Absicherung bei GU's (Beurteilung)

Setanta

Mitglied
13. Aug. 2009
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Vielfach stellt sich die Frage - wie man hier ja auch oft liest - die Seriosität des GU's. Vielfach handelt es sich auch um kleinere GU's, die wenig bekannt sind und/oder über keine oder nur wenige Referenzen verfügen.

Als Banker, der sich hauptsächlich mit grösseren Ueberbauungen "herumschlägt", welche ja meist ebenfalls von GU's erstellt werden, treffe ich oft auf diese Thematik. Desweiteren betreue ich auch Kunden, welche eine Ueberbauung durch einen GU erstellen lassen möchten. Wenn uns (also der Bank) der GU nicht bekannt ist, oder wir diesen nicht komplett beurteilen möchten, verlangen wir oft eine "Bestätigung" von dessen Hausbank, dass die Zahlungen vertragskonform verwendet werden. Sollte dies die Hausbank nicht abgeben - was in Ausnahmefällen mal vorkommen kann - bleibt die Option, dass dieser GU, das Konto für diese Ueberbauung bei uns selber führt und wir somit wieder die Kontrolle über die ausgeführten Zahlungen erhalten.

Desweiteren geben wir auch desöfteren solche Bestätigungen für unsere Kunden ab, da wir als Bank ja auch den "Baukredit" führen.

Somit mein Tipp:

Könnt Ihr den GU nicht beurteilen oder genügen Euch die genannten Referenzen nicht habt ihr ebenfalls die Möglichkeit, eine solche Bestätigung einzuverlangen (am besten vertraglich fixieren). Bei guten und seriösen GU's wird dies die Hausbank jederzeit tun (es gibt jedoch auch Ausnahmen bei Banken).

Solltet ihr nun eine solche Bestätigung erhalten und wurden Eure Zahlungen nicht vertragskonform verwendet könnt ihr auch die Bank auf Verletzung der Sorgfaltspflicht verklagen, resp. das Gespräch suchen (empfiehlt sich) und Euch so vor einer Doppelzahlung schützen.

Achtet auf jedenfall darauf, dass ihr ein Original erhält, am besten soll es die Bank des GU's direkt an Eure Hausbank senden - ihr könnt es ja auch als Auflage Eurer Hausbank nennen. Dies ist wichtig, da bei Kopien die Möglichkeit von Fälschungen besteht.

Dies als kleine Anregung /emoticons/default_smile.png

 
dabei aber nicht vergessen, dass damit das risiko der verkalkulation des gu's nicht behoben ist. es kann ja durchaus sein, dass das vereinbarte entgelt vertragskonform verwendet wird, aber schlussendlich nicht für den bau eures objektes ausreicht, weil der gu nicht richtig gerechnet hat.

geht der gu dann konkurs bleibt ihr auf den mehrkosten genau so sitzen, wie wenn ihr diese verwendungsgarantie nicht gehabt hättet. hier hilft m.e. nur eine erfüllungsgarantie der hausbank des gu's.

 
Es wäre wünschenswert, wenn die Banken sich dem Thema eines Controlling annehmen würden, doch dazu muss man zum GU gehen, und dort die Zahlungen anhand der Belege überprüfen, eventuell die Unternehmer befragen usw. Meine Erfahrung ist jedoch, dass die Banken - leider - dazu wenig bis keine Unterstützung anbieten. Leider genügt es nicht dazu ein Vertragsformular zu haben, die Kontrolle muss aktiv durchgeführt werden, und dort liegt das Problem. Auch wenn ich einen Kunden ("Käufer-Beteller", Bauherr etc.) mit Mandat begleite, bekomme ich bei der Bank überhaupt keine Auskünfte, ich habe den Eindruck, mit Unterzeichnung der Bankverträge ist es einfach getan. Klar ist mir jedoch, dass es selbstverständlich ein Personelles- und Kapazitätsproblem ist. Aber wie ich behandelt wurde von sog. BankenleiterInnen etc., löst bei mir immer wieder Kopfschütteln aus...!

Gruss

Bauexperte

 
Angst die Kosten zweimal zu bezahlen? Frragt Euren GU ober bereit ist das Haus mit offener Abrechnung und Kostendach zu ersetellen? Dann bezahlt Ihr die effektiven Kosten direkt an die Handwerker und die GU erhält das ausgewiesene Honorar. Mit einem Kostendach ist der Hauspreis trotzdem fixiert. Bei Minderkosten kann eine Gewinnbeteiligung in Prozenten definiert werden damit sich die GU trotztdem anstrengt einen optimalen Preis zu erreichen. Nicht alle Gu's spielen Versteck mit den Preisen.

Gruss

hgp-mg

 
...Frragt Euren GU ober bereit ist das Haus mit offener Abrechnung und Kostendach zu ersetellen? Dann bezahlt Ihr die effektiven Kosten direkt an die Handwerker und die GU erhält das ausgewiesene Honorar. ...

...Nicht alle Gu's spielen Versteck mit den Preisen.
Hallo hgp-mg,
alle meine bisherigen Erfahrungen im Umgang mit GU's haben gezeigt, dass sich wohl keiner zu einem solchen Schritt bewegen würde... Das hiesse ja, dass der GU seine Nettopreise offenlegen müsste! Neinnein, das tun die sicher nicht... /emoticons/default_biggrin.png

Grüssle

Arcuos

 
Dann kann man doch auch gleich traditionell einen Architekten nehmen und die Handwerker selbst beauftragen; man hat die Wahl, wen man beauftragt, und die Übersicht, wer wofür wieviel erhalten hat.

 

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