Abklärungen zu Forderungen einer Einsprache

röda hus

Mitglied
18. Dez. 2008
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Hallo zusammen

Kurz zur Situation unserer Lage.

Wir haben ein Grundstück erworben und ein Baugesuch eingegeben.

Im Osten ist eine weitere Parzelle die, ich sag mal brach liegt.

Heisst: Gras, ein paar Fruchtbäume und ein Schopf.

Die Parzelle gehört einer Frau, die nicht im Kanton Bern wohnt.

Die Zufahrt auf unseren Grund führt weiter über unser Land und bildet die Zufahrt zum Schopf.

Es besteht ein Zufahrtsrecht zum Schopf, dass von uns bei der Verschreibung des Grundstückes ohne Probleme angenommen und unterschrieben wurde.

Von der Besitzerin liegt kein Baugesuch vor auf Ihrer Parzelle und diese ist auch nicht erschlossen.

Wir müssen die Anschlüsse von Wasser, Abwasser und Strom neu ziehen auf unseren Grund.

Jetzt hat die Dame eine Einsprache gemacht, mit diversen Forderungen.

Der Hauptpunkt und daher mein Threat hier im Forum ist der, dass die Besitzerin fordert,

Zitat: "Die Kanalisations- und Werkleitungsanschlüsse sind sinnvollerweise so zu gestalten und zu dimensionieren, dass der spätere Anschluss meiner Liegenschaft jederzeit gewährleistet ist und ein erneuter Eingriff auf dem Grundstück des Gesuchstellers nicht mehr notwendig ist. Hierzu sind die Leitungsanschlüsse bei der Ausführung einzumessen und in einem Plan festzuhalten. Ebenso sind die Kosten der gemeinsamen Leitungen sauber zu erfassen und mir zu eröffnen. Meine Kostenbeteiligung bei der späteren Nutzung der Leitungen ist mittels einer separaten Vereinbarung zu regeln" Zitat ende.

Nun möchte ich von Euch erfahren wie ich generell reagieren muss?

Muss ich auf diese Forderung eingehen?

Habe ich rechtliche Möglichkeiten?

Was passiert weiter?

Die Einsprachefrist läuft in der ersten Woche April ab.

Danke für die Infos und liebe Grüsse

Bruno

 
Hallo

Die Forderung scheint mir gerecht (kommt noch auf die Dienstbarkeit an) zu sein. Mehrkosten (in Folge Durchmesser), sind abgesehen von der Lage (horizontal/vertikal), fast nicht zu erwarten.

Allerdings würde ich auf eine Kostenbeteilligung zum heutigen Zeitpunkt beharren.

Gruss

Feminato

 
Hallo

Das ganze kann je nach Grundstück gewaltig ins Geld gehen.

Will die Dame doch, das bei einem späteren Anschluss keine Eingriffe mehr auf dem jetzt überbauten Grundstück entstehen.

Dh. die Werkleitungen (Wasser-Meteor/Kanalisation Abwasser-Strom-/Evtl. Gas allenfalls auch Kabel TV etc. ) muss bis an die Grenze gezogen werden, auch wenn dies momentan nicht erforderlich ist.

Solche Forderungen sind sicherlich legitim. Können aber beträchtliche einmalige und auch wiederkehrende Kosten verursachen welche durch die Dame zu tragen sind.

Ich würde das Gespräch mit dem Bauamt und der Dame suchen.

Turbo

 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Tag Feminato und Turbo

Herzlichen Dank für Eure Antwort.

Dies waren eigentlich auch unsere Gedanken, wollten aber unabhängige Informationen.

Ist es aber schon so, dass Sie die zusätzlichen Kosten die anfallen durch die grösseren Dimensionen der Leitungen bis zu den Abzweigungen, der zusätzliche Kanal, Weiterführung der Leitungen und Kabel ab Abzweiger, usw, sie diese Kosten sofort übernehmen muss und nicht erst wenn sie bauen will?

Dass ich auch erwähne dass Folgekosten die anfallen und explizit auf ihr Grundstück zurück zuführen sind auch sie bezahlen muss?

Ich habe ja keine Garantie, dass auf ihrem Grundstück jemals gebaut wird.

Grüsse

Bruno

 
Hallo Bruno

Ich weiss nicht ob's hilft aber bei meinem Grundstück musste ich auch eine Klausel des Verkäufers annehmen oder eben auch nicht (gut, am Schluss haben wir uns über den zeitlichen und zinslichen Inhalt geeinigt).

Der Verkäufer hat die Erschliessungskosten vorfinanziert. Eine Rückvergütung seitens Gemeinde erhält er über die zu zahlenden Anschluss- und Erschliessungskosten.

Damit nicht jemand das Land kauft und erst in 10 Jahren bebaut war im Kaufvorvertrag erwähnt, dass der Käufer (also ich) bereit ist, innert den nächsten 5 Jahren (zuerst waren 3 Jahren) zu bauen. Sollte dies nicht umgesetzt werden, verpflichtet sich der Käufer auf Betrag XY 3% Zins (zuerst waren es 3.5%) zu zahlen... Da ich eh wusste, dass ich sofort bauen will, war mir diese Klausel egal...

