Abstellraum auf Balkon ohne Baubewilligung entfernen?

mav

Mitglied
21. Okt. 2009
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Hallo

Ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung, welche im Herbst 2010 fertiggestellt und von mir bezogen wurde. Jede Eigentumswohnung hat auf dem Balkon einen Abstellraum, welcher auch auf allen Plänen der Baubewilligung eingezeichnet war.

Ich will nun diesen Abstellraum entfernen, weil ich dadurch den Platz besser ausnützen kann.

Benötige ich dazu nun eine Baubewilligung? Muss ich nur die Miteigentümergemeinschaft fragen oder kann ich den Abstellraum einfach so abbauen und im Keller lagern?

abstellraum.jpg

Gruss mav

 
Würde das mal bei der nächsten Versammlung traktandieren. Das Teil ist ja von aussen sichtbar und geht deshalb alle etwas an.

Eine Baubewilligung braucht es aber vermutlich nicht, denn es ist nicht Teil der tragenden Konstruktion und bestimmt auch nicht wesentlich den Chrakter des Gebäudes (hoffentlich).

Da Du Eigentümer bist, darfst du das Ding auch wegschmeissen.

 
Bin gleicher Meinung wie emil17. Ich würde aber mit den Fassadenplan kurz bei der Baupolizei vorbei gehen und aktiv fragen. Das gibt am wenigsten Ärger.

 
In der Regel muss auch für einen Rückbau eine Bewillingung vorliegen, da hierdurch ja auch die Fassade verändert wird. Die Miteigentümer haben da ganz sicher auch ein Mitspracherecht. Das ist z.B. ein Grund, warum ich mir niemals eine Eigentumswohnung kaufen würde.

Aber dazu will ich keine Disskussion lostreten, da eine ETW für manche Leute sicher Sinn machen kann ;-)

 

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