Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall und hoffe, dass ihr/sie mir helfen könnt.
Im Zuge des Abnahmeprotokolls bei Übergabe der Eigentumswohnung wurden zahlreiche Mängel aufgeführt - unter anderem auch das Fehlen sämtlicher Sanitäreinrichtungen und ensprechend der Betrag beim Notar zurückgehalten.
Nun hat der Bauherr nun die meisten dieser Mängel beseitigt und drängt auf Unterzeichnung und somit der Herausgabe des Geldes beim Notar. Allerdings gibt es Probleme mit den Sanitäreinrichtungen. So ist aufgefallen, dass das warme Wasser erst nach über 1 Minute kommt, als auch das seit Wochen Luft in den Leitungen ist und beim Betätigen von Dusche, Klo oder Waschbecken extrem laute Geräusche kommen. Ich denke dass die signifikaten Fehler die hier vorliegen deutlich den Betrag übersteigen, der noch zurückgehalten wird. Der Bauherr sagt dass dies unter die Gewährleistung fällt und er im Anschluss macht. Das sehe ich aus meiner Laienhaften Sicht allerdings nicht so, da mir es bei der Übergabe nicht möglich war dies zu prüfen.
Noch ein zweiter Punkt. Bei der Wohnung handelt es sich um eine Penthouse-Wohnung mit Sondernutzungsrecht für die Dachterasse, diese wurde bei der Abnahme quasi nicht beachtet da noch eine gemeinschaftliche Abnahme stattfindet. Hier liegen allerdings ebenfalls signifikante Fehler vor. Ich möchte natürlich auch hier nicht das Druckmittel verlieren was ich auch unfair finde.
Herzlichen Dank vorab und freundliche Grüße
Oliver
ich habe folgenden Fall und hoffe, dass ihr/sie mir helfen könnt.
Im Zuge des Abnahmeprotokolls bei Übergabe der Eigentumswohnung wurden zahlreiche Mängel aufgeführt - unter anderem auch das Fehlen sämtlicher Sanitäreinrichtungen und ensprechend der Betrag beim Notar zurückgehalten.
Nun hat der Bauherr nun die meisten dieser Mängel beseitigt und drängt auf Unterzeichnung und somit der Herausgabe des Geldes beim Notar. Allerdings gibt es Probleme mit den Sanitäreinrichtungen. So ist aufgefallen, dass das warme Wasser erst nach über 1 Minute kommt, als auch das seit Wochen Luft in den Leitungen ist und beim Betätigen von Dusche, Klo oder Waschbecken extrem laute Geräusche kommen. Ich denke dass die signifikaten Fehler die hier vorliegen deutlich den Betrag übersteigen, der noch zurückgehalten wird. Der Bauherr sagt dass dies unter die Gewährleistung fällt und er im Anschluss macht. Das sehe ich aus meiner Laienhaften Sicht allerdings nicht so, da mir es bei der Übergabe nicht möglich war dies zu prüfen.
Noch ein zweiter Punkt. Bei der Wohnung handelt es sich um eine Penthouse-Wohnung mit Sondernutzungsrecht für die Dachterasse, diese wurde bei der Abnahme quasi nicht beachtet da noch eine gemeinschaftliche Abnahme stattfindet. Hier liegen allerdings ebenfalls signifikante Fehler vor. Ich möchte natürlich auch hier nicht das Druckmittel verlieren was ich auch unfair finde.
Herzlichen Dank vorab und freundliche Grüße
Oliver