300% Kostenüberschreitung bei Baugrubenaushub

Stinkerbelle

Mitglied
05. Dez. 2011
2
0
0
Liebe Hausbauexperten

Anfangs September konnten wir endlich mit dem Hausbau starten und mussten leider bereits eine sehr extreme Kostenüberschreitung entgegennehmen. Wir hatten mit dem Baumeister einen Werkvertrag über 56' abgeschlossen (Auftragssumme Akkord) und wurden nun über den Bauführer bzw. Architekten informiert, dass der tatsächlich zu bezahlende Betrag bei ca. 150' liegen soll. Gemäss Baumeister musste alles Aushubsmaterial abgeführt werden, da auf dem Areal kein Platz für Lagerung bestände. Der Architekt ging davon aus, dass der grösste Teil gelagert hätte werden können und später wieder verwendet würde. Nun benötige man aber auch viel weniger für die Zuschüttung als angenommen.

Müssen wir eine solche Abweichung vom Budget bzw. vom Werkvertrag einfach hinnehmen?

Wir haben nun erhebliche Zweifel, was das Budget vom Architekten anbelangt und auch ob der Werkvertrag für die restlichen Baumeisterarbeiten nochmals solche Mehrkosten beinhalten könnten?

Ich wäre froh um Ratschläge bzw. eigene Erfahrungen mit solchen Situationen.

Liebe Grüsse

Belle

 
3 mal so teuer wie offeriert ... erzählst Du hier die ganze Geschichte?

Lies mal im OR den Abschnitt über den Werkvertrag.

Habt Ihr nicht in den Unternehmerverträgen einen Passus drin, wonach Preisüberschreitungen nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung des Bauherrn bezahlt werden?

Wenn das schon so anfängt ... Der Unternehmer muss den Auftragnehmer benachrichtigen, wenn der Auftrag nicht so wie offeriert ausgeführt werden kann. Das ist schon eine Frage des Anstandes.

Der Archi/Bauführer ist aber nicht aus dem Schneider, er ist Treuhänder des Bauherrn und hat dessen Interessen zu wahren.

 
Hallo Emil

Ganz lieben Dank für Deine schnelle Antwort. Genau: das mit dem "schriftlichen Nachtrag", den wir hätten unterschreiben müssen, haben wir dem Baumeister auch vorgehalten. Der meinte aber, er hätte es dem Bauführer mitgeteilt und der hätte es versäumt, es uns mitzuteilen. Er habe im Sinne des Baufortschrittes gehandelt und es wäre ja auch nicht in unserem Interesse gewesen, wenn der Bau stillgestanden hätte. Dem ist ja auch so. Status quo ist einfach, dass der Aushub nun 100' teurer ist als geplant und das ist wirklich die ganze Geschichte. Der Architekt hat auch zugegeben, dass er sich "verrechnet" hätte mit dem benötigtem Füllmaterial. Aber was hat dies für Konsequenzen und für wen?

 
Hallo Belle

Bauvortschritt hin oder her.....wenn ihr der Kostenüberschreitung nicht zugestimmt habt, gibts auch kein Geld.

lasst das doch mal von einen Juristen checken. Wer baut hat auch meistens eine Private Rechtschutzversicherung.

Gruss moudi

 
Der meinte aber, er hätte es dem Bauführer mitgeteilt und der hätte es versäumt, es uns mitzuteilen. (...) Aber was hat dies für Konsequenzen und für wen?
Es gehört zu den Kernaufgaben der Bauführung, dass keine Arbeiten ausgeführt werden, für die so kein Vertrag besteht.Das ist die gleiche Geschichte wie mit dem Auto - Du gibst Ölwechsel in Auftrag und auf der Rechnung ist noch ein Austauschmotor. Weil du gerade nicht erreichbar warst und es ja in Deinem Interesse ist, dass die Kiste läuft, haben sie es eben auch gerade mit erledigt.

100'000 mehr als offeriert ist definitiv zuviel für eine formlose Mitteilung.

Die meisten Rechtsschutzversicherungspolicen schliessen übrigens Bausachen aus. Also Police inkl. Kleingedrucktes genau lesen, bevor man dort anruft.

 

Statistik des Forums

Themen
27.508
Beiträge
257.789
Mitglieder
31.791
Neuestes Mitglied
Miguel