Hallo zusammen
Kurz zur Situation unserer Lage.
Wir haben ein Grundstück erworben und ein Baugesuch eingegeben.
Im Osten ist eine weitere Parzelle die, ich sag mal brach liegt.
Heisst: Gras, ein paar Fruchtbäume und ein Schopf.
Die Parzelle gehört einer Frau, die nicht im Kanton Bern wohnt.
Die Zufahrt auf unseren Grund führt weiter über unser Land und bildet die Zufahrt zum Schopf.
Es besteht ein Zufahrtsrecht zum Schopf, dass von uns bei der Verschreibung des Grundstückes ohne Probleme angenommen und unterschrieben wurde.
Von der Besitzerin liegt kein Baugesuch vor auf Ihrer Parzelle und diese ist auch nicht erschlossen.
Wir müssen die Anschlüsse von Wasser, Abwasser und Strom neu ziehen auf unseren Grund.
Jetzt hat die Dame eine Einsprache gemacht, mit diversen Forderungen.
Der Hauptpunkt und daher mein Threat hier im Forum ist der, dass die Besitzerin fordert,
Zitat: "Die Kanalisations- und Werkleitungsanschlüsse sind sinnvollerweise so zu gestalten und zu dimensionieren, dass der spätere Anschluss meiner Liegenschaft jederzeit gewährleistet ist und ein erneuter Eingriff auf dem Grundstück des Gesuchstellers nicht mehr notwendig ist. Hierzu sind die Leitungsanschlüsse bei der Ausführung einzumessen und in einem Plan festzuhalten. Ebenso sind die Kosten der gemeinsamen Leitungen sauber zu erfassen und mir zu eröffnen. Meine Kostenbeteiligung bei der späteren Nutzung der Leitungen ist mittels einer separaten Vereinbarung zu regeln" Zitat ende.
Nun möchte ich von Euch erfahren wie ich generell reagieren muss?
Muss ich auf diese Forderung eingehen?
Habe ich rechtliche Möglichkeiten?
Was passiert weiter?
Die Einsprachefrist läuft in der ersten Woche April ab.
Danke für die Infos und liebe Grüsse
Bruno
Kurz zur Situation unserer Lage.
Wir haben ein Grundstück erworben und ein Baugesuch eingegeben.
Im Osten ist eine weitere Parzelle die, ich sag mal brach liegt.
Heisst: Gras, ein paar Fruchtbäume und ein Schopf.
Die Parzelle gehört einer Frau, die nicht im Kanton Bern wohnt.
Die Zufahrt auf unseren Grund führt weiter über unser Land und bildet die Zufahrt zum Schopf.
Es besteht ein Zufahrtsrecht zum Schopf, dass von uns bei der Verschreibung des Grundstückes ohne Probleme angenommen und unterschrieben wurde.
Von der Besitzerin liegt kein Baugesuch vor auf Ihrer Parzelle und diese ist auch nicht erschlossen.
Wir müssen die Anschlüsse von Wasser, Abwasser und Strom neu ziehen auf unseren Grund.
Jetzt hat die Dame eine Einsprache gemacht, mit diversen Forderungen.
Der Hauptpunkt und daher mein Threat hier im Forum ist der, dass die Besitzerin fordert,
Zitat: "Die Kanalisations- und Werkleitungsanschlüsse sind sinnvollerweise so zu gestalten und zu dimensionieren, dass der spätere Anschluss meiner Liegenschaft jederzeit gewährleistet ist und ein erneuter Eingriff auf dem Grundstück des Gesuchstellers nicht mehr notwendig ist. Hierzu sind die Leitungsanschlüsse bei der Ausführung einzumessen und in einem Plan festzuhalten. Ebenso sind die Kosten der gemeinsamen Leitungen sauber zu erfassen und mir zu eröffnen. Meine Kostenbeteiligung bei der späteren Nutzung der Leitungen ist mittels einer separaten Vereinbarung zu regeln" Zitat ende.
Nun möchte ich von Euch erfahren wie ich generell reagieren muss?
Muss ich auf diese Forderung eingehen?
Habe ich rechtliche Möglichkeiten?
Was passiert weiter?
Die Einsprachefrist läuft in der ersten Woche April ab.
Danke für die Infos und liebe Grüsse
Bruno