Hallo Allerseits
Bei uns ist der Rohbau gerade fertig, die Wasserzuleitung ist installiert worden. Diese verläuft nun quer durch den Bastelkeller (an der Decke). Den GU darauf angesprochen stellt sich heraus, dass sogar noch ein Fallrohr (nur für Spüle/Küche) durch besagten Raum geführt werden muss. Er begründet dies damit, dass eine andere Leitungsführung das nötige Gefälle nicht erreichen würde.
Wir wollen diesen Raum (knapp 10sqm) im Moment zwar als Hobby/Bastelraum verwenden - aber mit der Idee, später daraus nötigenfalls auch ein Gästezimmer herrichten zu können. Bodenheizung ist bereits drin und Heliobus wäre möglich. Wir haben den Grundriss extra so vorgesehen, dass auch ein Einbauschrank in einer Nische noch reingeht.
Durch dieses Fallrohr, welches sehr ungünstig genau in der Mitte einer Innenwand (also genau dort, wo man sinnvollerweise das Bett hinstellen würde) fehlen nun entschiedene Zentimeter. Die Wasserleitung an der Decke (effektiv quer durch den Raum) ist vor allem optisch unschön.
Für uns wird darum dieser Raum entscheidend abgewertet - er wird wohl nicht als Zimmer genutzt werden können. Ärgerlich ist für uns auch, dass der GU mit dem Satz "Die Keller sind weit mehr als Keller..." geworben hat und von unserem späteren Ausbauwunsch auch gewusst hat. (Darum auch die Bodenheizung)
Wir haben es sonst eigentlich sehr gut mit dem GU, das soll auch mal gesagt sein.
Item, die konkrete Frage ist also: gibt es eine konkrete Möglichkeit, diese Wertdifferenz zu berechnen? Fair für beide Seiten, belegbar und nachvollziehbar?
Oder gehört das in die Kategorie "passiert halt beim Bauen..."
zur Info: Kein von uns unterzeichneter Grundriss hatte eine dieser Leitungen eingezeichnet. Ich ging (guten Glaubens oder naiverweise?) davon aus, dass alle diese Leitungen entweder direkt im Technikraum (via Aussenwand) ankommen oder in den Wänden geführt werden.
Besten Dank für Tipps und liebe Grüsse
Florian
Bei uns ist der Rohbau gerade fertig, die Wasserzuleitung ist installiert worden. Diese verläuft nun quer durch den Bastelkeller (an der Decke). Den GU darauf angesprochen stellt sich heraus, dass sogar noch ein Fallrohr (nur für Spüle/Küche) durch besagten Raum geführt werden muss. Er begründet dies damit, dass eine andere Leitungsführung das nötige Gefälle nicht erreichen würde.
Wir wollen diesen Raum (knapp 10sqm) im Moment zwar als Hobby/Bastelraum verwenden - aber mit der Idee, später daraus nötigenfalls auch ein Gästezimmer herrichten zu können. Bodenheizung ist bereits drin und Heliobus wäre möglich. Wir haben den Grundriss extra so vorgesehen, dass auch ein Einbauschrank in einer Nische noch reingeht.
Durch dieses Fallrohr, welches sehr ungünstig genau in der Mitte einer Innenwand (also genau dort, wo man sinnvollerweise das Bett hinstellen würde) fehlen nun entschiedene Zentimeter. Die Wasserleitung an der Decke (effektiv quer durch den Raum) ist vor allem optisch unschön.
Für uns wird darum dieser Raum entscheidend abgewertet - er wird wohl nicht als Zimmer genutzt werden können. Ärgerlich ist für uns auch, dass der GU mit dem Satz "Die Keller sind weit mehr als Keller..." geworben hat und von unserem späteren Ausbauwunsch auch gewusst hat. (Darum auch die Bodenheizung)
Wir haben es sonst eigentlich sehr gut mit dem GU, das soll auch mal gesagt sein.
Item, die konkrete Frage ist also: gibt es eine konkrete Möglichkeit, diese Wertdifferenz zu berechnen? Fair für beide Seiten, belegbar und nachvollziehbar?
Oder gehört das in die Kategorie "passiert halt beim Bauen..."
zur Info: Kein von uns unterzeichneter Grundriss hatte eine dieser Leitungen eingezeichnet. Ich ging (guten Glaubens oder naiverweise?) davon aus, dass alle diese Leitungen entweder direkt im Technikraum (via Aussenwand) ankommen oder in den Wänden geführt werden.
Besten Dank für Tipps und liebe Grüsse
Florian