10 Jahre lang auf 3a-Säule einzahlen -> dann die Hypothek um den Betrag verkleinern?

pager

Mitglied
26. Sep. 2012
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Hi

Wir haben einen Hypovertrag ohne Amortisation und machten eine Festhypothek für 10 Jahre. Jetzt möchten wir jedes Jahr das Maximum in die Säule 3a einzahlen und nach den 10 Jahren der Bank als Abzahlung (Amortisation) geben. Geht das und wie sieht das steuerlich aus? Ich kann 3a von den Steuern abziehen, aber wenn ich es zur Bank transferiere, wie sieht es dann aus?

 
Grundsätzlich geht das das. Dabei gilt es zu beachten, dass bei der Auszahlung Steuern anfallen. Der Bezug der Säule 3a wird separat vom übrigen Einkommen als Kapitalleistung zu einem reduzierten Tarif besteuert. Das Kapital aus der Säule 3a wird direkt an die Bank überwiesen und darf nur zur Amortisation der Hypothek verwendet werden, d.h. den anfallenden Steuerbetrag musst du separat aufbringen können, den kannst nicht aus dem bezogenen Kapital der Säule 3a bezahlen.

Je nachdem, wie dein Hypovertrag formuliert ist (z.B. stillschweigende Weiterführung als variable Hypothek falls nicht vorher gekündigt wird oder was auch immer) müsstest du einfach deiner Bank dann noch frühzeitig bzw. rechtzeitig Bescheid geben.

Gruss, Dani

 
Hi Dani

Danke für dein Feedback. Ist unsere Vorgehensweise sinnvoll? Was meinst du dazu?

 
Hi pager

Aus meiner Sicht ist das absolut sinnvoll, wir machen es auch so... Nur sind es bei uns nur 5 Jahre, weil unsere Bank (mein Arbeitgeber) maximal 5jährige Festhypotheken anbietet.

Gruss, Dani

 
Hi Dani

Danke für dein Feedback. Ist unsere Vorgehensweise sinnvoll? Was meinst du dazu?
an sich ja. Nur das mit den 10 Jahren ist ein wenig kritisch. Denn: Die Steuern, die Du zahlst, haben eine recht anständige Progression drin. D.h. je mehr Kapital Du auf einen Schlag auszahlen lässt, desto mehr Steuern kommen prozentual drauf.

Drum würd ich eher auf 4-5 Jahre tendieren. Kommt aber natürlich auf die Laufzeiten deiner Hypo drauf an.

 
Hallo Pager

Du kannst auf der Hompage deines Wohnkantons nachschauen wieviel Kapitalsteuer bei einem Vorbezug aus 2ter oder 3ter Säule fällig wird.

 
du kannst auch in eine 3b einzahlen, da ist der Bezug steuerfrei. Versteuert werden die Einlagen jedoch jährlich als Vermögen, solange bis du den Betrag für die Amortisation der Hypothek beziehst. Im Prinzip ist dein Plan sicher sinnvoll!

 
Der Maximalbetrag ist ja ca. 6'600 pro Jahr, also ca. CHF 13'000, falls Du und Deine Frau je den Maximalbetrag einzahlen werden (bzw. dürfen).

Die Progression bei ca. CHF 70'000 ist nicht beachtenswert. Falls beide ein Konto führen, solltet ihr prüfen, ob ein Konto im Jahr 2022 und das andere im Jahr 2023 bezogen werden kann. Bei Bezügen im gleichen Steuerjahr werden die Beträge addiert und der entsprechende Steuersatz kommt zur Anwendung. Ehrlich gesagt, sind die Steuer für ca. CHF 140'000 ebenfalls vertretbar. Wie bereits geschrieben, kannst Du in einem Steuerrechner simulieren, was für Euch sinnvoller ist.

Ergänzend: Es darf höchstens alle fünf Jahre ein Bezug gemacht werden. Also kürzer als 5 Jahre ist sowieso nicht möglich.

 
Ergänzend: Es darf höchstens alle fünf Jahre ein Bezug gemacht werden. Also kürzer als 5 Jahre ist sowieso nicht möglich.
Das steht so in der Verordnung BVV 3 ("Eine solche Ausrichtung kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden."), auf bsv.admin.ch.

Was ich auch schon gelesen habe ist, dass Ehepartner getrennt betrachtet werden (z.B. Mann bezieht im 2013, Frau im 2014 ist möglich).

Mein Berater sagt nun, dass wenn ich zwei Konti habe, die 5-jährige Frist pro Konto gilt. Stimmt das? Habe meine Zweifel. Im Internet konnte ich aber keine Antwort darauf finden.

Gruss

Roscheee

 
Amortisiere alle 5 Jahre mit der 3A-Säule deine Hypotheken, steuerlich gesehen ist das der beste Weg. Ich habe das mal durchgerechnet und erkannt, dass der Bezug alle 5 Jahre die finanziell beste Variante darstellt.

Gruss, mpaxx

 
Das steht so in der Verordnung BVV 3 ("Eine solche Ausrichtung kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden."), auf bsv.admin.ch.

Was ich auch schon gelesen habe ist, dass Ehepartner getrennt betrachtet werden (z.B. Mann bezieht im 2013, Frau im 2014 ist möglich).

Mein Berater sagt nun, dass wenn ich zwei Konti habe, die 5-jährige Frist pro Konto gilt. Stimmt das? Habe meine Zweifel. Im Internet konnte ich aber keine Antwort darauf finden.

Gruss

Roscheee
Nein, das stimmt nicht. Du kannst beispielsweise das Geld vom einen Konto kostenlos aufs andere transferieren und jedesmal nach fünf Jahren für die Amortisation den Maximalbetrag (ca. 5 x 6700.-) beziehen.

Gruss, mpaxx

 
Ich sehe das etwas anders. Jedes Konto wird separat betrachtet. Der gesonderte Bezug ist daher möglich. Von einer Transferierung von einem Konto aufs andere würde ich abraten, da das Konto bei Pensionierung nur ganz oder gar nicht aufgelöst werden kann. Hingegen ist der gestaffelte Bezug verschiedener Vorsorgekonti über mehrere Jahre möglich. So kann die Progression gebrochen werden.

 

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