Folgender Sachverhalt:
Ein Mietvertrag wurde zum 01.11.2011 unterschrieben.
Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Jahr, d.h. der Mietvertrag ist erstmals zum 31.10.2012 kündbar.
Nun zur Frage:
Könnte der Mietvertrag trotzdem bereits vorher gekündigt werden? Wenn ja, was muss getan werden...