Abnahme Stockwerkeigentum: worauf speziell achten?

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suisse

Guest
Wir werden bald unser Stockwerkeigentum vom GU abnehmen.

Die Garantie wird nach der Abnahme an uns abgetreten

Worauf müssen wir speziell achten bei der Abnahme?

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Ich weis halt nicht was du da gekauft hast, aber ich nehme mal an das alles in etwa standard sein wird /emoticons/default_smile.png

So ein bisschen angerissen würde ich folgendermassen vorgehen:

Organisatorisches:

- Dummer Punkt, könnte aber warum auch immer falsch gehen: Überprüfe dein Baubeschrieb, ist wirklich alles 1:1 so wie im Baubeschrieb?

Hast du alle Unterlagen bekommen die du vereinbart hast? Pläne? Beschreib? Anleitungen?

Oberflächen:

- Putz: Schau alles genau an, vorallem der übergang zwischen Wand / Decke. Sieht es sauber aus? Sieht die Putzfläche gleichmässig aus? Oder hat es gar "wolken"? Ich nehme an du hast im Baubeschrieb eine Qualitätsstuffe bestellt?

- Farbe: Sind die Anschlüsse sauber ausgeführt? Oder wurden Bauteile die keine Farbe haben sollten auch mit angepinselt? Ist die Farbe überall Deckend?

- Platten: Solange es nicht wie hier: aussieht bist du auf gutem weg. /emoticons/default_wink.png Haben die Platten hicke? Dumme Punkte: Ist es überhaupt die richtige Platte? Auch das richtige Format? Das bestellte Fugenbild? (Auch schon vorgekommen) Die Platten können bei unsachgemässer reinigung beschädigt werden, solche Beschädigungen siehst du nur schlecht: hinweis hierfür wäre ein ungleiches Bild der Platten. Schau genau und lange!

- Parkett: Dumme Punkte wiederhole ich mal nicht /emoticons/default_wink.png : Hat es Kratzer? Hicke? Nimm dir Zeit das genau anzusehen! Kratzer die während der Bauphase entstehen können einfach mit einem "Parkett-Stift" getarnt werden. Du siehst sie nur wen du extrem gut hinschaust. Da es Ar**** am Laufmeter auf der Baustelle gibt, werfen solche auch immerwieder Zigarretenstümmel auf den Parkett. Suche solche Brandlöcher. Diese werden ebenfalls einfach per Stift getarnt. Ist die Fuge dort wo du keine Sockelleiste hast sauber ausgeführt? Ist die Sockelleiste sauber zugeschnitten? Achte besonders auf die Anschlüsse dieser, also dort wo sie an Zargen anschliesst etc. Richtige Sockelleistenhöhe und Farbe?

- Bad: Richtige Armaturen drinn? Verkratzt? Achte besonders bei emallierten Wannen auf Kratzer deren. Da diese je nach Bauablauf sehr lange auf der Baustelle sind, leiden die oft.

 Alle Fugen sauber ausgeführt? Fehlen gar Fugen?

- Geräte allgemein: Überprüfe jedes Gerät auf die funktionalität! Es kommt öfter vor als man denkt das ein Gerät frisch ab Werk gar nicht funktioniert.

- Elektro Installation: Alles wie auf dem Elektroplan? Fehlt nichts? Spotts alle vorhanden? Leuchten so wie ausgelesen? Überprüfe jede Steckdose auf ihre funktionalität!

- Küche: Oberflächen alle in Ordnung? Kannst du das Fenster bei der Armatur öffnen? xD /emoticons/default_wink.png Alles angeschlossen? Funktionieren alle Geräte? Sind alle Bedienungsanleitungen vorhanden? Kochfeld intakt? Glasrückwand kein Hick?

- Schliessystem: Sicherheitskarte bekommen?

Das ist so das was mir gerade in den Sinn kommt. Andere User dürfen die Liste gerne ergänzen =)

 
Danke Dir. Dein Input ist sehr hilfreich.

Wir beziehen eine Wohnung im Stockwerkeigentum.

Zum Punkt "Qualitätsstufe": meinst Du damit wie etwas ausgeführt werden soll? Ist das überhaupt messbar und schriftlich festhaltbar?

Das ist nämlich genau mein Problem. Ich kann zwar sehr kritisch sein, aber wie soll ich vorgehen, wenn der GU meint "Qualität und Ausführung" stimmen?
 

 
Zuletzt bearbeitet:
Die Qualitätsstufen sind für mich als Laie ziemlich präzise definiert.

Bei uns im Baubeschrieb steht unter Gipserarbeiten: "Die Ausführung von Untergründen wie Gipsplatten-Beplankung, Grundputzflächen und Weissputzflächen an Wänden und Decken erfolgt in der Qualitatsstufe Q3 und ist nicht streiflichtfrei. Unebenheiten, welche im Streiflicht Schatten werfen, sind nicht auszuschliessen und stellen keinen Ausführungsmangel dar."

 
Ja die Qualitätsstuffen beziehen sich auf den Putz, so wie es Roscheee beschreibt. Er hat Q3. Es wäre sinnvoll wen du in deinem Baubeschrieb nachschaust welche Stuffe du hast.

Betreffend dem Vorgehen ist es halt so eine sache /emoticons/default_biggrin.png. Ich weiss auch hier halt nicht was für einen Vertrag du hast, aber wahrscheinlich wirst du einen nicht alzu speziellen GU Vertrag haben. mit Sonderbedingungen, Bestimmungen und Vorschriften. Nichtsdestotrotz hast du ein Anrecht auf eine Mängelbehebung. Solltest du tatsächlich bei der Wohnungsübergabe nur minime Mängel haben würde ich diese notieren lassen und die Behebung verlangen. Natürlich kannst du nicht die Behebung von Mängel fordern die in einer Norm sind. Aber es gibt wiederum relativ vieles das nicht in einer Norm geregelt ist. Aber wenn du nur minime Mängel hast und dein GU wird wie jeder GU extrem Bockig die Mängelbehebung angehen, da lohnt es sich unter Umständen nur minim immer wieder Nachzuhaken. Da verbesserst du das kurz selber und sparst so Zeit und Ärger.

