Abparzellierung - wer bezahlt?

kasa

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08. März 2009
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Hallo Zusammen

Sind gerade in der Endphase zum Baulandkauf. Hierzu wird ein Geometer das Bauland abparzellieren müssen da ein Weg, welcher der Grundstückverkäufer privat benutzen wird, momentan noch zum Grundstück gehört. Weiss jemand wer die Kosten für diese Abparzellierung des Weges trägt? Käufer oder Verkäufer des Baulandes?

Danke euch für die Rückmeldungen /emoticons/default_smile.png

 
Die eigentliche Frage ist ob das im Preis integriert ist oder zusätzlich verrechnet wird. Und das muss wohl zwischen Käufer und Verkäufer abgemacht werden.

 
Der Baulandverkäufer ist gleichzeitig der Architekt und aus diesem Grund hat er im Kostenvoranschlag einen Posten Geometer(abparzelierung) integriert. Ist das üblich?

 
Ich nehme an, der Architekt wollte den Preis einfach transparent berechnen, so dass die Landpreise einfach vergleichbar bleiben. Wieviel hat er denn für den Geometer eingeplant, wenn ich fragen darf? Eigentlich kämen noch Grundbuchgebühren dazu (im Kanton Bern wohl ca. 300-500.-), doch diese fielen ja beim Kauf bzw. bei der Eintragung ohnehin in fast derselben Höhe an.

 
Bauland kauft man fertig, d.h. Landpreise verstehen sich parzelliert und erschlossen (ohne Handänderungskosten). Kosten dafür sind, wenn sie noch anfallen, bei den Preisverhandlungen einzubeziehen.

Oder, einfacher, mach den Kaufvertrag über xxx m2 Bauland, parzelliert, voll erschlossen, zu xxx ./m2. Wenns dann um einige wenige m2 nicht stimmt, ist dies nur noch im Preis zu berücksichtigen.

 

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