Abrieb auf Tiefgaragenboden

Hesme001

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18. Juni 2012
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Hallo zusammen,

Bei unserer Tiefgarge zeigt die Oberfläche extremen Abrieb. Wo Autos fahren ist es praktisch immer "krümelig". Siehe Fotos. Gibt es eine Norm die da genauere Vorschriften macht? Wer könnte einen Mangel stichhaltig bestätigen?

Gruss,

Sven

TG Abrieb Details1.jpg

TG Abrieb Details2.jpg

TG_Löcher.jpg

 
WIe alt ist der Boden? Hatte es beim Betonieren Frost?

Wie viele Autos fahren hin und her? Was hast du bestellt

und bezahlt? Wen willst du haftbar machen und für was?

Wenn du Ruhe haben willst und die Garage dir privat ist, würde ich in

den sauren Apfel beissen und eine geeignete Beschichtung aufbringen,

am besten aber geeignete "Plättli". Dann hast du Ruhe und Freude an

deinem Garagenboden.

 
Hallo mack

Der Boden ist etwas über ein Jahr alt. Bewohnt wird die Überbaung (3 EFH) seit etwas mehr als einem halben Jahr. Und es fährt niemand täglich mit dem Auto zu Arbeit. Es ist also nicht wirklich viel Verkehr.

Bestellt wurde ein Tiefgarage unter Einhaltung schweizer Normen bzw. anerkannter Regeln der Baukunde. Da steht doch sicher auch irgendwo etwas zur "Verschleissfestigkeit von Fahrbahnen" o.ä.

Natürlich soll der Ersteller dafür herangezogen werden, falls hier eindeutig gegen geltende Vorschriften verstossen wurden. Hab ja noch Garantie drauf!

Was sagen denn die Experten hier? Pfälzer?

Gruss,

Sven

 
Wichtig zu wissen wäre, was der Architekt "ausgeschrieben" hat. Was hat der Unternehmer in seinem Vertrag stehen was es machen muss? Was hat er bezahlt bekommen? Was habt ihr bezahlt?

Hatte der Unternehmer nur einen Auftrag für die Bodenplatte, so hat er auch nicht mehr gemacht. Hätte er aber mit der Oberfläche einen "Homogenbeton" erstellen sollen, sollte das sicher etwas

anders aussehen.

Du musst also dem Problem ganz am Anfang auf den Grund gehen, bei der Ausschreibung, dem Arbeitsvertrag usw...

 
Hallo Sven

Grundsätzlich erhälst Du das, was im Vertrag und im Baubeschrieb festgehalten ist (war). Also bitte prüfe das, oder frage Deinen Berater, der Dir das genau erläutern kann.

Wie es ausschaut, ist es wohl eine normaler Zementüberzug (also ein Verbundestrich). Dass der alleine nicht funktioniert (denke auch an das Tausalz im Winter!) ist eigentlich logisch.

Die Schadstelle ist auf alle Fälle ein Mangel....also melden und im Rahmen der 2-jährigen beheben lassen. Da wird vermutlch eh noch einiges dazu kommen.

Die "freiliegenden" Splittkörner im Estrich zeigen die Abnutzung der Zementschlämme... alles logisch...  daher sollte man solche Flächen auch, wie man es aus anderen, öffentlichen Parkhäusern ja kennt, mit einer Schutz-und Verschleissschicht versehen... das wird aber vermutlich nicht im Kaufvertrag/Baubeschrieb so stehen.

 
Hallo zusammen

Im Baubeschrieb steht nichts genaues: "2 Tiefgaragenplätze". Aber man darf doch davon ausgehen, dass der Boden so gebeaut wird, dass er von Autos befahren werden kann. Es schreibt ja auch niemand, dass Wasserleitungen wasserdicht auszuführen sind.

Da der Baugrund sehr feucht ist (Dichtigkeitsklasse 2), kann man wohl keinen einfachen "normalen" Überzug für den Boden verwenden...

