Abnahmeprotokoll

Darkoliver

New member
27. März 2019
1
0
0
Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall und hoffe, dass ihr/sie mir helfen könnt.

Im Zuge des Abnahmeprotokolls bei Übergabe der Eigentumswohnung wurden zahlreiche Mängel aufgeführt - unter anderem auch das Fehlen sämtlicher Sanitäreinrichtungen und ensprechend der Betrag beim Notar zurückgehalten.

Nun hat der Bauherr nun die meisten dieser Mängel beseitigt und drängt auf Unterzeichnung und somit der Herausgabe des Geldes beim Notar. Allerdings gibt es Probleme mit den Sanitäreinrichtungen. So ist aufgefallen, dass das warme Wasser erst nach über 1 Minute kommt, als auch das seit Wochen Luft in den Leitungen ist und beim Betätigen von Dusche, Klo oder Waschbecken extrem laute Geräusche kommen. Ich denke dass die signifikaten Fehler die hier vorliegen deutlich den Betrag übersteigen, der noch zurückgehalten wird. Der Bauherr sagt dass dies unter die Gewährleistung fällt und er im Anschluss macht. Das sehe ich aus meiner Laienhaften Sicht allerdings nicht so, da mir es bei der Übergabe nicht möglich war dies zu prüfen.

Noch ein zweiter Punkt. Bei der Wohnung handelt es sich um eine Penthouse-Wohnung mit Sondernutzungsrecht für die Dachterasse, diese wurde bei der Abnahme quasi nicht beachtet da noch eine gemeinschaftliche Abnahme stattfindet. Hier liegen allerdings ebenfalls signifikante Fehler vor. Ich möchte natürlich auch hier nicht das Druckmittel verlieren was ich auch unfair finde.

Herzlichen Dank vorab und freundliche Grüße

Oliver

 
Lieber Darkoliver

Wenn das Warmwasser erst nach einer Minute kommt, ist dies vermutlich ein sehr schweirig zu behebender funktioneller Mangel. Keine Zirkulationsleitung oder fehlende Begleitheizung.
Die Geräusche lassen allenfalls auf eine mangelhafte Installation schliessen. Es wäre aber auch möglich, dass gewisse teile durch den bau stark verschmutzt sind. wenn ersteres der Grund wäre, dann ist dies ein gravierender Mangel.

Wenn Dir die Dachterrasse noich nicht offiziell übergeben wurde, bist Du sicher berechtigt noch Geld zurückzubehalten. Denn Du hast ja noch nicht alle Teile die Dir gemäss Werkvertrag zustehen erhalten.

Klar ist es immer mühsam aus Sicht des unternehmers, wenn nicht alles bezahlt wird. Andererseits erlhmt bei gewissen Unternehmern das Interesse massiv, sobald die alles Geld gekriegt haben. Gewährleistung hin oder her.

Herzlicher Gruss

Urs Tischhauser

 
Habe es gerade wieder bei Bekannten erlebt, welche zum Glück aufgrund diverser Mängel Zahlungen zurückgehalten haben. Der Unternehmer ging mittlerweile Konkurs.....

 

Statistik des Forums

Themen
27.521
Beiträge
257.853
Mitglieder
31.800
Neuestes Mitglied
aufStand