank zu machen, welcher er auch prompt geliefert hatte.
Danach habe ich ihn ca. 1 Jahr lang mehrmals gebeten, mir die Rechnung zu schicken, was aber nie geschah. Danach liess ich es draufankommen. Jetzt 2011, also satte 8 Jahre danach, hat er mir die Rechnung geschickt und will zudem noch den gesammten Betrag bezahlt haben. Ist doch vollpeinlich nach 8 Jahren, oder? Was hat der denn für eine Buchhaltung!
Meine Frage nun: Verjährt so etwas und falls ja, nach wievielen Jahren? Muss ich nach 8 Jahren wirklich noch die Rechnung bezahlen?
Wäre superfroh, wenn mir jemand schnellstmöglich juristische Auskunft geben könnte.
Vielen Dank schon einmal im voraus.
Beste Grüsse
Joe aus St.Gallen