Na ich werde ich werde den Mangel erstmal melden. Dann schauen wir mal was passiert...

Gruss,

Sven

 
Wenn nichts steht, ist es kein Mangel. Der Baumeister hat geliefert, was es als Auftrag hatte!
Wie gesagt, sonst müsste irgendetwas stehen wie: "Betonoberfläche abtaloschiert"  oder "Homogebeton"

oder so etwas in der Art. Der Baumeister würde für diese Zusatzarbeit Geld bekommen.

Wie ich schon mal gesagt habe, die Sache wird an dir hängen bleiben. Weil nichts falsch sein wird.

 
Das würde ich so nicht hinnehmen wie mack das schreibt. Auch der Unternehmer hat die Pflicht wenn er merkt das etwas nicht den Anforderungen entspricht dies dem Bauherrn oder Architekten zu melden. Er kennt ja die Anforderungen an einen Garagenplatz. Ansonsten gibt es ja auch noch den Architekten, welcher anscheinend den Falschen Belag geplant und Ausgeschrieben hat?

 
Es stellt sich doch die Frage, was "falsch" bedeutet.

Für jemanden der knapp mit dem Budget ist, ist es vielleicht gut so, da er sich die teurere Variante (noch) nicht leisten kann.

Der "gutbetuchte" Bauherr möchte wohl das Non-Plus-Ultra.

Gibt es eine SIA-Norm (oder andere allgemein gültige Norm) über den Bodenbelag einer Tiefgarage? Ich weiss es nicht...

Wenn tatsächlich keine Norm besteht, stellt sich die Frage, ob das geliefert wurde, was man bestellt und bezahlt hat. Die Tiefgarage steht und kann benutzt werden. Also, liegt kein Mangel vor.

Hätte man auf eine teurere Lösung aufmerksam machen können, welche keine Krümel hinterlässt oder mindestens auf die Möglichkeit von Krümel hingewiesen, wäre es natürlich auch sehr nett gewesen...

Die Kommunikation wurde wohl vom Baumeister sowie auch vom Architekten vernachlässigt, ob daraus aber ein Mangel entstehen kann, weiss ich ebenfalls nicht.

Sorry, wenn ich hier keine Lösung präsentieren kann, aber ich denke, dass kein Mangel vorliegt (Laien-Meinung).

Gruss

Tom

 
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also ich würde diesen boden als mangelhaft einstufen...

wenn ein baumeister einen stark sandenden garagenboden erstellt und diesen nicht

abtaloschiert,dann hat er seine arbeit fahrlässig ausgeführt

einen unterlagsboden lässt man auch nicht unabtaloschiert... ich hätte einen solchen

pfusch nie angenommen--aber dafür ist es wohl jetzt zu spät /emoticons/default_additional/147.gif

 
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taloschiert: Kostenpflichtige Zusatzleistung, muss im Auftrag stehen. Gute Lösung, wenn kein weiterer Aufwand mit dem Boden gemacht werden soll.

stark sandend ---> zu wenig Zement.

ABER: Als Unterlage für irgend einen Boden alle mal i.O., und woher soll der Unternehmer wissen, ob die Betonoberfläche roh befahren werden soll oder ob ein anderer darauf noch irgendwas verlegen wird? Hätte man ihm das gesagt, hätte er vermutlich eingewendet, dass man dann hätte taloschieren sollen.

Wenn er unnötigerweise taloschiert hätte weil er annahm, dass du nichts weiter vor hattest, und du noch einen Boden hättest verlegen lassen, hättest du auch keine Freude an der unnötigen Zusatzleistung gehabt.

So hat er gemacht, was jeder Unternehmer macht: Nicht geliefert, was nicht verlangt wurde.

Ich weiss das, weil wir letztes Jahr eine Betonplatte in eine alte Scheune haben bauen lassen, um das Auto reinstellen zu können; der Unternehmer meinte, dann müsse man taloschieren und das Ergebnis ist das, was ein Laie unter "Betonboden" versteht: Grau, schlicht, eben, abriebfest.

 

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