Verjährung Zahlung von Möbel (Schreiner) nach wievielen Jahren?

joex

Mitglied
09. Apr. 2011
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Hallo,

habe da eine Frage.

es handelt sich zwar nicht um ein Haus, vielleicht kann mir aber trotzdem jemand helfen.

Im Jahre 2003 habe ich den Schreiner beauftragt, einen Kleiderschrank zu machen, welcher er auch prompt geliefert hatte.

Danach habe ich ihn ca. 1 Jahr lang mehrmals gebeten, mir die Rechnung zu schicken, was aber nie geschah. Danach liess ich es draufankommen. Jetzt 2011, also satte 8 Jahre danach, hat er mir die Rechnung geschickt und will zudem noch den gesammten Betrag bezahlt haben. Ist doch vollpeinlich nach 8 Jahren, oder? Was hat der denn für eine Buchhaltung!

Meine Frage nun: Verjährt so etwas und falls ja, nach wievielen Jahren? Muss ich nach 8 Jahren wirklich noch die Rechnung bezahlen?

Wäre superfroh, wenn mir jemand schnellstmöglich juristische Auskunft geben könnte.

Vielen Dank schon einmal im voraus.

Beste Grüsse

Joe aus St.Gallen

 
Hallo Joe

Gemäss OR beträgt die Verjährungsfrist m.E. für deinen Fall 5 Jahre.

Art. 128

2. Fünf Jahre

Mit Ablauf von fünf Jahren verjähren die Forderungen:

1.

für Miet-, Pacht- und Kapitalzinse sowie für andere periodische Leistungen;

2.

aus Lieferung von Lebensmitteln, für Beköstigung und für Wirtsschulden;

3.1

aus Handwerksarbeit, Kleinverkauf von Waren, ärztlicher Besorgung, Berufsarbeiten von Anwälten, Rechtsagenten, Prokuratoren und Notaren sowie aus dem Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern.
Gruss von VanTor

 
Hallo VanTor,

wow, vielen dank für deine hilfe. somit müsste ich dann also die rechnung nicht mehr bezahlen.

dummerweise kenne ich den Schreiner schon etwas länger und habe mit ihm früher zusammen fussball gespielt, waren also mal fast sowas wie kollegen.

frage ist jetzt nur ob ich mit ihm was verhandeln soll oder ob ich grundsätzlich nichts mehr dafür bezahlen soll.

ist mir klar, dass das alleine meine entscheidung ist, aber was würdest du an dieser stelle tun?

eigentlich ist er ja selbst schuld, wenn er solange wartet, zudem wird/sollte er als schreiner auch wissen, dass nach 5 jahren nichts mehr zu holen ist.

was meinst du?

jedenfalls nochmals vielen dank für deine hilfe. hat mir sehr, sehr geholfen!

beste grüsse

joe

 
Hallo joex.

Ich an Deiner Stelle würde die Rechnung bezahlen. Den Gegenwert dafür hast Du ja erhalten. Auch wenn das Recht auf Deiner Seite stehen mag: Mit der Bezahlung behältst Du einen "Kollegen". Eventuell willst Du wieder mal was von ihm schreinern lassen, und dann will er vielleicht nicht mehr.

Freundliche Grüsse

Fema

 
Ich würde es auch bezahlen. Du hast Dich damals ja mit der Offerte einverstanden erklärt.

Auf solche Dinge wie Verjährung greift man zurück, wenn man Grund hat, den anderen zu hassen.

 
Meiner Meinung nach gibt es auch keinen Grund nicht zu bezahlen... die Leistung wurde ordnungsgemäss erbracht. Handwerker neigen dazu die Büroarbeit zu vernachlässigen - so geschehen in deinem Fall.

 
Hallo Joe,

Natürlich solltest du diesen Schrank bezahlen! Du hast ihn bestellt und er wurde dir prompt und zu deiner Zufriedenheit geliefert und aufgestellt!

Viele tüchtige Handwerker sind "verlumpt", weil sie mit dem Administrativen einfach nicht zu Ranke kamen, vergessen oder verdrängt haben, dass das Geld mit dem Rechnung stellen und nicht mit der Arbeit ins Haus kommt! Deiner war offensichtlich auch auf dieser Welle, und hat sich zu seinem und dass dessen Familie-Glück, offensichtilich Hilfe geholt!

