Ab wann darf gearbeitet werden ?

Maisgold

Mitglied
25. Okt. 2007
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Hallo

Gibt es eine Regelgung ab wann (Uhrzeit) mit den Arbeiten auf der Baustelle frühstens gestartet werden darf ?

Gruss,

 
Es scheint, dass Nachtruhezeiten individuell im Polizeireglement stehen. Wohl von Kanton zu Kanton oder gar von Ort zu Ort unterschiedlich.

In unserer Gegend beginnen die Bauarbeiter jeweils um 7.00 Uhr. Oft scheint mir, dass sie nur die ersten 15. Minuten mit dem wirklich störenden lauten Arbeiten zu gange sind. Wohl eher ein subjektives Gefühl. -/emoticons/default_smile.png

 
Hallo Maisgold, Hallo Miteinander

Die Ruhezeiten sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Bei uns stehen die ebenfalls in der Baubewilligung. Wenn nicht, fragt doch einfach mal bei der Hochbauabteilung Eurer Gemeinde nach, die sollten Euch Auskunft geben können.

Bei uns sind folgende Zeiten festgelegt.

Montag bis Freitag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Am Samstag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

 
@Helena: Nein so subjektiv kann das nicht sein. Um uns herum wurden in den letzten drei Jahren vier Häuser gebaut... und tatsächlich wurde wirklich in den ersten Minuten am meisten Lärm verursacht! Ich will da keine Absicht unterstellen, Rücksichtnahme aber auch nicht :-)

 
Danke für Eure Antworten. In unserem Baureglement habe ich bezüglich Nachtruhezeiten nichts gefunden.

Hier noch der Hintergrund meiner Frage. Der Baumeister-Polier von der benachbarten Baustelle hat mich informiert, dass sie in der Regel 06:00h mit ihren Arbeiten starten .../emoticons/default_sad.png ... finde ich persönlich etwas unüblich.

Gruss,

 

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