Hallo zusammen,
wir sind in der Bauphase und haben für die Budgetposition von dem vertraglich geregelten Mitspracherecht bei der Vergabe der Bodenarbeiten Gebrauch gemacht. Bei dem Bauprojekt handelt es sich um einige Doppeleinfamilienhäuser gekauft ab Plan von einem Architekten & GU. Unser gewählte Dienstleister konnte für die gesamt Überbauung mit offerieren für die Bodenarbeiten (Parkett) hat die Ausschreibung aber nicht gewonnen, für uns ist er aber attraktiver und stimmiger. Wir werden nun von unserem Architekten & GU abgemahnt und müssen einer Vorabnahme einwilligen, sofern wir die Bodenarbeiten (Parkett Treppe und Böden) während der Bauarbeiten vollziehen möchten. Dies beinhaltet eine Vorabnahme und eine Rückabnahme für die Zeitspanne der Dienstleistung unseres Unternehmers.
Ist das die gängige Art ein vertraglich geregeltes Mitspracherecht bei einer Position, so abzufertigen?
Unser Dienstleister ist ein Grossunternehmen, mit einer Unternehmensgeschichte von über 50 Jahren und einer guten Reputation. Der Ausschreibungsgewinner eine kleine KMU GmbH Familienbetrieb, der extrem niedrige Preise offeriert hat ca. 10% niedriger gegenüber unserem Grossunternehmer, uns macht das stutzig. Es wurde uns gesagt das die Arbeiten in unserem Fall für das KMU ein Nullsummenspiel ist, etwas das wir so nicht unterstützen möchten.
Falls jemand hier Vorschläge oder Ratschläge hat, wir würden uns freuen.
Gruss
wir sind in der Bauphase und haben für die Budgetposition von dem vertraglich geregelten Mitspracherecht bei der Vergabe der Bodenarbeiten Gebrauch gemacht. Bei dem Bauprojekt handelt es sich um einige Doppeleinfamilienhäuser gekauft ab Plan von einem Architekten & GU. Unser gewählte Dienstleister konnte für die gesamt Überbauung mit offerieren für die Bodenarbeiten (Parkett) hat die Ausschreibung aber nicht gewonnen, für uns ist er aber attraktiver und stimmiger. Wir werden nun von unserem Architekten & GU abgemahnt und müssen einer Vorabnahme einwilligen, sofern wir die Bodenarbeiten (Parkett Treppe und Böden) während der Bauarbeiten vollziehen möchten. Dies beinhaltet eine Vorabnahme und eine Rückabnahme für die Zeitspanne der Dienstleistung unseres Unternehmers.
Ist das die gängige Art ein vertraglich geregeltes Mitspracherecht bei einer Position, so abzufertigen?
Unser Dienstleister ist ein Grossunternehmen, mit einer Unternehmensgeschichte von über 50 Jahren und einer guten Reputation. Der Ausschreibungsgewinner eine kleine KMU GmbH Familienbetrieb, der extrem niedrige Preise offeriert hat ca. 10% niedriger gegenüber unserem Grossunternehmer, uns macht das stutzig. Es wurde uns gesagt das die Arbeiten in unserem Fall für das KMU ein Nullsummenspiel ist, etwas das wir so nicht unterstützen möchten.
Falls jemand hier Vorschläge oder Ratschläge hat, wir würden uns freuen.
Gruss