Hallo Liebes Forum
Wir sollten eigentlich diesen Monat noch in die neue ETW umziehen. Der Thermometer zeigt jedoch in Wohnraum, trotz voll eingeschaltener Heizung seit 4 Wochen, lediglich 12 Grad. Dazu kommt, dass es ja aktuell im Unterland nicht gearde sehr kalt ist...
Das diese ein Mängel ist, ist ja jedem klar. Als Mieter könnte ich ja schon bei Temperaturen um die 17 Grad 20% Mietzinsreduktion verlangen, aber wie sieht das das Neu-Besitzer aus?
- Wir möchten mit dem 6monatigem Kind nicht umziehen!
=> Wie können wir den Schaden bemessen (Welcher Schadenersatz ist zu fordern)?
=> Welche "Fristen" für die Schadenbehebung anzugeben?
Danke für die angemessen Tipps!
Schlotternde Familie
Wir sollten eigentlich diesen Monat noch in die neue ETW umziehen. Der Thermometer zeigt jedoch in Wohnraum, trotz voll eingeschaltener Heizung seit 4 Wochen, lediglich 12 Grad. Dazu kommt, dass es ja aktuell im Unterland nicht gearde sehr kalt ist...
Das diese ein Mängel ist, ist ja jedem klar. Als Mieter könnte ich ja schon bei Temperaturen um die 17 Grad 20% Mietzinsreduktion verlangen, aber wie sieht das das Neu-Besitzer aus?
- Wir möchten mit dem 6monatigem Kind nicht umziehen!
=> Wie können wir den Schaden bemessen (Welcher Schadenersatz ist zu fordern)?
=> Welche "Fristen" für die Schadenbehebung anzugeben?
Danke für die angemessen Tipps!
Schlotternde Familie