Hallo zusammen
Damit wir einen schönen Abschluss gegenüber dem Nachbarsgrundstück hinkriegen und auch damit wir den Platz vor unserer Garage etwas vergrössern können, möchten wir eine Stützmauer von max. 0.5 m Höhe machen. Dies soll aus einer Reihe gehauener Steinblöcke bestehen.
Darauf wird es vermutlich noch eine Böschung von ca. 0.5 - 0.8 m brauchen (Neigung 2:3 gemäss Bauverordnung).
Es handelt sich um die Grenze zwischen den Grundstücken, keine Strasse oder so.
Weiss jemand, ob man diese Steinblöcke im Kanton Solothurn direkt auf die Grundstücksgrenze stellen darf oder man einen Abstand einhalten muss?
Danke bestens für Euren Input.
Damit wir einen schönen Abschluss gegenüber dem Nachbarsgrundstück hinkriegen und auch damit wir den Platz vor unserer Garage etwas vergrössern können, möchten wir eine Stützmauer von max. 0.5 m Höhe machen. Dies soll aus einer Reihe gehauener Steinblöcke bestehen.
Darauf wird es vermutlich noch eine Böschung von ca. 0.5 - 0.8 m brauchen (Neigung 2:3 gemäss Bauverordnung).
Es handelt sich um die Grenze zwischen den Grundstücken, keine Strasse oder so.
Weiss jemand, ob man diese Steinblöcke im Kanton Solothurn direkt auf die Grundstücksgrenze stellen darf oder man einen Abstand einhalten muss?
Danke bestens für Euren Input.