Abstand für Stützmauer zur Grundstücksgrenze im Kt. SO

tomi

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30. Aug. 2006
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Hallo zusammen

Damit wir einen schönen Abschluss gegenüber dem Nachbarsgrundstück hinkriegen und auch damit wir den Platz vor unserer Garage etwas vergrössern können, möchten wir eine Stützmauer von max. 0.5 m Höhe machen. Dies soll aus einer Reihe gehauener Steinblöcke bestehen.

Darauf wird es vermutlich noch eine Böschung von ca. 0.5 - 0.8 m brauchen (Neigung 2:3 gemäss Bauverordnung).

Es handelt sich um die Grenze zwischen den Grundstücken, keine Strasse oder so.

Weiss jemand, ob man diese Steinblöcke im Kanton Solothurn direkt auf die Grundstücksgrenze stellen darf oder man einen Abstand einhalten muss?

Danke bestens für Euren Input.

 
Da Ihr die Mauer und Böschung aufführt, nehme ich an dass Ihr oberhalb wohnt. Normalerweise stehen solche "Bauten" auf der Grenze. Ich würde aber auf jeden Fall erst mit dem Nachbarn sprechen, der das Ganze dann ja immer anschauen muss oder darf. Wenn ihr einen Grenzabstand einhalten müsstet (weiss die Gemeinde bzw. steht in der Bauordnung), könnt ihr vielleicht mit den Nachbarn eine Vereinbarung betreffs Bepflanzung treffen und er lässt Euch näher ran.

 

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