Für mich ist ein minimer Mangel wen irgendwo ein Leistchen nicht soooo gerade ist, ein Fügchen an einer Stelle nicht sooo schön aussieht, ein müh Farbe irgendwo zuviel drauf ist etc. Aber alles vereinzelt.

Ganz anders sieht es natürlich aus wen eine ganze Arbeitsgattung miserabel ausgeführt, oder wen ein offensichtlicher Mangel vorhanden ist. So zum Beispiel, wenn Schränke schräg montiert sind, alle Sockelleisten zu Hoch oben sind, bei den Vorhangbrettern eine zu grosse Schattenfuge ist etc. Da kann dein GU noch lange behaupten das sei so schon in Ordnung.

Ich würde dan folgendermasen vorgehen: Mängelrüge schreiben, oder eben gleich bei der Übernahme vermerken lassen und Frist zur Behebung setzten.

 
Worauf müssen wir speziell achten bei der Abnahme?
Hallo suisse

Grundsätzlich auf Alles natürlich.... Alles hast (oder wirst Du) voll bezahlt, also sollte auch möglichst alles so wie beauftragt auch gebaut worden sein. Es gibt also auch keinen Sinn, nur "sepzielle Dinge" zu überprüfen und den Rest sein zu lassen...wäre doch blöd.

Los geht es schon mit der Frage, nach welchem Garantierecht es später ginge.... nach SIA oder OR?

Wenn Du dies nicht alleine machen möchtest, dann mache es so wie andere vor Dir auch, und nehme Dir einen Bauberater zur Abnahme hinzu. Der denkt und schaut alleinig in Deinem Sinne mit, liesst vorab den Baubeschrieb und Vetrag, damit er auch weiss was in dieser Richtung zu überprüfen wäre.

Passende Berater findest Du hier im Forum selbst...klickst oben im Schwarzen Feld auf das Wort "Formulare"...oder schau im Telefon- Branchenbuch nach.

 
Wir werden bald unser Stockwerkeigentum vom GU abnehmen.

Die Garantie wird nach der Abnahme an uns abgetreten
Das mit der Garantie ist schon mal Mist, denn frei sinngemäss übersetzt heisst das, der Bauherr oder die Stockwerkseigentümerversammlung darf sich um die Behebung von Mängeln kümmern und muss sich im schlimmsten Fall juristisch mit Unternehmern herumschlagen, die sie nicht kennt und mit denen sie nie einen Vertrag hatte.

Es sollte also mindestens bekannt sein, welche Unternehmer in der Wohnung welche Arbeiten ausgeführt haben.

Bitte auch auf die sachgemässe und plangemässe Ausführung der allgemeinen Anlagen achten oder mindestens bei der Abnahme der Wohnung einen Vorbehalt anbringen, wonach sich die Abnahme nur auf die Teile im Sondernutzungsrecht bezieht. Meistens achtet man zwar genau darauf, ob die Fugen im Bad gleichmässig sind, eine "vergessene" Drainageanschlussleitung kann aber sehr viel mehr Aerger machen, zumal sich die Stockwerkseigentümer noch nicht kennen und gemeinsam darum kümmern müssen.

 
. Da es Ar**** am Laufmeter auf der Baustelle gibt, werfen solche auch immerwieder Zigarretenstümmel auf den Parkett. Suche solche Brandlöcher. Diese werden ebenfalls einfach per Stift getarnt.

- Elektro Installation: Alles wie auf dem Elektroplan? Fehlt nichts? Spotts alle vorhanden? Leuchten so wie ausgelesen? Überprüfe jede Steckdose auf ihre Funktionalität!
Zum 1. Absatz :

Während und nach dem Maler- und Fußboden arbeiten ist das Rauchen in den Wohnungen und im gesamten Haus überall in der Regel verboten!

Dieses schreibt an sich jeder Generalunternehmer den Ausbaugewerken zwingend vor.

Zum 2. Absatz :

Zu der Abnahme der Elektroinstallation ist der Bestand nicht nur den Plänen zu vergleichen, sondern auch ein Prüfprotokoll ( E-Check) der Elektrofirma ist vorzulegen. Das alles funktionieren soll, versteht sich von selbst.

Zudem soll sich eine vollständige Stromkreisbezeichnung an der Türe des Sicherungskastens befinden, aber bitte kein Einheitsaufkleber wo alles mit Kugelschreiber raufgeschmiert wird was in einigen Jahren nicht mehr lesbar ist, sondern in einer laminierten Din-A 4 Seite.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke an alle für diese wertvollen Inputs.

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Wie sieht es eigentlich mit Rissen im Putz aus - bei uns steht in drei Wochen die Übergabe bevor und mir ist aufgefallen, dass der Putz ein paar Risse aufweist - zwar nicht unbedingt störend, aber mir ist es halt aufgefallen!

 
Wie sieht es bei euch mit dem allgemeinen Teil des Gebäudes aus? Schliesslich bist Du ja dort auch Mitbesitzer und hast ein Interesse, dass alles so ist wie gekauft. Wie habt Ihr das in der Eigentümergemeinschaft organisiert?

Gruss, Xcoder

 
Hmmm, das ist natürlich eine gute Frage - diese Thematik habe ich (wir) bis dato nicht behandelt - aber Danke für den Input!

 

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