Hallo Zusammen
Nachdem ich schon lange im Forum mitlese, habe ich mal eine Frage.
Zu welchem Stockwerk gehört eigentlich eine Kellertreppe? Im Bild sieht man den Übergang zwischen EG und UG eigentlich sehr gut. Mein GU des Vertrauens sagte mir jedoch, dass alles zum UG gehört. Gibt es da eine verbindliche Definition oder eine Vorgabe?
Hintergrund ist, dass vertraglich das UG roh bleibt und im EG ein Abrieb aufgebracht wird. Meiner Meinung nach müste der Teil bis zum Bruch sowie die Decke mit Abrieb bzw. Verputz versehen sein. Vom Bruch weg währe dann alles roh.
Gruss und schönen Abend.
Alex
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Nachdem ich schon lange im Forum mitlese, habe ich mal eine Frage.
Zu welchem Stockwerk gehört eigentlich eine Kellertreppe? Im Bild sieht man den Übergang zwischen EG und UG eigentlich sehr gut. Mein GU des Vertrauens sagte mir jedoch, dass alles zum UG gehört. Gibt es da eine verbindliche Definition oder eine Vorgabe?
Hintergrund ist, dass vertraglich das UG roh bleibt und im EG ein Abrieb aufgebracht wird. Meiner Meinung nach müste der Teil bis zum Bruch sowie die Decke mit Abrieb bzw. Verputz versehen sein. Vom Bruch weg währe dann alles roh.
Gruss und schönen Abend.
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