Abriss Gartenzaun im Rahmen Instandsetzung Strasse - wir tragen die Kosten

jamian

New member
28. Apr. 2015
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Hallo zusammen,

Ich habe da auch eine Frage und wäre froh, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

Die Strasse und angrenzende Trottoir neben unserem Grundstück wird saniert. Dafür wird

1. der komplette Zaun an zwei Seiten des Grundstücks entfernt,

2. Das zugehörige Fundament entfernt

3. In einem Bereich von der Strasse bis 30cm der Grünfläche resp. Garten des Grundstückes umgegraben und

4.  für eine bessere Einfahrt in die kleine Strasse unser Grundstück an der Ecke abgerundet

Die Gemeinde hat in eigenem Auftrag eine Offerte erstellen lassen, den Zaun zu erneuern. Da dieser in Farbe wie auch Form einer Massanfertigung entspricht, war der Preis 60'000.

Die Gemeinde argumentiert nun damit, dass sie den ganzen Zaun und Fundament abreissen und die Wurzeln der Bäume auf unserem Grundstück kürzen muss, um eine neues Fundament bauen zu können und sie uns deshalb nur 50% der Kosten für den Zaun übernehmen würden. Dies entspreche 7'000. Damit sei auch abgegolten, dass sie ca 2qm unseres Grundstückes übernehmen.

Zugegeben: Der Zaun ist nicht mehr in tadellosem Zustand. Wir haben jedoch mit der Sanierung zugewartet, weil bekannt war, dass die Sanierung der Strasse bevorsteht. Wir hätten den Zaun jedoch sanft renoviert und nicht von Grund auf neu erstellt. Die Gemeinde macht uns etwas kaputt, dann sollen sie dafür bezahlen. Oder sehe ich das falsch? Wir müssen ja nicht den High-End-Zaun haben, den wir zuvor hatten aber die Gemeinde könnte uns schon entgegenkommen und versuchen gemeinsam mit uns eine Lösung zu finden, oder? Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sieht diesbezüglich das Gesetz aus?

Für ein paar schlaue Inputs oder Präzedenzfälle, wäre ich sehr dankbar.

 
Wieso entsprechen die 7'000 50% wenn doch der ganze Zaun 60'000 kostet?

Wie viel kostet es denn nur die Fundamente neu zu machen und den Zaun anschliessend wieder darauf zu montieren?

Ich hätte erwartet, dass die Gemeinde für alles gerade steht, was entfernt und neu gemacht werden muss.

Darauf würde ich bestehen. Ob du damit durchkommst weiss ich natürlich nicht.

Gruss,

Thomas

 
Aeh nach meinem Taschenrechner ergibt 50% von 60'000, ziemlich genau 30'000....Oder sind dann die 2qm den Betrag von 30'000 - 7'000 = 23'000 Franken wert?

Aber auch die Gemeinde versuchen Kosten auf die Bauherren zu übertragen. Ehrlich gesagt würde ich mich da an den Hauseigentümerverband wenden. Der Hausjurist wird dir helfen können.

 
Ich kenne das Projekt ja nicht im Detail. Aber wenn die Gemeinde die Strasse anpasst dann hat sie auch die damit verbundenen Anpassungs- und Instandsetzungsarbeiten zu bezahlen. Egal ob der Zaun eine Massanfertigung ist oder nicht. Das einzige was die Gemeinde Euch evtl. weiter verrechnen könnte wäre der Zeitwert. Aber so wie ich das kenne wird das meist aus Kulanzgründen (der Eigentümer würde den Zaun wohl noch lange behalten) nicht verrechnet.

Hast Du effektiv nichts mit dem Strassenbau zu tun? Bei Punkt 4 erwähnts Du dass Eure Einfahrt verbessert wurde. War das eine Auflage einer Baubewilligung welche ihr erhalten habt?

 
Die Gemeinde hat alles zu bezahlen, was sie mit dem Bau der neuen Strasse verursacht. M.E. widerspricht sich diese gleich selbst, wenn sie wegen Wurzeln eine Reduktion verlangen will. Das mit dem Zeitwert muss natürlich schon auch berücksichtigt werden.

Oft lässt sich mit einem Deal auch etwas kompensieren (z.B. gleichzeitige und kostenlos neue Beschichtung des Parkplatzes oder so).

 
Lieber Jamian

Also entweder musst Du Grossgrundbesitzer sein oder hast seinerzeit einen blattgoldbelegten Zaun fertigen lassen, dass dieser CHF 60'000 gekostet haben soll. Normale Zäune, ich sage mal ein Knotengitter- oder Maschendrahtzaun kostet maximal ca. CHF 100 pro Laufmeter inklusive Pfosten und Fundamente. Da ich kaum glaube, dass Dein Grundstück einen Umfang von stolzen 1'200m hat, was ja dann doch bereits einem mittleren Bauernhof von 9ha entspräche, müsste also zweiteres der Fall sein. Nein Spass beiseite, da stimmt mit Sicherheit irgend etwas nicht. /emoticons/default_additional/145.gif :145: /emoticons/default_additional/145.gif

Aber, nun zu Deiner eigentlichen Frage. Bei Ausbauten von Strassen werden die anstossenden EIgentümer allenfalls mittels eines Perimeterbeitrags an den Ausbaukosten der Strasse beteiligt. Dieser Beitrag zieht die Gemeinde an der an Dich zu bezahlenden Entschäduigung für den Landerwerb ab. Es kann also sein, dass Du letztendlich trotzdem moch etwas zu bezahlen hast.

Der Zaun dürfte ja beim Versetzen sicher nicht mehr die Summe von CHF 60'000 kosten, ausser man bestellte einen neuen blattgoldbelegten Zaun..... Selbstverständlich hat das Versetzen die Gemeinde zu übernehmen, da sie ja wegen dem Strassenausbau der Gemeindestrasse der Verursacher ist.

Es würde mich wirklich interessieren, was da nun genau wem, wo und wie verrechnet wird. Dazu solltest Du aber mehr Zahlenmaterial liefern.....

Herzlich, Urs Tischhauser

 
Finde es immer wieder schade wenn Themen eröffnet werden mit Hilfegeschrei und nachher meldet sich die Person nicht mehr.

Da muss doch in der Zwischenzeit was gegangen sein. Feedback wäre IMMER sehr nett und gewünscht.

- Thomas

 
Würde mich auch mal interessieren, wie es hier ausgegangen ist .. ein Feedback wäre toll

 

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