Ab wann läuft Frist für Endabrechung

mrHouse

Mitglied
10. Aug. 2011
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Hallo zusammen

Wir sind vor 3 Jahren in ein fast fertiges Haus eingezogen, mittel GU Vertrag.

Es fehlten v.a. Verputz und Umgebung, Wege.

Diese wurden sehr schleppend realisiert.

Die Aussenabnahme mit dem Architekten fand erst ca. 2 Jahre nach Einzug statt.

Da wir bis heute keine Endabrechung erhalten haben, nur eine Zwischenabrechnung, würde mich interessieren wann die Verjährungsfrist von 5 Jahren durch ist.

 
Hallo mrHouse

Die Gewährleistungzeit beginnt in der Regel nach/ab Tag der Abnahme. Falls also eine förmliche Abnahme für das Haus und separat für die Aussenanlagen stattfand, hast Du somit unterschiedlich ablaufende Fristen. Ausnahmen können entstehen, wenn man eine Schlussrechnung, auch ohne Abnahme, restlos und ohne Einschränkung/Vorbehalt bezahlt. Dann würde ab Zahlung die First beginnen.

Dies solltest Du, um mögliche Unklarheiten zu beseitigen, mit dem GU auf dem Schriftweg klären.

 
Hallöchen

ich glaube mrHouse geht es um die Fristen einer Verjährung der Rechung-Zahlung .. heisst wie lange muss er warten, bis er die Rechnung nicht mehr zahlen müsste, falls sie denn noch kommen täte ?

und nicht um die Fristen einer Garantie oder Gewährleistung ?

ich bin gard nicht sicher, glaube aber irgendwo mal gelesen zu haben, dass Werkverträge (nach SIA) eine 10-Jährige Verjährungsfrist haben .. und nicht die üblichen 5 Jahre nach OR

Gruss

Flat E.

 

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