Ablauf Garantiezeit (2 Jahre) was ist zu tun?

klopfenmoser

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Liebe Forenmitglieder,

nun ist es schon soweit, nächstens wohnen wir geschlagene 2 Jahre in unserem neuen Eigenheim und wir müssen uns nun schon mit dem Erledigen der ersten Garantiearbeiten herumschlagen.

Nun fragen wir uns, wie wir vorgehen sollen / müssen?

Wir haben mit einem GU gebaut, welcher auf unsere Hinweise betr. Mängel leider immer nur sehr zaghaft wenn überhaupt geantwortet hat. Davor und vor den nervenaufreibenden Verhandlungen und Diskussionen graut uns heute schon! Hier deshalb unsere konkreten Fragen:

- Müssen wir den GU kontaktieren oder sollte dieser das tun?

- Falls es Sache des GU wäre, wie sollen wir vorgehen, wenn er sich nicht meldet?

- Macht es Sinn, vor dem Verhandeln mit unserem GU eine unabhängige Person beizuziehen, um Diskussionen über Mangel ja/nein von Anfang an minimieren zu können?

- Falls ja, habt Ihr Empfehlungen für uns (an wen wendet man sich da überhaupt)?

- Sollen wir im Vorfeld eigenmächtig eine Mängelliste erstellen?

- Falls ja, gibt es dazu Vorlagen / Richtlinien?

Für den einen oder anderen Tip und auch etwaige Ergänzungen sind wir Euch äusserst dankbar, meine Nerven spannen sich heute schon an, wenn ich nur an das Kommende denken muss....

Liebe Grüsse, Klopfenmoser

 
Hallo Klopfenmoser,

bei der Reaktionsfreudigkeit Deines GUs würde ihn einfach per Schreiben, in angemessenem Zeitabstand zum Ablauftermin, darauf ansprechen und um Terminabstimmung bitten.

Zu diesem Termin solltest Du natürlich nicht unvorbereitet sein, sonst könnte es sein, dass ihr gemeinsam durchs Haus huscht und nichts findet bzw. einiges nicht aufgenommen wird.

Da Du ja nun schon genügend Zeit im Haus verbracht hast, werden Dir ja die markanten Punkte bereits aufgefallen sein. Zumindest diese, welche für Dich einen Mangel darstellen.

Diese solltest Du vorab schön auflisten und mit dem GU abarbeiten. Ob der diese dann ebenso als Mangel erachtet, wird er Dir dann schon mitteilen. Du kannst diese Aufstellung auch schon als Beilage, nach dem Motto: ..dies ist mir bereits aufgefallen.., dem Schreiben zur Terminabstimmung, beifügen. Dann weiß er bereits auf was er eingehen muss.

Wenn Du Dir bei der Abnahme lieber einen "neutralen Dritten" hinzunehmen möchtest, oder zumindest mit diesem vorab eine Begehung machst, dann ist Dir das ungenommen. Allerdings wäre es angebracht, auch dieses dem GU mitzuteilen, zumindest dann, wenn er bei der Abnahme anwesend wäre. Ansonsten kann dies schnell zur "Abwehrhaltung" beim GU führen.

Falls Du mit dem GU bei der Abnahme keine Einigung über die Mangelpunkte erzielen kannst, dann wäre eine Verweigerung (Unterschrift des Abnahmeprotokolls) ratsam und gleichzeitige Neuterminierung mit einem Bausachverständigen angebracht.

Eine spezielle "Vorlage/Richtlinie" ist mir nicht bekannt, wäre auch nicht erforderlich da Du als privater Bauherr Dir die Freitheit nehmen kannst und alles was Du als Baulaie als Mangel ansiehst, auch als solchen aufführen kannst. Ob dies dann tatsächlich einer wäre, wird man anschließend abhandeln können. Zumindest wären aber die Punkte, welche Dich stören, erfasst und nicht vergessen worden.

Gruß vom Pfälzer

 

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