Ja die Qualitätsstuffen beziehen sich auf den Putz, so wie es Roscheee beschreibt. Er hat Q3. Es wäre sinnvoll wen du in deinem Baubeschrieb nachschaust welche Stuffe du hast.
Betreffend dem Vorgehen ist es halt so eine sache /emoticons/default_biggrin.png. Ich weiss auch hier halt nicht was für einen Vertrag du hast, aber wahrscheinlich wirst du einen nicht alzu speziellen GU Vertrag haben. mit Sonderbedingungen, Bestimmungen und Vorschriften. Nichtsdestotrotz hast du ein Anrecht auf eine Mängelbehebung. Solltest du tatsächlich bei der Wohnungsübergabe nur minime Mängel haben würde ich diese notieren lassen und die Behebung verlangen. Natürlich kannst du nicht die Behebung von Mängel fordern die in einer Norm sind. Aber es gibt wiederum relativ vieles das nicht in einer Norm geregelt ist. Aber wenn du nur minime Mängel hast und dein GU wird wie jeder GU extrem Bockig die Mängelbehebung angehen, da lohnt es sich unter Umständen nur minim immer wieder Nachzuhaken. Da verbesserst du das kurz selber und sparst so Zeit und Ärger.
Für mich ist ein minimer Mangel wen irgendwo ein Leistchen nicht soooo gerade ist, ein Fügchen an einer Stelle nicht sooo schön aussieht, ein müh Farbe irgendwo zuviel drauf ist etc. Aber alles vereinzelt.
Ganz anders sieht es natürlich aus wen eine ganze Arbeitsgattung miserabel ausgeführt, oder wen ein offensichtlicher Mangel vorhanden ist. So zum Beispiel, wenn Schränke schräg montiert sind, alle Sockelleisten zu Hoch oben sind, bei den Vorhangbrettern eine zu grosse Schattenfuge ist etc. Da kann dein GU noch lange behaupten das sei so schon in Ordnung.
Ich würde dan folgendermasen vorgehen: Mängelrüge schreiben, oder eben gleich bei der Übernahme vermerken lassen und Frist zur Behebung setzten.