Moralisch steht ihm das Geld zu, rechtlich mag es anders sein, aber in dem Fall, in dem du nämlich auf dein Recht pochst, wünsche ich dir, dass du jedes Mal, wenn du diesen Schrank öffnest, das Schicksal dieses Schreiners vor den Augen siehst, vieleicht sogar dass seiner Familie, die vieleicht stark auf dieses Geld angewiesen ist!

Moralisch würde ich dies denn auch einen Diebstahl gleichstellen!

Peinlich ist es übrigens auch nicht, dass diese Rechnung erst jetzt eintrudelt! Peinlich und kleinlich ist deine Anfrage hier im Forum!

Und auch Peinlich finde ich, dass hier offensichtlich einfach jedem bei jedem Problem geholfen wird! Ein bisschen mehr "Moral" und weniger "Recht", so wie es jeder auch vom GU oder Architekt wünscht, ist angebracht! Es freut mich aber, dass die klare Merheit der Antworter dies auch klar gesagt haben, auch von denen, die von und aus juristischer Seite eine Ahnung haben... /emoticons/default_rolleyes.gif

liebs Grüessli, jomazi

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich würde den Schrank auf jeden Fall bezahlen. Alles andere wäre für mich undenkbar.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Man muss für alles im Leben bezahlen, also auch für diesen Schrank. Entweder mit Geld, oder mit einem schlechten Gewissen. Ich würde auf jeden Fall die Rechnung bezahlen.

 
Man muss für alles im Leben bezahlen, also auch für diesen Schrank. Entweder mit Geld, oder mit einem schlechten Gewissen. Ich würde auf jeden Fall die Rechnung bezahlen.
ganz schön und treffend gesagt...

 
...Und auch Peinlich finde ich, dass hier offensichtlich einfach jedem bei jedem Problem geholfen wird! Ein bisschen mehr "Moral" und weniger "Recht", so wie es jeder auch vom GU oder Architekt wünscht, ist angebracht! Es freut mich aber, dass die klare Merheit der Antworter dies auch klar gesagt haben haben...
Ich nehme an, da bin ich gemeint und irgendwie fühle ich mich ein bisschen angegriffen. Ich habe lediglich seine Frage beantwortet und habe nicht gesagt, was er tun oder lassen soll. Und ohne mich hier verteidigen zu wollen, was meine Moralvorstellungen betrifft, kann ich dir sagen, lieber jomazi, dass ich den Schrank selbstverständlich auch bezahlen würde, jedoch nicht ohne den Schreiner darauf aufmerksam zu machen, dass er grundsätzlich zu spät mit seiner Forderung ist (ich hoffe, er hat nicht 8% MWSt verlangt?). Kunden werden auch nicht mit Samthandschuhen angefasst, wenn sie mal was verschlampt haben...

Gruss von VanTor

 
Ich nehme an, da bin ich gemeint und irgendwie fühle ich mich ein bisschen angegriffen. Ich habe lediglich seine Frage beantwortet und habe nicht gesagt, was er tun oder lassen soll.
Kein Angriff, aber der Unterschied zwischen "Recht" und "gerecht"

Das Gesetz sieht übrigens vor, dass man, wenn man eine verjährte Forderung begleicht, das Geld nicht wieder mit Hinweis darauf zurückfordern kann - die Forderung war ja rechtens und nie bestritten.

Kunden werden auch nicht mit Samthandschuhen angefasst, wenn sie mal was verschlampt haben...
Hier würde ich einen Unterschied zwischen dem Grosskonzern mit Rechtsabteilung und dem Kleinhandwerksbetrieb machen.
 
Hallo zusammen

Joex Frage war deutlich " MUSS ich zahlen ?" Klare Antwort NEIN.

Zahlen würde ICH auf jeden Fall !

Gruß moudi

 
Ja, die Frage war deutlich, aber auch dessen Motivation und Absicht! Deshalb bin ich der Meinung, dass der rechtliche Aspekt einer solchen Anfrage hier im Forum auch mal unbeantwortet bleiben darf... /emoticons/default_rolleyes.gif

liebs Grüessli, jomazi