Ab wann ist ein Neubau steuerwirksam?

Calrissian

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27. Apr. 2014
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Ab welchem Zeitpunkt muss eigentlich ein neu erstelltes EFH in der Steuererklärung angegeben werden?

Es kommen ja da ein paar Stichtage in Frage:

  1. Bauabnahme durch die Baufirma?
  2. Einzug?
  3. Bauabnahme durch den Kanton/Gemeinde?
  4. Nach Gebäudeschätzung durch die Gebäudeversicherung bzw. den Kanton? (Erst hier kann ja überhaupt ein Wert eingetragen werden)


Unser Haus wurde Ende November fertiggestellt und wir sind am 1.12. offiziell eingezogen. Die kantonale Bauabnahme und Gebäudeschätzung ist jedoch erst im darauffolgenden Frühling geschehen. Da ja eine Steuererklärung immer auf den 31.12. datiert und ich zu diesem Zeitpunkt diese Infos (Gebäudewert) noch nicht hatte, müsste das Haus doch erst in der nächsten Steuerperiode erfasst werden?

 
Das mag ev. kantonal unterschiedlich sein.

Bei uns im Kt. BE erfolgte dies automatisch durch die Behörde.

Hauskauf Sept. 2010

Steuererklärung Febr. 2011

Einzug Okt. 2011

So gilt das Datum des Eintrags im Grundbuch (2010). Ab da an ist man steuerpflichtig.

 
Alpenwelt: Beim Kauf ist das einfach.

Aber nach der Erschaffung eines neuen Gebäude ???

Ich könnte mir vorstellen, dass auch das noch nicht fertige Gebäude versteuert werden muss. Schliesslich versteuerst du das Vermögen, welches du bis zum Stichtag ausgegeben hast nicht mehr. Irgendwie wird es einfliessen.

Eigenmietwert logischer Weise spätestens ab Einzug. Nur weil der Wert noch nicht exakt bekannt ist heisst das nicht, dass es nicht steuerpflichtig ist.

Ein Geschäft muss auch zum Stichtag seine Steuerpflicht leisten, obwohl der Abschluss und damit die Stuerschuld erst Monate später bekannt sind.

 
Entschuldigung, Kauf = Neubau mit GU, Hauskauf = notarielle Beurkundung.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Kaffeebart

Hmm...aber wie soll ein nicht fertiges Gebäude versteuert werden? Der Wert ist ja (noch) nicht bekannt. Klar ist das vorherige (Bank)Vermögen nun ins Haus übergegangen und müsste irgendwie als Vermögen versteuert werden. Aber es zählt ja immer der Stichtag vom 31.12. und da ist das Geld nicht mehr auf dem Konto und das Haus aber auch noch nicht geschätzt. (Ausser man gibt einen groben Wert ein, der dann rückwirkend in der nächsten Periode korrigiert wird)

Und der Eigenmietwert müsste ja eigentlich auch nur für die Wohnzeit (hier 1 Monat) berechnet werden.

(Und ja, bei einem Hauskauf stellen sich diese Fragen natürlich nicht. Da ist es klar. Aber gerade bei einem Neubau über das Jahresende hinweg ist es schwieriger.)

 
Es kommt tatsächlich auch auf den Kanton an.

Mein Vorschlag in deinem Fall:

Deklariere 70% der Baukosten als Vermögen. Diesem Wert stehen ja die Hypotheken als Schulden gegenüber. Schreib auch hin, wie du auf diesen Bezrag gekommen bist.

Wenn das Haus per 31.12. noch nicht fertig gestellt wäre, empfiehlt es sich, die aufgelaufenen Baukosten zu deklarieren.

In der Regel wird die Steuererklärung erst definitiv, sobald der Wert des Hauses durch das Steueramt geschätzt wurde.

Grüsse Tom

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Wir haben kürzlich eine Steuerberatung zu diesem Thema gehabt (ZH) und es wurde uns dasselbe empfohlen wie von tommuller beschrieben: 70% der bereits investierten Baukosten deklarieren und dies auch vermerken, damit es das Steueramt nachvollziehen kann.

 

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