Was ich damit meine ist, dass Du im Notfall dieser Dame sagen kannst, dass Du einverstanden bist, wenn sie einverstanden ist, ab Datum XY auf Betrag XY 5% Zins zu zahlen.

Gruss,

Serge

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo

Also grundsätzlich denke ich, dass die Dame mit ihrer Einsprache kein Erfolg haben dürfte, da es ihre eingene Aufgabe ist, ihr Grundstück zu erschliessen.

Dennoch macht die gemeinsame Erschliessung Sinn, da sich ja die Kosten teilen lassen. Deshalb würde ich mit der Dame das Gespräch suchen und mit ihr vertraglich, allenfalls unter Einbezug der Gemeinde, die Erschliessung regeln, sowohl baulich, zeitlich und auch finanziell. Da ja nicht sicher ist, ob bzw. wann die Dame überhaupt ihr Grundstück überbauen will, ist es sinnvoll, dass die Dame sich so oder so an den Kosten beteiligt, es kann ja nicht sein, dass du das volle Kostenrisiko der Erschliessung trägst.

Schau ebenso, dass der Kostenteiler gerecht ist, wohl müsste die Dame ziemlich genau die Hälte aller Erschliessungskosten tragen, und nicht nur das kurze Stück vom deinem Hausanschluss bis an die gemeinsame Grundstücksgrenze.

Gruss Pippo

 
Hoi Bruno,

Ziemlich frech, die Dame, auch wenn ihre Idee vieleicht Sinn macht, sie kommt eindeutig zu spät!

Die vorgehensweise ihrerseits ist falsch, denn es verzögert dein Bau mindestens einen Monat. Eigentlich hätte sie das Gespräch suchen müssen und ihre Idee in eure Planung einfliessen lassen. Das ganze hätte dann auch Dienstbarkeiten mitgezogen, denn du würdest ja dein Land für ihre Leitung zur Verfügung stellen, was dann auf deinem Grundstück eine "Last" wäre. für die ein Notar eingeschaltet werden muss, was wiederum kostet!

Und diese Einsprache hat mit deinem Baugesuch eigentlich nichts zu tun. Deshalb kannst du davon ausgehen dass sie damit nicht durchkommt. Aber wahrscheinlich weiss sie das auch und sie versucht wegen ihres Versäumniss das Gespräch frührer zu suchen, mit eben dieser Einsprache Zeit zu gewinnen.

Ich würde sie zu einem Gespräch einladen, sie überzeugen dass du für ihre Idee durchaus gehör hast und bereit bist (wenn es der einzige Weg zum erschliessen ist, ist es ja auch in deinem Interesse, wenn in 5 Jahren dein Garten nicht wieder umgestochen wird!) dein Land und deine Zuleitung ihr zum Anschluss zur Verfügung stellst. Natürlich muss sie sämtliche Notarkosten, ihre Leitungen total und deine üblicherweise zur Hälfte bezahlen und die Einsprache sofort zurückziehen!

Hoffe zu kannst sie überzeugen, sonst musst du diesen Monat absitzen...

Liebs Grüessli, Jomazi

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Meine Meinung ....

a) eine gemeinsame Leitung für mehrere Grundstücke macht Sinn.

Gemäss OR muss man solche Leitungen dulden, wenn es keine oder nur eine viel aufwendigere andere Leitungsführung gibt.

/emoticons/default_cool.png es ist auch im Interesse des Bauherrn, dass auf seinem Grundstück später nicht mehr gegraben werden muss.

c) Der Kostenschlüssel ist so, dass die Kosten für gemeinsam benutzte Leitungen geteilt werden, für allein genutzte (auch unter fremdem Grund) sind die Kosten durch denjenigen zu tragen, der den Nutzen hat.

Will heissen: Die Kosten von Strassenanschluss bis Abzweig werden halbiert, die Kosten von Abzweig bis Grenze Nachbargrundstück gehen zulasten der Einsprache, auch wenn diese Dame diese Leitungen jetzt noch gar nicht braucht. Diejenigen von Abzweig bis zu Deinem Haus natürlich zu Deinen alleinigen Lasten.

Ob dies durch das Mittel der Einsprache erreicht werden muss, oder ob es nettere Möglichkeiten gäbe, sei dahingestellt. Du hast den Vorteil, dass Du Kosten sparst, sie hat den Vorteil der Erschliessung, was den Wert des dahinterliegenden Grundstückes erhöht.

Macht einen Vertrag bezüglich wer was zu bezahlen hat für Unterhalt und Reparaturen.

 
Guten Morgen

Mit all Euren Informationen werde ich morgen gestärkt auf die Gemeinde gehen und mit der verantwortlichen Person die ganze Einsprache durch gehen.

Danach versuche ich juristisch was heraus zu finden.

Ich hoffe es gibt irgend welche Paragrafen, die Sie was verpflichten lässt um dann der Dame die Fakten zu präsentieren.

