Abdichtung Terasse: Feuchtigkeit im Wohnraum

CoWeb

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13. Mai 2014
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Hallo Forum

Wir wohnen nun seit knapp 2.5 Jahren in unserem neu gebauten Haus. Seit nun einem Jahr sind wir mit dem GU daran die freistehende Terrasse abzudichten. Nun werden bereits zum vierten Mal die Platten punktuell entfernt um mit Bitumen die potentiell undichte Stelle abzudichten. Ich fürchte wir werden zum vierten Mal höhren jetzt ist alles dicht, aber...

Bei folgenden Fragen bin ich im Internt nicht weitergekommen.

1. Abdichtung unter Isolierung
Mir ist aufgefallen, dass vor allem bei Schlagregen die Feuchtigkeit im Hause steigt. Auf einem Foto während der Bauphase ist ersichtlich, dass unter der Isolation keine Abdichtung gegenüber der Wand stattgefunden hat. Kann dies ein Problem sein?

Terrasse_Roh.JPG

2. Nachträgliche Abdichtung mit 2K Bitumen

Die Terassenabdeckung ist wie folgt aufgebaut.

- Schwarzanstrich mit 2K Bitumen

- Fliess

- Dachpappe

- Split

- Betonplatten

Reicht es aus, wenn nun immer wieder ein paar Platten entfernt und über den bestehenden Schwarzanstrich zusätzlich eine neue Schicht Bitumen aufgebracht wird? Ich habe gelesen, dass bei einigen Bitumen dies nicht empfohlen/erlaubt ist. Welches Abdichtungsmaterial bei uns eingesetzt wird versuche ich noch abzuklären.

Abdichtung.JPG

3. Gefälle

Erwähnen möchte ich noch, dass die Terasse über kein oder nur sehr geringes Gefälle aufweisst. Gemäss Aussage GU braucht es das nicht.

Zur Zeit ist der GU immer noch bereit (nach monatelangem vertrösten, dass dies jetzt nur austrocknen müsse) immer wieder einen neuen Versuch zu starten. Desshalb möchte ich es nicht mit ihm verderben, wenn ich mit Anwalt & Co drohe. Deshalb bin ich froh um Hinweise falls es so nicht funktioniert und wie vorgegangen werden muss.

Besten Dank für eure Hilfe. Falls ich wichtige Infos vergessen habe bitte melden.

 
Liebe CoWeb

Offensichtlich hat niemand auch nur einen Schimmer Ahnung, woher und wohin welches Wasser fliesst. Damit ist das Spiel (1. hier öffnen 2. Abdichtung neu machen (bzw. darüberpappen) 3. Platten wieder verlegen 4. jetzt alles gut) vordefiniert.

Grundsätzlich sollte der Schwarzanstrich dicht sein. Ich weiss nicht so genau wie man einen schwarzanstrich halbwegs richtig machen kann und es dann immer noch seicht.

Ob das darüberpappen vom Hersteller erlaubt ist kann Dir nur der Hersteller sagen (Produktdatenblatt vom GU verlangen.)

Dein erstes Bild und die zugehörige Frage (Keine Abdichtung an der Wand) habe ich nicht ganz verstanden. Arbeitsfugen (z.B. zwischen Terrassenboden und Wand) können / werden mit einem Kombiflex abgedichtet. Das sollte halten, wenn richtig gemacht. Falls da eine Dila ist, können bis 4cm mit einem Dichtband überbrückt werden.

Gefälle: Ohne läuft das Wasser halt einfach nicht ab. Entsprechend müsste die Bauweise dicht gegen stehendes Wasser (nicht nur aufsteigende Nässe) sein. Baubeschrieb anschauen.

Meiner Meinung nach sollte ein geringes Gefälle (und seien es auch nur ein halbes Prozent) gebaut werden. (SIA-Vorschrift?) Vorsicht, Beton schwindet und kriecht, das Gefälle solle auch nach den zeitabhängigen Prozessen noch vorhanden sein.

GU-Problematik wegen dem Anwalt.

Mängel verjähren abhängig vom Vertrag (OR od. SIA)

Hast Du das Werk abgenommen? Mangel richtig gerügt? Schau das mit einem Bauherrenberater (Vorsicht, Werbung für Pfälzer, Bauprofi und Konsorten) an.

Grüess

Haba

 
Besten Dank für das Feedback.

Zum ersten Bild:

Wir haben festgestellt haben, dass die Feuchtigkeit vor allem nach einem Sturm mit Schlagregen gegen die Wand auftritt. Nur fragen wir uns ob es ein Problem sein kann, dass die Abdichtung erst aussen auf die Isolierung angebracht ist. (L-Blech) und nicht direkt auf der Wand hinter der Isolierung. Vergleiche die beiden Varianten auf dem Bild.

Terrasse_Roh2.JPG

Na evt malen wir hier den Teufel an die Wand.

Besten Dank für weitere Informationen.

 
Häh?

Pfälzer, was denkst Du?

Ich ... hätte mir gedacht, dass eine Dichtung/Schwarzanstrich wenigstens am Beton etwas hochgezogen wird, die Fuge dort hätte ich wenigstens mit einem Combiflex abgeklebt.

Haba

 
Häh?

