3. Säule / 2. Säule

stoney73

Mitglied
hallo zäme

ich nehme an, es kann uns jemand helfen. kann man das geld aus der 3. säule bereits für den landkauf vorbeziehen oder gilt das nur für den hauskauf? wie sieht es mit der pensionskasse aus? wir haben über 50'000 franken überversichert und würden davon ca. 30'000 franken beziehen, ist das für den landkauf auch möglich?

danke für eure antworten.

gruss

sonja

 
Hallo stoney73

Schau mal unter folgendem Link.

http://www.labtrix.ch/doc/de/Merkblatt_Hypothekarfinanzierung.pdf

Hier findest Du einige Antworten auf deine Fragen.

Grundsätzlich ist der Vorbezug nur für ein selbstbewohntes Eigenheim möglich. Du kannst den Vorbezug auch für das Bauland machen, wenn du deiner PK, Bank oder Versicherung glaubhaft bestätigen kannst, dass darauf ein Haus für den Eigengebrauch gebaut wird. Am Besten wäre, wenn das Bauland kurz vor Baubeginn des Eigenheims gekauft würde. Frag doch deine PK oder Bank, die können Dir ganz genau sagen, was möglich ist.

Gruss

Kiki

 
Wir haben einen PK Vorbezug gemacht.

Im Vertrag, stand aber, dass wir das Geld erst bekommen, wenn das Dach erstellt ist.

Die Bank hat dann verhandelt und so bekamen wir das Geld schon bei der Decke UG.

Landkauf mit PK, da muss man wirklich Verhandeln. Viele geben erst das Geld, wenn der Rohbau, oder zb der Keller fertig ist.

Man muss dann wirklich Beweisen, dass das Geld für ein Hausbau gebraucht wird und nicht für den Kauf eines Neuwagens ect....

 
hallo zäme

ich nehme an, es kann uns jemand helfen. kann man das geld aus der 3. säule bereits für den landkauf vorbeziehen oder gilt das nur für den hauskauf? wie sieht es mit der pensionskasse aus? wir haben über 50'000 franken überversichert und würden davon ca. 30'000 franken beziehen, ist das für den landkauf auch möglich?

danke für eure antworten.

gruss

sonja
Das leitet alles Deine Bank in die Wege. Die wissen auch Bescheid welcher Zeitpunkt am bsten ist, wegen den Steuern.

Kannst alles Vorbeziehen sogar vor dem Landkauf, machen wir diese Tage auch so.

 
Kannst alles Vorbeziehen sogar vor dem Landkauf, machen wir diese Tage auch so.
Das kann ich ehrlich gesagt nur schwer glauben. Mir hat sowohl die Pensionskasse als auch die Bank erklärt, dass ein Vorbezug ausschliesslich für den Bau und nicht für den Landkauf möglich sei.

Die Pensionskasse will dafür von der Bank einen Nachweis darüber, dass ein Baukredit-Konto eröffnet worden ist und die Bank wiederum gibt den Baukredit erst, wenn auch tatsächlich gebaut wird.

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Ja, bei uns hätten wir auch keinen Vorbezug, für den Landkauf machen können. War sogar im Vertrag Festgelegt und auch Telefonisch wurde uns das immer wieder gesagt.

Ist ein Papierkram, hab ich vorher noch nie erlebt.

Bis man das Geld bekommt, geht das über x Hürden.

 
Das ist aber so.

Wir bauen selbst, also mit einem Architekten.

Das Geld aus der 3a und 3b Säule ist am 19. Dez. auf unserem Konto bei der Bank eingegangen.

War überhaupt kein Problem. 3a-Konto von der AKB (nicht mal eine Kündigungsfrist)

3b-Konto (Profitline) ebenfalls nur ein Formular auf dem die Bank bestätigt,dass das Geld für ein Haus

vorbezogen wird (auch keine Kündigungsfrist).

Die Vertragsunterzeichnung beim Notar über den Landkauf ist am 3.Jan. 2008.

Sind nun eben mal Tatsachen.

Dass das nicht gehen soll ist mir ein Rätsel.

Das Grundstück haben wir über eine Hypo finanziert.

Ein kleiner Tipp: Lässt doch einfach Eure Bank das ganze erledigen, das kostet nichts.

Kommt halt draufan mit welcher Bank ihr ein Geschäft eingeht.

Wir sind extrem zufrieden, sogar mit dem Zinssatz.

Echt super, die Bank der "Kleinen Leute"

 
Zitat:

Die Pensionskasse will dafür von der Bank einen Nachweis darüber, dass ein Baukredit-Konto eröffnet worden ist und die Bank wiederum gibt den Baukredit erst, wenn auch tatsächlich gebaut wird.

Sowas gibt es doch wirklich nicht.

Dann müsst ihr irgendwie einen Vertrag mit einem Arch. oder GU vorlegen, dann gehts sicher.

 
Bedingung ist in der Regel ein unterzeichnerter Wervertrag (also auch GU oder TU) wenn ihr den vor dem Landverkauf abgeschlossen habt, sollte es klappen, ansonsten wird es m. E schwiereig. Aber achtung wer im Kt. Bern den Werkvertrag vor dem Landkauf abschliesst zahlt beim Landkauf die Handänderungssteuer auch auf dem Hauspreis.

schönen Tag

 

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