Hallo zusammen
Wir planen eine bereits erworbene Liegenschaft zu sanieren und durch einen Anbau zu erweitern. Dafür haben wir einen Architekten konsultiert und mit diesem unsere Vorstellungen besprochen.
Zweimal haben wir uns dafür in der Liegenschaft getroffen, damit er einen Augenschein nehmen konnte. Einmal war er zudem allein bei der Liegenschaft und nahm Vermessungen vor. Einmal haben wir uns zur Besprechung bei ihm getroffen.
Da unser Gefühl und die von ihm gemachten Vorschläge für uns schlussendlich nicht stimmten, haben wir ihm mitgeteilt, dass wir das gemeinsame Projekt gerne abbrechen würden. Ich habe ihm mitgeteilt, dass er uns für die von ihm geleisteten Arbeiten Rechnung stellen soll.
Nun haben wir die Rechnung erhalten. Diese lautet auf rund CHF 10'000.00 und es ist pauschal ein Aufwand von rund 100 Stunden aufgeführt!
Erhalten haben wir von ihm dafür bisher Folgendes: Basierend auf den alten Plänen des Hauses, welche wir selber auf der Gemeinde organisiert und ihm abgegeben haben, hat er neue Pläne auf seinem System im Massstab 1:100 erstellt und darin den geplanten Erweiterungsbau eingezeichnet. Ausserdem hat er 3D-Zeichnungen erstellt, um das Objekt und wie es mit dem Anbau in etwa aussehen könnte, zu visualisieren. Weiter wurden einige wenige Schnittzeichnungen im Massstab 1:25 der Küche sowie des Bades erstellt. Ebenfalls erstellt wurde eine kubische Berechnung, welche die geschätzten total entstehenden Kosten des Um-/Anbaus wiedergibt.
Da ich ehrlicherweise absolut keine Ahnung habe, jedoch von der Höhe des geforderten Honorars sagen wir es mal so, "überrascht" war, stelle ich mir nun folgende Fragen und hoffe, dass mir hier im Forum dazu jemand etwas helfen und Informationen geben kann:
1. Ist das geforderte Honorar von CHF 10'000.00 und der geltend gemachte Aufwand von rund 100 Stunden für die bisher erbrachte Dienstleistung realistisch und angebracht?
2. Was kann ich vom Architekten verlangen, bspw. Files, Zeichnungen, Daten betreffend Vermessung (Thema Gelände neigt sich, Höhe Gebäude und Grenzabstände), usw. wenigstens in elektronischer Form, damit basierend auf diesen ein anderer Archtiekt damit weiterarbeiten könnte und nicht auch wieder bei null anfangen müsste?
Ich wünsche allen einen guten Start ins neue Jahr und bin für jegliche Antworten dankbar.
Grüsse Zoli
Wir planen eine bereits erworbene Liegenschaft zu sanieren und durch einen Anbau zu erweitern. Dafür haben wir einen Architekten konsultiert und mit diesem unsere Vorstellungen besprochen.
Zweimal haben wir uns dafür in der Liegenschaft getroffen, damit er einen Augenschein nehmen konnte. Einmal war er zudem allein bei der Liegenschaft und nahm Vermessungen vor. Einmal haben wir uns zur Besprechung bei ihm getroffen.
Da unser Gefühl und die von ihm gemachten Vorschläge für uns schlussendlich nicht stimmten, haben wir ihm mitgeteilt, dass wir das gemeinsame Projekt gerne abbrechen würden. Ich habe ihm mitgeteilt, dass er uns für die von ihm geleisteten Arbeiten Rechnung stellen soll.
Nun haben wir die Rechnung erhalten. Diese lautet auf rund CHF 10'000.00 und es ist pauschal ein Aufwand von rund 100 Stunden aufgeführt!
Erhalten haben wir von ihm dafür bisher Folgendes: Basierend auf den alten Plänen des Hauses, welche wir selber auf der Gemeinde organisiert und ihm abgegeben haben, hat er neue Pläne auf seinem System im Massstab 1:100 erstellt und darin den geplanten Erweiterungsbau eingezeichnet. Ausserdem hat er 3D-Zeichnungen erstellt, um das Objekt und wie es mit dem Anbau in etwa aussehen könnte, zu visualisieren. Weiter wurden einige wenige Schnittzeichnungen im Massstab 1:25 der Küche sowie des Bades erstellt. Ebenfalls erstellt wurde eine kubische Berechnung, welche die geschätzten total entstehenden Kosten des Um-/Anbaus wiedergibt.
Da ich ehrlicherweise absolut keine Ahnung habe, jedoch von der Höhe des geforderten Honorars sagen wir es mal so, "überrascht" war, stelle ich mir nun folgende Fragen und hoffe, dass mir hier im Forum dazu jemand etwas helfen und Informationen geben kann:
1. Ist das geforderte Honorar von CHF 10'000.00 und der geltend gemachte Aufwand von rund 100 Stunden für die bisher erbrachte Dienstleistung realistisch und angebracht?
2. Was kann ich vom Architekten verlangen, bspw. Files, Zeichnungen, Daten betreffend Vermessung (Thema Gelände neigt sich, Höhe Gebäude und Grenzabstände), usw. wenigstens in elektronischer Form, damit basierend auf diesen ein anderer Archtiekt damit weiterarbeiten könnte und nicht auch wieder bei null anfangen müsste?
Ich wünsche allen einen guten Start ins neue Jahr und bin für jegliche Antworten dankbar.
Grüsse Zoli