3-fachverglastes Fenster - mittlere Scheibe defekt - GU will es nicht tauschen

Mica

Mitglied
12. Aug. 2011
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Hallo Zusammen

Wir haben bei der Bauabnahme bei einem Fenster mit Dreifachverglasung festgestellt, dass die mittlere Scheibe ganz oben an der Dichtung einen Sprung aufweist. Der GU meinte, gemäss SIA Normen müsste der Sprung von 3 Meter Entfernung sichbar sein, damit er Schaden deklariert werden kann. Dies könnte ich ja verstehen, wenn es sich um einen Kratzer handelt. Aber ist dies bei einem Riss in der Scheibe auch der Fall? Oder können wir darauf bestehen, dass das Fenster ausgewechselt werden muss.

Besten Dank für Eure Rückmeldungen.

Schöne Grüsse

Mica

Fenster.JPG

 
Dies ist klar ein Mangel...also Austausch verlangen. Das juckt den GU eh nicht, da dies der Glaslieferant...oder zumindest Fensterbauer trägt und nicht die GU-Kasse belastet.

 
Danke für die schnelle Antwort. Werde mal mit dem Fensterbauer direkt in Kontakt treten. Gruss Mica

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Pfälzer

Habe nun eine Antwort vom Fensterbauer erhalten, Sie wollen das Fenster nicht auswechseln, laut ihrer Aussage handelt es sich um eine sogenannte Ausmuschelung und muss von uns akzeptiert werden. Ist dies korrekt oder können wir auf eine Auswechslung bestehen?

Besten dank schon im voraus für die Rückmeldung.

Gruss Mica

 
Hallo Mica

Es ist natürlich schwer aus der Enfernung auf ein Bild entsprechende Empfehlungen zu geben.. der Begriff ist mir persönlich auch nicht bekannt... evtl. eine Schweizer Version von irgend etwas..

Auf dem Bild sehe ich eigentlich einen, wie von Dir beschriebenen Riss..oder Sprung in einer Scheibe.. und wenn dies am Rand passiert, hat es eine Ursache... und kann ggf. auch später zur Undichtigkeit innerhalb der Glasabstände führen.

Wenn Du dem GU keinen Glauben schenken möchtest, wende Dich doch vorab mal an den Glashersteller..  meist ist dieser durch eine Inschrift in den Glas-Randleisten erkennbar.

Letztlich hat Dein GU die Beweispflicht.. die endet dann allerdings nicht damit, dass er sagt es wäre so...  er muss es Dir letztlich beweisen.

 
Hallo möchte hier auch kurz einhacken. Wir sind im Mai 2013 eingezogen und haben jetzt seit 2 Tagen einen Sprung (ca. 50cm) in der mittleren Scheibe. Ich nehme an, dass dieser durch die momentanen Wärmeschwankungen entstanden ist. Kann ich hier den GU oder den Fensterbauer noch belangen?

 

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