Abstand der Hecken

Quanda

Mitglied
04. Juni 2010
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Hallo Zusammen

Ich habe eine Frage bezüglich dem Abstand einer Hecke zum Nachbargrundstück.

In meiner Gemeinde gilt das Kantonale Gesetzt des Kantons Zürich und da steht folgendes:

"Grünhecken dürfen gegen den Willen des nachbarlichen

Grundeigentümers nicht näher als die Hälfte ihrer Höhe

betragen, jedenfalls aber nicht näher als 60 cm von der

Grenze gehalten werden."

Bei einem Pflanzabstand (von der Mitte der Pflanze gemessen) von 60cm zur Grenze bedeutet dies dass die Hecke nicht höher als 1.20 Meter sein darf. Nun hat der Gärtner gesagt dass die so nicht stimme und nicht der horizontale Abstand gemessen werde sondern der Abstand in einem Winkel von 45Grad ab der Höhe von 1.2 Meter.

Stimmt seine Ausage so?

Grüsse Quanda

 
Also das Zitat kann so schonmal nicht stimmen, weil es in sich nichtssagend ist. "Gegen den Willen" heisst wohl "Ohne Zustimmung des Nachbarn".

Unter "Abstand im Winkel von 45 Grad" kann ich mir nichts vorstellen. Ein Abstand wird prinzipiell horizontal gemessen.

Frag nicht den Gärtner, sondern jemanden von der Baukommission der Gemeinde, denn der Nachbar wird mit Dir, nicht mit Deinem Gärtner streiten.

Noch besser, frag zuerst den Nachbarn, ob es eine Grenzhecke werden darf. Spart für beide Parteien Fläche und Arbeit.

Sonst mach gar nichts, denn derjenige, der zuerst pflanzt, muss auf seinem Grund bleiben und der andere hat alle Vorteile der Hecke auch, ohne sich um irgendwas kümmern zu müssen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
... und der andere hat alle Vorteile der Hecke auch, ohne sich um irgendwas kümmern zu müssen.
Kein unwesendlicher Einwand. Ich habe selber 30m Buchenhecken zum Pflegen. Die zu schneiden und entsorgen benötige ich ca. 1 Arbeitstag, den Nutzen haben aber auch meine Nachbarn. Bei einer Grenzhecke würde ich versuchen die Kosten und Arbeit 50% auf beide aufzuteilen, was ich persönlich nur fair finde.
 
Hallo zusammen

Wir haben eine Tujia Hecke zu unserem Nachbar. Die Hecke besteht schon seit über 10 Jahren. Sie steht genau auf der Grenze. Wie hoch darf sie Sein? Wir hatten das Haus im Jahr 2007 gekauft, damals war die Hecke etwa 2 Meter hoch! Kann mir jemand den Gesetzes Artikel angeben?

Vielen Dank für die Unterstützung

mfG Evasven

 
Da es kantonale und kommunale Bauordnungen gibt, ist hier die Gemeinde Auskunftsstelle. In der Regel kann man die Reglemente (Bau- und Zonenreglement) von der Web-Seite der Gemeinde herunterladen.

 
Hallo zusammen

Wir haben eine Tujia Hecke zu unserem Nachbar. Die Hecke besteht schon seit über 10 Jahren. Sie steht genau auf der Grenze. Wie hoch darf sie Sein? Wir hatten das Haus im Jahr 2007 gekauft, damals war die Hecke etwa 2 Meter hoch! Kann mir jemand den Gesetzes Artikel angeben?

Vielen Dank für die Unterstützung

mfG Evasven
hallo Evasven,

solange der Nachbar einverstanden ist darf die beliebig hoch werden.

Ist er das denn nicht mehr?

Am einfachsten würde man das diskutieren und sich dann auf eine beiden genehme Höhe einigen.

Gruss

 

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