1.Hypothek ohne Amortisation - und dann?

H

hanspeter

Guest
Frage an alle, die ihre 1.Hypothek nicht (oder nur teilweise) amortisieren: Was geschieht mit dem Haus nach eurem Ableben? Wenn keines der Kinder die Hypothek übernehmen will, dann wird die Hütte wohl von der Bank verscherbelt und die Sache ist erledigt. Oder sind die Kinder gezwungen die Hypothek zu übernehmen? Gruss, Hanspeter@Welschland

 
Ich hoffe nicht, dass die Bank berechtigt ist, ein Haus einfach so zu verscherbeln.

Nach meinem Wissen kann jede Hypothek vorzeitig aufgelöst werden. Je nach Situation lassen sie die Banken einen solchen verfrühten Ausstieg happig bezahlen...

Da Vermögen und Schulden vererbt werden, werden die Erbberechtigten wohl eine Lösung finden müssen.

 
Ich hoffe nicht, dass die Bank berechtigt ist, ein Haus einfach so zu verscherbeln.

Nach meinem Wissen kann jede Hypothek vorzeitig aufgelöst werden. Je nach Situation lassen sie die Banken einen solchen verfrühten Ausstieg happig bezahlen...

Da Vermögen und Schulden vererbt werden, werden die Erbberechtigten wohl eine Lösung finden müssen.
Einfach so sicher nicht, aber wenn die Schulden nicht mehr bezahlt werden, kann sie das Haus zwangsversteigern.

Sterben nun die Besitzer des Hauses gehen die Lasten (Sollzinsen, Amortisation) auf die Erbengemeinschaft über, d.h. sie muss für die Kosten aufkommen. Kommt die Erbengemeinschaft dieser Pflicht nicht nach wird die Bank sehr wahrscheinlich die Hypothek künden und die Zwangsverwertung der Liegenschaft erwirken. Aus dem Erlös der Zwangsverwertung werden die Gläubiger gemäss Schuldbriefeinträge abgegolten. Den Rest erhält die Erbengemeinschaft. Bei einer Versteigerung wird in der Regel nicht der optimale Preis erzielt, da niemand (Gläubigersicht) ein Interesse daran hat.

Aus diesem Grund würde es Sinn machen, dass die Erbengemeinschaft die Kosten übernimmt und mittels Makler versucht das Haus zu einem markkonformen Preis zu verkaufen. Allenfalls kann man auch mit der Bank sprechen und sie deponieren die Schuldzinsen auf ein Konto, welches dann mit dem Verkauf beglichen wird. Bei dieser Variante fallen natürlich noch zusätzliche Sollzinsen (Verzugszinsen) an.

Generell zur vorzeitigen Auflösung der Hypothek: Liegt das aktuelle Zinsniveau unter der aktuellen Hypothek wird die Bank den entgangenen Zins sich vergüten lassen. Im entgegengesetzten Fall wird der Hypothekennehmer sogar noch Geld bekommen.

 
Oder das Erbe ausschlagen ...
Genau, wenn die Gefahr besteht, dass das Haus überschuldet ist (die Hypotheken höher sind als der erziehlbare Verkaufspreis), kann es sinnvoll sein das Erbe auszuschlagen. Es kommt natürlich darauf an, was sonnst noch zu erben ist.

 
... besten Dank an alle für die prompte und umfassende Antwort. Ich neige zu sagen: die Zukunft wird zeigen, ob ich in der vergangenen Gegenwart klüger gewesen sein werde. Keine Ahnung, ob es meine Tochter nach meinem Flug ins Nirwana eher ins Welschland verschlägt oder in irgendeinen Dschungel in Südamerika.

 
... besten Dank an alle für die prompte und umfassende Antwort. Ich neige zu sagen: die Zukunft wird zeigen, ob ich in der vergangenen Gegenwart klüger gewesen sein werde. Keine Ahnung, ob es meine Tochter nach meinem Flug ins Nirwana eher ins Welschland verschlägt oder in irgendeinen Dschungel in Südamerika.
Da es anscheinend um Dein Haus geht, hanspeter. Es kann auch gut sein, dass gar kein Haus mehr da ist, wenn Du den Abflug macht.

Solltest Du nämlich gezwungen sein, oder auch freiwillig den Wunsch haben, in ein Alterheim zu ziehen, wirst du wahrscheinlich nicht darum herumkommen, dass Haus zu verkaufen um die Miete im Altersheim zu zahlen.

 
mmh... ist das so?

soweit meine erfahrungen von zwei abklärungen aktuell und vor 6 jahren bei zwei verschiedenen banken:

bei vorzeitiger auflösung bezahlt man grundsätzlich immer penalty.

habe jetzt noch nie gehört, dass es 0 oder gar geldrückzahlungen ist...?

ist das best-practices?

Generell zur vorzeitigen Auflösung der Hypothek: Liegt das aktuelle Zinsniveau unter der aktuellen Hypothek wird die Bank den entgangenen Zins sich vergüten lassen. Im entgegengesetzten Fall wird der Hypothekennehmer sogar noch Geld bekommen.
 
mmh... ist das so?

soweit meine erfahrungen von zwei abklärungen aktuell und vor 6 jahren bei zwei verschiedenen banken:

bei vorzeitiger auflösung bezahlt man grundsätzlich immer penalty.

habe jetzt noch nie gehört, dass es 0 oder gar geldrückzahlungen ist...?

ist das best-practices?
So wurde es mir bei der Neuen Aargauer Bank (NAB) gesagt.

Die Aussage macht durchaus auch Sinn. Ist die aktuelle Hypothek bei 4% und das Zinsniveau (Neuanlage Hypothek) bei 3%, dann ist die aktuelle Hypothek für die Bank ein gutes Geschäft und wird bei einer vorzeitigen Auflösung bestraft, resp. der entgangene Zins + Bearbeitung wird in Rechnung gestellt.

Ist die aktuelle Hypothek bei 3% und das Zinsniveau (Neuanlage Hypothek) bei 4%, dann ist die aktuelle Hypothek ein "schlechtes" Geschäft für die Bank und ist noch so froh, wenn diese gekündigt wird. Die Bank hat dann die Möglichkeit das Geld rentabler anzulegen. Einen Teil davon gibt sie dem Kunden weiter.

 

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