2-jährige Garantieabnahme - ab wann jetzt?

Arcuos

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13. Juni 2007
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Hallo

brauche dringend Eure Hilfe! Unser GU will die Garantieabnahme/Mängelaufnahme vorziehen... ich meine, dass die Garantiefrist ab Haus/Wohnungsübergabe beginnt - möchte hier aber ganz sicher sein!/emoticons/default_wink.png

Danke & Grüssle

Arcuos

PS. Für alle die mich vermisst hatten: Ich bin schon noch da - habe beruflich aber sehr viel zu tun und bin ab April dann wieder öfters hier anzutreffen.../emoticons/default_smile.png

 
Hallo arcuos

Habe schnell in der SIA 118 nachgesehen. Die Frist bezieht sich auf das Abnahmedatum des Gewerkes. Also wäre dies sofern Du SIA 118 Vertrag hast, ab dem Datum des ersten Protokolls der Abnahme 2 Jahre. Man kann dies dann schon um einen Monat vorziehen, damit man noch Spielraum hat, aber alles andere würde ich als Versuch bezeichnen, aus der Haftung möglichst schnell rauszukommen.

Gruss Bauprofi

 
Und wenn kein Abnahmeprotokoll besteht ...dann gilt einfach das Einzugsdatum oder wie /emoticons/default_confused.png ?

 
Bei Einzelvergaben (also nicht GU-Variante) auch die Begleichung der Rechnung...bzw. Schlussrechnung. Um solche Fälle zu vermeiden, sollte man für jedes Gewerk eine Abnahme machen. Hierauf sollte man daher schon bestehen.

 
Herzlichen Dank!

Werde die Mängel jetzt mal eingeben und darauf hinweisen, dass wir subsidiär auf die normale Eingabefrist - welche in unserem Falle erst Ende Juli abläuft - bestehen werden...

Grüssle

Arcuos

 
Bei Einzelvergaben (also nicht GU-Variante) auch die Begleichung der Rechnung...bzw. Schlussrechnung. Um solche Fälle zu vermeiden, sollte man für jedes Gewerk eine Abnahme machen. Hierauf sollte man daher schon bestehen.
Ok..also ich bin jetzt von 2-jahren ausgegangen, bezogen auf den Bezugstermin des Hauses. D.h wenn ich die 2-Jahres Abnahme wirklich erst nach 2 jahren mache, dann bin ich ja bei den meisten Handwerken zu spät weil die Rechnngen schon viel früher bezahlt wurden als beim Einzug ins Haus ????????????????? /emoticons/default_eek.png

D.h beim Architekten-Haus 2-Jahre nach Bezahung der einzelnen Rechnungen ? Dann mustte die 2-jahres Garantie Abnahme theoretisch ca. spätestens nach 1.5 Jahren nach Einzug gemacht werden ?

 
Hallo arcuos

Habe schnell in der SIA 118 nachgesehen. Die Frist bezieht sich auf das Abnahmedatum des Gewerkes. Also wäre dies sofern Du SIA 118 Vertrag hast, ab dem Datum des ersten Protokolls der Abnahme 2 Jahre. Man kann dies dann schon um einen Monat vorziehen, damit man noch Spielraum hat, aber alles andere würde ich als Versuch bezeichnen, aus der Haftung möglichst schnell rauszukommen.

Gruss Bauprofi
Mit Gewerk ist die einzelne Arbeitsgattung gemeint, nicht das gesamte Haus, oder ?

 
nun ja.. ggf. gestaffelt.. je nach dem, wann welche Rechnung ankam..bezahlt wurde... darum sollte man ja die Abnahmen machen.. Schlussrechnungen gegen Vorlage des Sicherungsscheins zahlen... aber das weisst ja zwischenzeitlich besser....

 
Hallo Zusammen

Ist ja schon alles von Pfälzer soweit beantwortet. Als Ergänzung hätte ich noch anzumerken, dass wenn kein Protokoll von einer Abnahme gemacht wurde oder diese erst gar nicht eingeleitet wurde, dann sind alle offensichtlichen Mängel verwirkt. Es können nur noch nachträglich aufgetretene und verdeckte Mängel geltend gemacht werden. Deshalb ist es so extrem wichtig, dass man spätestens bei der Uebernahme des Objektes eine komplette Abnahme durchführt. Hierfür sollte man sich Zeit nehmen und sich auch nicht von anderen Stressen lassen. Für ein Einfamilienhaus dauert eine seriöse Abnahme in der Regel zwischen 6-8 Stunden. Darunter ist die Gefahr das etwas offensichtliches Vergessen geht zu gross. Ich würde auch immer empfehlen einen Profi mit dabei zu haben, damit alles etwas geordnet und strukturiert abläuft. Dies kostet dann zwar etwas, aber in der Regel lohnt es sich für den Bauherren.

Gruss Bauprofi

 

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