Ich bin ja Grundsätzlich nicht abgeneigt, dass sie auch einen Nutzen davon hat, aber die Kosten dafür will ich nicht selber tragen. Das muss gerecht geregelt sein!

Ich danke Euch allen für die Unterstützung und werde mich melden, sobald es mehr gibt!

Grüsse und einen schönen Sonntag wünscht Bruno & Familie

Die gerne hätten dass die Einsprachefrist Anfang April abläuft und nicht irgendwann

 
"Mit all Euren Informationen werde ich morgen gestärkt auf die Gemeinde gehen und mit der verantwortlichen Person die ganze Einsprache durch gehen.

Danach versuche ich juristisch was heraus zu finden.

Ich hoffe es gibt irgend welche Paragrafen, die Sie was verpflichten lässt um dann der Dame die Fakten zu präsentieren

Ich vermute mal, die Frau hat erst durch die Baupublikation von Deinem Projekt erfahren und hat deshalb gar nicht mehr anders reagieren können. Du hättest sie als Nachbarin, zumal die Situation der Grundstückserschliessung bekannt war, vorher begrüssen sollen!

Gemäss OR sind Leitungen über fremdes Land, wenn sie den Eigentümer in der üblichen Nutzung nicht beeinträchtigen und nur mit unverhältnismässigem Mehraufwand anders geführt werden können, zu dulden. Du musst also begründen, warum es Dich beim Wohnen stört, wenn der Strom zum Nachbargrundstück teilweise durch die gleiche Leitung wie zu Deinem Haus geht. Das wird kaum gelingen.

Triff Dich erstmal mit ihr und regelt das Problem. Dass Dienstbarkeiten und Installationen auf fremdem Grund vom Nutzniesser zu bezahlen und zu unterhalten sind, wenn sie nur diesem nützen, ist ja klar.

Dann geht ihr zusammen zur Gemeinde und teilt mit, die Einsprache sei gemäss deponierter Regelung beigelegt. Der zuständige Mensch auf der Gemeinde ist nämlich ein Techniker, kein Mitglied der Exekutive, und daher nicht entscheidungsberechtigt. Auch die Baukommission der Gemeinde wird Dir wahrscheinlich nur empfehlen, dich mit der Nachbarin zu einigen, und die Bewilligung hinausschieben. Das ist wahrscheinlich nicht, was Du willst.

Wenn die Nachbarin von Dir verlangt, du sollest den Zusatzaufwand, von dem nur sie etwas hat, selber bezahlen, soll SIE begründen warum, da dies wider alle Gepflogenheit ist. Und dann kannst du immer noch Paragraphen, Fachjuristen und Verwaltungsgerichte bemühen.

 
Hallo zusammen

Noch mal herzlichen Dank für Eure Hilfe!

Nun ist eine Lösung entstanden und die ist so, dass wir bis zum Verteilerschacht der Werksleitungen (Wasser, Abwasser und Strom) die Kosten tragen. Erst wenn die angrenzenden Grundstücke bauen, es sind deren 2, müssen sich die Bauherrschaften bei uns "Einkaufen" um an dem Schacht anschliessen zu können.

Sobald Eine der Beiden anfängt, gehen die Kosten für den Unterhalt usw, der Hauptleitung an die Gemeinde über.

Dies wird dann Vertraglich festgehalten inkl. Verzinsung usw und auf der Gemeinde deponiert.

Jetzt habe ich eine weitere Frage.

Gibt es denn irgend ein Muster für solch einen Vertrag?

Auf unserer Gemeinde ist der leider nicht vorhanden /emoticons/default_sad.png

Allen eine schöne Ostern!

Danke für Infos und Grüsse

Bruno

 
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Guten Abend allen zusammen

Nach langem hickhack sollte es endlich klappen !

Mit den Einsprachen und Rechtsverwahrungen war es eine aufwändige Sache geworden. Wir gingen zu Notaren und sprachen mit der Gemeinde.

Rechtlich gesehen waren alles Rechtsverwahrungen und somit wäre unsere Baubewilligung schon lange fällig gewesen.

Die Gemeinde verneinte es immer wieder und brachte uns immer wieder fast zum Verzweifeln.

Zumal wir einen Einzugstermin haben, das Haus getaktet ist und unser Gartenbauer der das Terrain anpasst und die Steinmauer setzt in die Ferien geht.

Plötzlich kam ein Brief von der Gemeinde. dass die Einsprachen in Rechtsverwahrungen umgewandelt worden sind, diese nun Privatrechtlich geregelt werden, ende Monat eine Bausitzung ist und unserer Bewilligung sollte nichts mehr im Wege stehe.

Wegen den Weksleitungen und Schächte ist von unserem Notar ein Dienstbarkeitsvertrag entworfen worden der besagt, dass alle Parteien sich zu gleichen Teilen beteiligen müssen und spezielle "Wünsche" (wie auch gefordert wurde) selber bezahlt werden.

So sollte es ja eigentlich von Anfang an sein und hätten wie geplant vor einem Monat anfangen können.

Die Dame die das Grundstück neben uns hat, haben wir immer noch nicht kennen gelernt.

Liebe Grüsse

Bruno

 

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