60jähriges Zementrohr unter meinem zukünftigen Haus!

Muffinman

Mitglied
01. Juli 2008
239
4
0
48
Hallo zusammen

Ich bin auf der Suche nach Erfahrungen und Knowhow bezüglich folgender Problematik:

Wir haben ein Grundstück gekauft, welches ein Belastung mit einem Druchleitungsrecht für eine Quelle hat. Dieses Rohr stammt aus 1943 und ist ein 10er Zementrohr (was immer das heisst /emoticons/default_confused.png). Die Lage ist nicht ganz klar, jedoch sollte die Leitung rund 1m unter meinem zukünftigen Keller liegen. Meine Fragen hierzu:

  • Kennt sich jemand mit Rohren aus? Wie gross ist die Lebenserwartung solcher Rohre?
  • Der Begünstigte möchte eine Rechtsverwahrung machen. Was bedeutet das für mich?
  • Hat jemand schon eine ähnliche Geschicht durchlebt?
Irgendwie kann mir da niemand richtig weiterhelfen. Wie siehts mit euch aus?

Vielen Dank

 
Hallo Muffinman,

die Qualität solcher Rohre (10er - gleich 10cm Durchmesser) ist/war nicht besonders hoch. Wenn sie keine hohe Lasten abbekamen oder keine Frostschäden haben, kann die Rohleitung durchaus noch vorhanden sein oder auch schon zerbröselt sein. Das würde sich ggf. beim Erdaushub herausstellen, wenn man die Leitung findet. Ob sie auch noch korrekt liegt, also keinen Versatz zwischen den einzelnen Rohren hat, ist nach so langer Zeit jedoch fraglich.

Läuft denn noch Wasser durch? Ist somit die Leitung noch intakt? Das müsste der "Nutzer" doch sicherlich wissen.

Wenn Du später keinen Wasserzulauf unter Deinem Haus haben möchtest, dann kann man die Leitung (wenn sie überhaupt noch intakt ist) auch um den Keller "herumlegen" und wieder an der weiterführenden Stelle anschließen.

Statisch wäre es auch überhaupt kein Problem die Leitung zu belassen. Wenn sie 1m unterhalb der Kellersohle liegt, dann würde ihr vermutlich nichts passieren.

Wenn aber noch ordentlich Wasser aus der Quelle durchfließt, dann solltest Du tunlichst darauf achten, dass Dir das Wasser nicht die Baugrube flutet oder Dir den Keller später durchnässt. /emoticons/default_sad.png

Gruß vom Pfälzer

 
Nun, die Röhre schlummert seit 60 Jahren in ca. 3.5 m Tiefe und es läuft noch immer reichlich Wasser durch (sagt der Begünstigte).

Umlegen ist sicherlich eine Alternative, doch bei 3.5 Meter scheue ich den Aufwand und die Kosten dafür. Ausserdem habe ich Angst, dass bei einer Umleitung gleich auch der ganze Rest der Röhre zu Staub zerfällt.

Kennt sich jemand damit aus, wer in so einem Fall die Kosten zu tragen hätte?

 
Mir wurde mal erklärt dass bei einem Durchleitungsrecht der Grundbesitzer die Leitung zu dulden hat - und natürlich sind auch eventuelle Grabarbeiten zu dulden - die Kosten für den Unterhalt jedoch zu Lasten des begünstigten gehen. Wie das nun jedoch im Fall der umlegung der Leitung aussieht? Da müsste man halt miteinander reden nachdem man die Rechtslage geklärt hat. Notare oder die Bauverwaltung ist sicher eine gute Ansprechstelle.

 
Das Durchleitungsrecht ist eine Dienstbarkeit, dazu besteht ein Dienstbarkeitsvertrag der beim Grundbuchverwalter eingesehen werden kann, resp. Du kannst eine Kopie anfordern. Darin ist normalerweise geschrieben wer für den Unterhalt verantwortlich ist. Oft sind solche Rechte schon sehr alt und die Schriften für uns schwierig zu lesen, eventuell musst Du sogar eine beglaubigte Abschrift verlangen. Dann reden miteinander...

Gruss

Bauexperte

 
Hallo Muffimann

Generell ist zu sagen dass Zementrohr eine Lebenserwartung von ca. 60 - 80Jahren haben. Es ist zu hoffen, dass in der Dienstbarkeit geregelt ist, wer das verlegen der Leitung bezahlt. Dies würde ich Dir dringend anraten. Das Rohr könnte auch bei den Bauarbeiten beschädigt werden. Diese Rohre sind nicht für hohe belastungen (Baumaschinen bei nur 1.0 m Überdeckung) ausgelegt. Zudem gelten Zementrohre als nicht dicht (Bei Regenabwasser kein Problem).

Gruss

Femianto

 
@Experte

Meines Wissens existiert kein solcher Dienstbarkeitsvertrag. Ich habe bloss ein Durchleitungsrecht zugunsten des Rechtempfängers im Grundbuch drinn.

Bezüglich Umleitung habe ich mal meine Juristen befragt und die Situation in meinem Fall ist nun so, dass ZGB 742.3 auf das Nachbarrecht verweist und in diesem unter ZGB 693.2 geregelt ist, dass die Umleitung vom Begünstigten, also vom Eigentümer der Röhre und des Wassers, zu tragen ist. Habe auch entsprechende Gerichtsurteile gefunden.

Dies hier nur zur Ergänzung, falls irgend einmal jemand das selbe Problem haben soll.

 

Statistik des Forums

Themen
27.535
Beiträge
257.906
Mitglieder
31.816
Neuestes Mitglied
Ideu