Gemäss Schreiben unserer Wohngemeinde sind wir dazu verpflichtet die Abwasserleitungen (ausserhalb des Hauses, auf unserem Grundstück) zu unseren Lasten sanieren zu lassen.
1. Wo steht geschrieben, dass es sich dabei tatsächlich um unsere Abwasserleitungen handelt und nicht um jene der Gemeinde?
2. Die Kosten belaufen sich auf ca. 20'000 Fr. Ist es zumutbar, eine solche Investion dem Eigentümer mit 3 - 6 Monate Vorlaufszeit aufzuerlegen?
3. Wie können wir eine solche (für uns sehr hohe) Investion verhindern oder mind. aufschieben (Zeithorrizont 2 - 3 Jahre)?
Besten Dank!
1. Wo steht geschrieben, dass es sich dabei tatsächlich um unsere Abwasserleitungen handelt und nicht um jene der Gemeinde?
2. Die Kosten belaufen sich auf ca. 20'000 Fr. Ist es zumutbar, eine solche Investion dem Eigentümer mit 3 - 6 Monate Vorlaufszeit aufzuerlegen?
3. Wie können wir eine solche (für uns sehr hohe) Investion verhindern oder mind. aufschieben (Zeithorrizont 2 - 3 Jahre)?
Besten Dank!