20% Anzahlung bei Verurkundung / EK < 20%

DITK

Mitglied
18. Sep. 2010
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Hallo zusammen,

Wir haben ein Auge auf ein Haus bei uns in der Nähe geworfen. Einzugstermin ist erst nächstes Jahr aber der Verkäufer möchte bereits jetzt den Kaufvertrag verurkunden lassen. Zu diesem Zeitpunkt wären 20% Anzahlung fällig. Die restlichen 80% werden beim Einzug nächsten Sommer fällig. Wie wird so etwas gehandhabt, wenn man weniger als 20% EK einbringt. Wir haben bereits vor einigen Monaten, bevor wir uns auf die Suche gemacht haben, mit unserer Hausbank gesprochen und die haben uns für diesen Preisrahmen eine Finanzierung mit 13% Eigenkapital cash und Verpfändung PK zugesichert. Ich habe diese Frage bereits heute der Bank per E-Mail gestellt, jedoch noch keine Antwort erhalten. Bin aber gespannt was Ihr dazu meint. Ist so etwas überhaupt machbar, vielleicht in Form einer kleineren Hypothek die bereits ab Verurkundungsdatum läuft und dann beim Einzug aufgestockt wird? Oder brauchen wir in so einem Fall wirklich 20% cash EK?

 
Hallo DITK

Nein, ihr braucht nicht zwingend diese 20% für die Anzahlung. Ihr braucht entweder eine Hypothek oder einen Baukredit.

Ein Baukredit ist im Prinzip ein Konto auf das ihr Euer EK einschiesst und das ihr bis zum Betrag der späteren Hypothek

überziehen könnt. Dieser Baukredit wird am Schluss in eine Hypothek umgewandelt.

Ich persöhnlich finde die 20% Anzahlung jedoch etwas heikel. Denn ihr habt ja nichts in der Hand. Ich würde nur immer für

das bezahlen, was bereits geleistet ist und für das ihr einen Gegenwert habt (Pläne, Grundstück, ...).

 
Hallo DITK

Vermutlich klappt das nicht mit einer Hypothek oder Baukredit zum jetzigen Zeitpunkt, da die Verpfändung der PK erst möglich ist wenn du effektiv Eigentümer bist! Wenn möglich schau, dass du vom Verkäufer bereits das Land kaufen kannst! Dann bist du nämlich Grundeigentümer mit der Absicht Wohneigentum zu erstellen und kannst dafür deine PK anzapfen!

Gruss

Emmylou

 
Naja es geht hier nicht um ein Bauprojekt sondern um eine bestehende Immobilie.

Mittlerweilen hab ich von der Bank auch eine Antwort bekommen. Es ist wie emmylou bereits erwähnt hat so, dass man die PK erst beziehen oder verpfänden kann wenn der Grundbucheintrag (Tagebuch) vorhanden ist, also unmittelbar nach der Verurkundung. Von dem her eigentlich kein Problem. Wir müssten die PK aber effektiv beziehen um nach der Vertragsunterzeichnung die 20% Anzahlung leisten zu können, ausser der Verkäufer lenkt ein und senkt die Höhe der Anzahlung.

Inzwischen hat sich die Sache für uns aber - zumindest vorläufig - erledigt. Wir hatten für morgen einen Besichtigungstermin, nun waren aber gestern Abend schon 3 Leute da und 2 davon sind interessiert und haben einen Reservationsvertrag zugeschickt bekommen. Jetzt müssen wir erst mal abwarten ob sie den auch unterschreiben. Falls nicht sind wir an der Reihe. Echt verrückt wie schnell man sein muss, das Inserat wurde erst letzten Freitag geschaltet! Ich würde nie und nimmer einen Reservationsvertrag unterschreiben nachdem ich mich grad mal eine Stunde in dem Haus umgeschaut habe. Insbesondere da es sich um ein Haus handelt das über 25 Jahre alt ist. Da würde ich sicher zuerst einen Sachverständigen aufbieten.

 

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