Salü zusammen
Bisher ging ich davon aus, dass die 5-Jahresfrist beim Bezug von 3a-Konnten nicht taggenau gerechnet wird sondern nur das Steuerjahr relevant ist, also zB
Bezug am 31.7.2017
Bezug am 31.1.2022
Im Gesetz steht:
Eine solche Ausrichtung kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden
Weiss jemand mit Gesetzesgrundlage wie dies (im Kt AG) gehandhabt wird?
Es ist ja auch so dass bei verheirateten die Auszahlung für die Satzbeatimmung nicht zusammengezählt wird, wenn sie nicht im gleichen Steuerjahr geschieht. Die 5-Jahresfrist gilt pro Person und ist unabhängig zwischen Ehepartnern.
Bin gespannt ob da jeman praktische Erfahrung hat oder das weiss.
Gruss Lukas
Bisher ging ich davon aus, dass die 5-Jahresfrist beim Bezug von 3a-Konnten nicht taggenau gerechnet wird sondern nur das Steuerjahr relevant ist, also zB
Bezug am 31.7.2017
Bezug am 31.1.2022
Im Gesetz steht:
Eine solche Ausrichtung kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden
Weiss jemand mit Gesetzesgrundlage wie dies (im Kt AG) gehandhabt wird?
Es ist ja auch so dass bei verheirateten die Auszahlung für die Satzbeatimmung nicht zusammengezählt wird, wenn sie nicht im gleichen Steuerjahr geschieht. Die 5-Jahresfrist gilt pro Person und ist unabhängig zwischen Ehepartnern.
Bin gespannt ob da jeman praktische Erfahrung hat oder das weiss.
Gruss Lukas