Hallo zusammen
Wir sind vor 3 Jahren in ein fast fertiges Haus eingezogen, mittel GU Vertrag.
Es fehlten v.a. Verputz und Umgebung, Wege.
Diese wurden sehr schleppend realisiert.
Die Aussenabnahme mit dem Architekten fand erst ca. 2 Jahre nach Einzug statt.
Da wir bis heute keine Endabrechung erhalten haben, nur eine Zwischenabrechnung, würde mich interessieren wann die Verjährungsfrist von 5 Jahren durch ist.
Wir sind vor 3 Jahren in ein fast fertiges Haus eingezogen, mittel GU Vertrag.
Es fehlten v.a. Verputz und Umgebung, Wege.
Diese wurden sehr schleppend realisiert.
Die Aussenabnahme mit dem Architekten fand erst ca. 2 Jahre nach Einzug statt.
Da wir bis heute keine Endabrechung erhalten haben, nur eine Zwischenabrechnung, würde mich interessieren wann die Verjährungsfrist von 5 Jahren durch ist.