Ab wann ist der Eigentümer einer ETW selber haftbar?

edith

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24. Juni 2009
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Hallo zusammen

vielleicht kann mir einer hier helfen. Bei unserem treppenhaus wurden, wahrscheinlich durch jungenstreiche, löcher in eine sehr grosse scheibe geschlagen (steinwurf). Ich muss dazu sagen, 6 von 8 wohnungen sind bereits bezogen. Das gebäude wurde von uns aber noch nicht abgenommen. D.h. es wurde noch keine Abnahme gemacht.

Wer muss nun diesen schaden übernehmen, die übeltäter sind nicht bekannt.

Danke für eure hilfe.

 
Hallo Edith

Beim Notar wurde seiner Zeit einen Nutzen/Schaden Termin vereinbart. Wie es der Name schon sagt, seit ihr ab diesem Tag Nutzer, aber auch für Schaden, die entstehen können verantwortlich.

Ob der Bau formell abgenommen ist oder nicht, tut da nichts zur Sache.

liebs Grüessli, jomazi

 
Echt???? Das würde ja heissen, die handwerker die da noch täglich aus und eingehen können tun und lassen was sie wollen, wenn ich denen einen schaden nicht beweisen kann darf ich ihn bezahlen.

 
Echt???? Das würde ja heissen, die handwerker die da noch täglich aus und eingehen können tun und lassen was sie wollen, wenn ich denen einen schaden nicht beweisen kann darf ich ihn bezahlen.
Genau so ist es.

 
Wenns ein Schaden am Gemeingut ist, wie bei Eingangstüren, Treppenhäusern usw., dann wird die StWG als ganzes zur Kasse gebeten, und jeder darf sich gemäss seiner Wertquote beteiligen. Darum und um eventuelle Haftungsansprüche gegenüber Handwerkern hat sich der Verwalter zu kümmern.

 
Danke Euch für die Antworten.

Habs ja fast vermutet dass dem so ist.

 
Ja, alles andere wäre ja zu schön gewesen, um wahr zu sein... /emoticons/default_rolleyes.gif

 

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priyas