Hallo Zusammen
Wir haben bei der Bauabnahme bei einem Fenster mit Dreifachverglasung festgestellt, dass die mittlere Scheibe ganz oben an der Dichtung einen Sprung aufweist. Der GU meinte, gemäss SIA Normen müsste der Sprung von 3 Meter Entfernung sichbar sein, damit er Schaden deklariert werden kann. Dies könnte ich ja verstehen, wenn es sich um einen Kratzer handelt. Aber ist dies bei einem Riss in der Scheibe auch der Fall? Oder können wir darauf bestehen, dass das Fenster ausgewechselt werden muss.
Besten Dank für Eure Rückmeldungen.
Schöne Grüsse
Mica
Wir haben bei der Bauabnahme bei einem Fenster mit Dreifachverglasung festgestellt, dass die mittlere Scheibe ganz oben an der Dichtung einen Sprung aufweist. Der GU meinte, gemäss SIA Normen müsste der Sprung von 3 Meter Entfernung sichbar sein, damit er Schaden deklariert werden kann. Dies könnte ich ja verstehen, wenn es sich um einen Kratzer handelt. Aber ist dies bei einem Riss in der Scheibe auch der Fall? Oder können wir darauf bestehen, dass das Fenster ausgewechselt werden muss.
Besten Dank für Eure Rückmeldungen.
Schöne Grüsse
Mica