Pfälzer, was denkst Du?
Hallo Haba

Nun, ich stimme Dir zu... so ist das nichts und wird auch nichts auf Dauer. Zudem hat das Fensterelement dort auch nicht die vorgeschriebene Höhe gegenüber den Belag und, zumindest auf dem Bild so nur erkennbar, auch keine Abdichtung! Man müsste zudem das ganze Ausführungspakte sehen, da es vermutlich noch andere Problemzonen gäbe, was aber auf dem Bildausschnitt nicht ersichtlich wird. Ansonsten liegst Du aber genau richtig...

 
Also, Liebe CoWeb

· Richtig rügen. (geht auch freundlich, aber es muss juristisch "verhäbe")

· nach meiner Meinung: Dämmung entfernen, Dichtung richtig anbringen, evtl. (vgl. Pfälzer) ebenfalls beim Fenster

· evtl. bemängeln, dass Du vermutest, dass andere derartige Stellen exisiteren könnten, dann wären diese ebenfalls richtigzustellen.

Hinweis: Mängelrüge (insbesondere Termin) ist abhängig von Deinem Vertrag.

Grüess

Haba

 
Liebe CoWeb

Ich weiss zwar nicht genau wie Dein Schnitt aussehen sollte, aber irgendwie in der Art hier würde ich es erwarten. Ob die Dichtung als Schwarzanstrich oder sonstwie gelöst ist, ist mindestens mir wurscht.

Haba

Dichtung.jpg

 
Die Abdichtung muss hinter der Dämmung auf das Mauerwerk aufgezogen werden. Eine Verputzte Aussenwärmedämmung gilt gemäss Norm als Hinterläufig, dass heisst bei einem Riss oder dgl., kann das Wasser hinter den Putz gelangen und ist somit auch hinter der Abdichtung.

Den Aufbau als solchen habe ich leider nicht ganz verstanden, Schwarzanstrich, Fliess, Dachpappe? Ist die Dachpappe lose verlegt?

Auf Grund des Fotos würde mich aber auch der Fensteranschluss stark interessieren, wie ist dort abgedichtet worden, was würde gemacht da die Höhe der Schwelle doch sehr kritisch ist.

Zum Gefälle, das ist oder sollte für die Abdichtung eigentlich kein Problem sein, es kann sein, dass das Wasser etwas länger auf der Terrasse liegen bleibt und somit die Platten sich etwas schnell verfärben.

 
Lieber CoWeb

Es scheint mir so, als versucht sich Ihr GU einfach mit Basteln zur Garantie rauszumogeln. Es kommen vermutlich verschiedene Probleme zusammen, welche ja Haba und Pfälzer bereits angesprochen haben. Wenn es anders nicht geht verlangen, dass einmal wirklich z.B. von einem Experten des Dachdecker- und Spenglermeisterbandes eine Expertise gemacht wird und aufgrund dieser der Schaden ein für allemal behoben wird.

Mit den möglichen Folgeschäden von Feuchtigkeit ist wirklich nicht zu spassen.

Freundliche Grüsse

Urs Tischhauser

 
Hallo Zusammen

Besten Dank für die Antworten. Ich werde den GU damit konfrontieren. Die Grechtenfrage wird wohl sein, was durchsetzbar ist. Die Garantie ist gemäss Vertrag mit SIA 118. Diesen Mangel habe wir bereits innerhalb der 2 Jahresgarantie bemängelt (eingeschrieben) und 4 Monate später nochmals (eingeschrieben). Von da sehe ich keine Probleme.

Ich habe aber weder im Baubeschrieb noch im GU Vertrag einen Hinweis auf die Ausführung der Abdichtung gefunden.

Kann ich mich da trotzdem auf eine Norm (SIA271) berufen?

Nochmals besten Dank

CoWeb

 
Du kannst dich auf den Stand der Technik berufen. Da die SIA-Normen als Stand der Technik gelten, werden im Streitfall (sofern im Werkvertrag nicht anders vereinbart) die SIA-Normen als Grundlagen herangezogen.

Gruss Baumanger

 
Diesen Mangel habe wir bereits innerhalb der 2 Jahresgarantie bemängelt (eingeschrieben) und 4 Monate später nochmals (eingeschrieben). Von da sehe ich keine Probleme.

Ich habe aber weder im Baubeschrieb noch im GU Vertrag einen Hinweis auf die Ausführung der Abdichtung gefunden.

Kann ich mich da trotzdem auf eine Norm (SIA271) berufen?

CoWeb
Das kannst Du sicherlich... denn der Mangel wurde gemeldet (die Beweislast läge also beim GU) und zudem, ohne nun die Detailpläne zu kennen, rein vom Bild, läge hier dann eh schon ein Planungsfehler vor! Womit sich die Haftung noch verlängern würde. Stelle doch noch den entspr. Detailplan (am besten den Schnitt durch diesen Bereich) ein.

 
Hallo Coweb

Diese Terrasse weist einige Mängel auf. Diese Abdichtung kann nicht über längere Zeit funktionieren. Ich würde darauf bestehen, das die Arbeiten nach Norm SIA 271 ausgeführt werden.

Terrassen müssen zwingend ein Gefälle von 1.5% aufweisen.

Die Abdichtung muss 12cm über Schutz oder Nutzschicht geführt werden. Bei der Türe 6cm.

Ich nehme an, bei näherer Betrachtung kommen noch mehr Mängel zum Vorschein.

Verfügt das Dach über keine Wärmedämmung?

Ich würde schnellstmöglich einen Experten kommen lassen, der sich die Sache genau anschaut (Tipp: Verlasse dich nicht zu sehr auf den Architekten).

Gruss 0815?

 

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