Abstand Strasse /Weg

Stschuetz

New member
09. Feb. 2020
4
0
0
Hallo Zusammen

Wir sind an einer Vorstudie für ein Einfamilienhaus.

Unsere Parzelle liegt auf der Rückseite an einer Privatstrasse und seitlich an einer schmalen strasse mit Fahrverbot (Zubringer gestattet).

Erste Abklärungen mit der Gemeinde hat ergeben, dass wir zu beiden Strassen den Abstand von 6M einhalten müssen.

Vor allem bei der Fahrverbotsstrasse hat uns das etwas überrascht, da die 3 anderen Parzellen bereits mit 3.5 m abstand gebaut haben.

Gibt es eine Definition, wann eine Strasse als Strasse zählt und wann als Weg? Oder ist dies etwas Willkür der Gemeinde?

im pbg kanton zürich habe ich nichts gefunden.

danke + lg 

 
Schau mal im ZH GIS Browser ob es da irgendwelche Baulininen gibt. Die ÖREB-Kataster Karte sollte alles enthalten.

 
Hast du im pbg Art 265 gelesen?

Bei uns war in einer vergleichbaren Situation (wenn ich mich richtig erinnere) relevant, wie unser Haus erschlossen war und welche Dienstbarkeiten (Fahrrechte) im Grundbuch vorhanden waren. 
 

Wie haben auf zwei Seiten von unserem Grundstück Wege. Bei beiden hätten wie bis 3.5m rangehen können. 
 

Meines Wissens war bei uns auch relevant wieviele Wohneinheiten durch ebendiese Wege erschlossen werden.
 

hier noch ein Link mit möglicherweise relevantem Text

http://www.vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=www.vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209826&W10_KEY=2282641&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw

961393F3-CE92-478C-861F-F437EE0A378E.png

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi Muraxi

Vielen Dank für die Infos.

Im PBG 265 stehen zwar die Abstände, nicht jedoch was ein Weg als Weg klassifiziert.

Das die Anzahl von Einheiten die erschlossen sind  massgebend sind habe ich auch schon gehört.

Aber wie und wo das genau geregelt ist konnte ich noch nicht finden.

 
hat uns das etwas überrascht, da die 3 anderen Parzellen bereits mit 3.5 m abstand gebaut haben.
Das sind alles alte Gebäude.... also älterer Bestand? Ab und an lässt sich das auch über eine Ausnahmebewilligung regeln...also dem alten Bestand anpassen (Du beim Neubau keinen Nachteil gegenüber den früheren Bauherren hättest), wenn es der Bauverwalter, oder der Bauausschuss änlich sehen. Ansonsten kann man auch mal eine entspr. Anfrage an den Kanton richten. Nicht immer ist das was sie so denken und wünschen, bei jeder Gemeinde auch so angekommen.

 
Hallo Pfälzer

Ja das sind alles alte Gebäude.

Da die Aussage ja vom Bauausschuss kam, denke ich nicht das sie uns eine Ausnahmebewilligung geben :)

Ich denke wir kommen nicht darum herum, das rechtlich abklären zu lassen.

Danke euch

 
Aha.... ja das ist dann wirklich blöd und bedarf wohl einer rechtlichen Vorklärung... dazu wünsche ich Dir viel Erfolg.

 

Statistik des Forums

Themen
27.482
Beiträge
257.631
Mitglieder
31.765
Neuestes Mitglied
dianastew