Ab welchem Zeitpunkt muss eigentlich ein neu erstelltes EFH in der Steuererklärung angegeben werden?
Es kommen ja da ein paar Stichtage in Frage:
Unser Haus wurde Ende November fertiggestellt und wir sind am 1.12. offiziell eingezogen. Die kantonale Bauabnahme und Gebäudeschätzung ist jedoch erst im darauffolgenden Frühling geschehen. Da ja eine Steuererklärung immer auf den 31.12. datiert und ich zu diesem Zeitpunkt diese Infos (Gebäudewert) noch nicht hatte, müsste das Haus doch erst in der nächsten Steuerperiode erfasst werden?
Es kommen ja da ein paar Stichtage in Frage:
- Bauabnahme durch die Baufirma?
- Einzug?
- Bauabnahme durch den Kanton/Gemeinde?
- Nach Gebäudeschätzung durch die Gebäudeversicherung bzw. den Kanton? (Erst hier kann ja überhaupt ein Wert eingetragen werden)
Unser Haus wurde Ende November fertiggestellt und wir sind am 1.12. offiziell eingezogen. Die kantonale Bauabnahme und Gebäudeschätzung ist jedoch erst im darauffolgenden Frühling geschehen. Da ja eine Steuererklärung immer auf den 31.12. datiert und ich zu diesem Zeitpunkt diese Infos (Gebäudewert) noch nicht hatte, müsste das Haus doch erst in der nächsten Steuerperiode erfasst werden?