Vielfach stellt sich die Frage - wie man hier ja auch oft liest - die Seriosität des GU's. Vielfach handelt es sich auch um kleinere GU's, die wenig bekannt sind und/oder über keine oder nur wenige Referenzen verfügen.
Als Banker, der sich hauptsächlich mit grösseren Ueberbauungen "herumschlägt", welche ja meist ebenfalls von GU's erstellt werden, treffe ich oft auf diese Thematik. Desweiteren betreue ich auch Kunden, welche eine Ueberbauung durch einen GU erstellen lassen möchten. Wenn uns (also der Bank) der GU nicht bekannt ist, oder wir diesen nicht komplett beurteilen möchten, verlangen wir oft eine "Bestätigung" von dessen Hausbank, dass die Zahlungen vertragskonform verwendet werden. Sollte dies die Hausbank nicht abgeben - was in Ausnahmefällen mal vorkommen kann - bleibt die Option, dass dieser GU, das Konto für diese Ueberbauung bei uns selber führt und wir somit wieder die Kontrolle über die ausgeführten Zahlungen erhalten.
Desweiteren geben wir auch desöfteren solche Bestätigungen für unsere Kunden ab, da wir als Bank ja auch den "Baukredit" führen.
Somit mein Tipp:
Könnt Ihr den GU nicht beurteilen oder genügen Euch die genannten Referenzen nicht habt ihr ebenfalls die Möglichkeit, eine solche Bestätigung einzuverlangen (am besten vertraglich fixieren). Bei guten und seriösen GU's wird dies die Hausbank jederzeit tun (es gibt jedoch auch Ausnahmen bei Banken).
Solltet ihr nun eine solche Bestätigung erhalten und wurden Eure Zahlungen nicht vertragskonform verwendet könnt ihr auch die Bank auf Verletzung der Sorgfaltspflicht verklagen, resp. das Gespräch suchen (empfiehlt sich) und Euch so vor einer Doppelzahlung schützen.
Achtet auf jedenfall darauf, dass ihr ein Original erhält, am besten soll es die Bank des GU's direkt an Eure Hausbank senden - ihr könnt es ja auch als Auflage Eurer Hausbank nennen. Dies ist wichtig, da bei Kopien die Möglichkeit von Fälschungen besteht.
Dies als kleine Anregung /emoticons/default_smile.png
Als Banker, der sich hauptsächlich mit grösseren Ueberbauungen "herumschlägt", welche ja meist ebenfalls von GU's erstellt werden, treffe ich oft auf diese Thematik. Desweiteren betreue ich auch Kunden, welche eine Ueberbauung durch einen GU erstellen lassen möchten. Wenn uns (also der Bank) der GU nicht bekannt ist, oder wir diesen nicht komplett beurteilen möchten, verlangen wir oft eine "Bestätigung" von dessen Hausbank, dass die Zahlungen vertragskonform verwendet werden. Sollte dies die Hausbank nicht abgeben - was in Ausnahmefällen mal vorkommen kann - bleibt die Option, dass dieser GU, das Konto für diese Ueberbauung bei uns selber führt und wir somit wieder die Kontrolle über die ausgeführten Zahlungen erhalten.
Desweiteren geben wir auch desöfteren solche Bestätigungen für unsere Kunden ab, da wir als Bank ja auch den "Baukredit" führen.
Somit mein Tipp:
Könnt Ihr den GU nicht beurteilen oder genügen Euch die genannten Referenzen nicht habt ihr ebenfalls die Möglichkeit, eine solche Bestätigung einzuverlangen (am besten vertraglich fixieren). Bei guten und seriösen GU's wird dies die Hausbank jederzeit tun (es gibt jedoch auch Ausnahmen bei Banken).
Solltet ihr nun eine solche Bestätigung erhalten und wurden Eure Zahlungen nicht vertragskonform verwendet könnt ihr auch die Bank auf Verletzung der Sorgfaltspflicht verklagen, resp. das Gespräch suchen (empfiehlt sich) und Euch so vor einer Doppelzahlung schützen.
Achtet auf jedenfall darauf, dass ihr ein Original erhält, am besten soll es die Bank des GU's direkt an Eure Hausbank senden - ihr könnt es ja auch als Auflage Eurer Hausbank nennen. Dies ist wichtig, da bei Kopien die Möglichkeit von Fälschungen besteht.
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