Hallo,
Wir sind kurz vor der Baueingabe in Aargau. Nun legt uns der Architekt der für die Gemeinde die Bauvorhaben überprüft, Steine in den Weg und ist nicht sehr ausführlich in seinen Erläuterungen, daher möchten wir versuchen hier ein paar Antworten zu bekommen.
Die Situation is die folgende:
Unser Bauland grenzt direkt an Kulturland (Wiese). Das Kulturland gehört auch uns, jedoch denke ich nicht, dass dies einen Unterschied macht.
Da das Land am Hang ist, benötigen wir eine Stützmauer zum Kulturland. Die Stützmauer wird bis zu 1,39m hoch sein und mind. 60cm Abstand vom Kulturland haben. Dies ist in Ordnung nach den lokalen Regelungen. (Bilder vom Plan im Anhang)
Nun sagt der Architekt der Gemeinde, dass die Stützmauer eine Baute ist und daher mind. 2m Abstand vom Kulturland haben muss. Wenn wir oder unser Architekt fragen, warum die Stützmauer eine Baute ist, sagt er, wir sollen ihm einfach glauben.
Wir raten, das Problem ist nicht die Mauer selbst, sondern die Terasse, welche bis an die Mauer reicht.
- Zählen Terrassen im allgemeinen als Bauten?
- Gibt es einen Mindestabstand von Terrasse mit Stützmauer zu Kulturland?
Wir haben viel gegoogelt und lokale Gesetze gelesen, jedoch hierzu nichts konkretes gefunden, was die Aussage des Architekten bestätigt oder erklärt.
Vielen Dank für jeglich Auskunft und Tipps.
Wir sind kurz vor der Baueingabe in Aargau. Nun legt uns der Architekt der für die Gemeinde die Bauvorhaben überprüft, Steine in den Weg und ist nicht sehr ausführlich in seinen Erläuterungen, daher möchten wir versuchen hier ein paar Antworten zu bekommen.
Die Situation is die folgende:
Unser Bauland grenzt direkt an Kulturland (Wiese). Das Kulturland gehört auch uns, jedoch denke ich nicht, dass dies einen Unterschied macht.
Da das Land am Hang ist, benötigen wir eine Stützmauer zum Kulturland. Die Stützmauer wird bis zu 1,39m hoch sein und mind. 60cm Abstand vom Kulturland haben. Dies ist in Ordnung nach den lokalen Regelungen. (Bilder vom Plan im Anhang)
Nun sagt der Architekt der Gemeinde, dass die Stützmauer eine Baute ist und daher mind. 2m Abstand vom Kulturland haben muss. Wenn wir oder unser Architekt fragen, warum die Stützmauer eine Baute ist, sagt er, wir sollen ihm einfach glauben.
Wir raten, das Problem ist nicht die Mauer selbst, sondern die Terasse, welche bis an die Mauer reicht.
- Zählen Terrassen im allgemeinen als Bauten?
- Gibt es einen Mindestabstand von Terrasse mit Stützmauer zu Kulturland?
Wir haben viel gegoogelt und lokale Gesetze gelesen, jedoch hierzu nichts konkretes gefunden, was die Aussage des Architekten bestätigt oder erklärt.
Vielen Dank für jeglich Auskunft und Tipps.