5 Jahresfrist bei Bezug von Vorsorgegelder

lukas_ch

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05. Mai 2007
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Salü zusammen

Bisher ging ich davon aus, dass die 5-Jahresfrist beim Bezug von 3a-Konnten nicht taggenau gerechnet wird sondern nur das Steuerjahr relevant ist, also zB

Bezug am 31.7.2017

Bezug am 31.1.2022

Im Gesetz steht:

Eine solche Ausrichtung kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden

Weiss jemand mit Gesetzesgrundlage wie dies (im Kt AG) gehandhabt wird? 
 

Es ist ja auch so dass bei verheirateten die Auszahlung für die Satzbeatimmung nicht zusammengezählt wird, wenn sie nicht im gleichen Steuerjahr geschieht. Die 5-Jahresfrist gilt pro Person und ist unabhängig zwischen Ehepartnern. 
 

Bin gespannt ob da jeman praktische Erfahrung hat oder das weiss. 
 

Gruss Lukas

 
Hallo Lukas

Ich bin ziemlich sicher die 5-Jahresfrist gilt auf den Tag genau. Also Bezug am 1.2.2017, nächster Bezug möglich am 1.2.2022. 

Am besten aber bei der entsprechenden Vorsorgestiftung nachfragen.

Gruss und schönes Wochenende

 

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