Abparzellierung als Möglichkeit?

disol71

Mitglied
03. Jan. 2011
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Hallo zusammen

Wir haben ein Reiheneckhaus gekauft und wohnen nun schon knapp 3 Monate in unserem Haus. Die Siedlung umfasst mit unserm Haus 2x 4 Häuser.

Der Vorbesitzer war Erstbezüger dieser Liegenschaft und wohnte hier 20 Jahre, da es ein Eckhaus ist, hat dieser rund 145m2 Land dazugenommen, dieses gehegt und gepflegt - ABER nicht zu seinem eigentlichen Land dazuerworben.

Diese 145m2 gehören der Allgemeinheit, zu einem Achtel also auch uns.

Nun meine Frage: Kann man diese 145m2 von der Gesamtfläche ca. 2'500m2 die der Allgemeinheit gehört Abparzellieren, so das wir diese Kaufen können und so die Nutzung dann auch Legalisieren? Oder bestünde die Möglichkeit einer Pacht?

Wisst Ihr da einen Ansatz oder gehört dieses Thema zu einem Anwalt oder zu der Örtlichen Baukommision?

Die 7 anderen Eigentümer hatten dies nie zu einem Thema gemacht, aber wir als neue Eigentümer wollen uns nicht zu weit aus dem Fester lehnen.... /emoticons/default_additional/180.gif

Besten Dank für Euer Feedback!

LG, disol71

 
Das kann man, wenn alle Miteigentümer einverstanden sind. Ein einfacher Versammlungsbeschluss reicht dazu nicht aus. Ist auch nur einer dagegen, so geht es nicht.

Wenn diese neue Parzelle dann eine Insel in der Grundparzelle wäre, und nur über das verbleibende Grundstück zugänglich, dann ist damit bereits der Keim zu späteren Verwicklungen gelegt.

Für die Allgemeinheit besteht das Risiko, dass der Besitzer dieser Parzelle darauf etwas macht, was den anderen nicht passt, die dann nichts mehr zu sagen haben. Meist geht sowas bis zur nächsten Handänderung gut. Der neue Besitzer vermietet dann aber die Wohnung und überwintert auf der Parzelle, die er betonieren lässt - ist ja seine - zwei Wohnmobile und ein Segelboot. Ihn stört es nicht, weil er da nicht wohnt, und die anderen geht es nichts an, weil es nicht mehr ihr Grundstück ist. Ich würde als Miteigentümer deshalb nie auf so etwas eingehen.

Ob man einen Teil der Grundparzelle verpachten kann und wie man das rechtssicher so macht, dass nicht später einer der Miteigentümer sagen kann, er wolle das nicht mehr, oder er wolle da auch gärtnern, kann ein Notar beantworten.

 
nicht vergessen, vielleicht gibt es auch banken, die da nicht einverstanden sind. die allgemeine Fläche zählt ja auch zum Pfand, welches zur Sicherung der einzelnen Hypotheken gehört.

Andereseits entsteht auf dieser Fläche Unterhalts und Verwaltungsaufwand, das könnte ein Vorteil für die Nachbarn sein, wenn das wegfällt.

wie schon erwähnt, einfach mal mit den Nachbarn sprechen. Bestimmt gitbt es auch eine Verwaltung... der kann genaues zur Beschlussfähigkeit der Versammlung sagen. Es wird schlussendlich auch eine Frage des Preises sein, den Ihr zahlen wollt.

Technisch gesehen geht es ganz sicher. Ob alle Miteigentümer wollen, hängt wohl von eurem Verhandlungsgeschick ab! Viel Spass

 

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