Hallo Zusammen
Ich habe eine Frage bezüglich dem Abstand einer Hecke zum Nachbargrundstück.
In meiner Gemeinde gilt das Kantonale Gesetzt des Kantons Zürich und da steht folgendes:
"Grünhecken dürfen gegen den Willen des nachbarlichen
Grundeigentümers nicht näher als die Hälfte ihrer Höhe
betragen, jedenfalls aber nicht näher als 60 cm von der
Grenze gehalten werden."
Bei einem Pflanzabstand (von der Mitte der Pflanze gemessen) von 60cm zur Grenze bedeutet dies dass die Hecke nicht höher als 1.20 Meter sein darf. Nun hat der Gärtner gesagt dass die so nicht stimme und nicht der horizontale Abstand gemessen werde sondern der Abstand in einem Winkel von 45Grad ab der Höhe von 1.2 Meter.
Stimmt seine Ausage so?
Grüsse Quanda
Ich habe eine Frage bezüglich dem Abstand einer Hecke zum Nachbargrundstück.
In meiner Gemeinde gilt das Kantonale Gesetzt des Kantons Zürich und da steht folgendes:
"Grünhecken dürfen gegen den Willen des nachbarlichen
Grundeigentümers nicht näher als die Hälfte ihrer Höhe
betragen, jedenfalls aber nicht näher als 60 cm von der
Grenze gehalten werden."
Bei einem Pflanzabstand (von der Mitte der Pflanze gemessen) von 60cm zur Grenze bedeutet dies dass die Hecke nicht höher als 1.20 Meter sein darf. Nun hat der Gärtner gesagt dass die so nicht stimme und nicht der horizontale Abstand gemessen werde sondern der Abstand in einem Winkel von 45Grad ab der Höhe von 1.2 Meter.
Stimmt seine Ausage so?
Grüsse Quanda