Hallo Zusammen
Wir sind an einer Vorstudie für ein Einfamilienhaus.
Unsere Parzelle liegt auf der Rückseite an einer Privatstrasse und seitlich an einer schmalen strasse mit Fahrverbot (Zubringer gestattet).
Erste Abklärungen mit der Gemeinde hat ergeben, dass wir zu beiden Strassen den Abstand von 6M einhalten müssen.
Vor allem bei der Fahrverbotsstrasse hat uns das etwas überrascht, da die 3 anderen Parzellen bereits mit 3.5 m abstand gebaut haben.
Gibt es eine Definition, wann eine Strasse als Strasse zählt und wann als Weg? Oder ist dies etwas Willkür der Gemeinde?
im pbg kanton zürich habe ich nichts gefunden.
danke + lg
Wir sind an einer Vorstudie für ein Einfamilienhaus.
Unsere Parzelle liegt auf der Rückseite an einer Privatstrasse und seitlich an einer schmalen strasse mit Fahrverbot (Zubringer gestattet).
Erste Abklärungen mit der Gemeinde hat ergeben, dass wir zu beiden Strassen den Abstand von 6M einhalten müssen.
Vor allem bei der Fahrverbotsstrasse hat uns das etwas überrascht, da die 3 anderen Parzellen bereits mit 3.5 m abstand gebaut haben.
Gibt es eine Definition, wann eine Strasse als Strasse zählt und wann als Weg? Oder ist dies etwas Willkür der Gemeinde?
im pbg kanton zürich habe ich nichts gefunden.
danke + lg