Abwertung eines Raumes durch AP-Leitungen und Wasserrohre

florian

Mitglied
12. Juli 2010
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Hallo Allerseits

Bei uns ist der Rohbau gerade fertig, die Wasserzuleitung ist installiert worden. Diese verläuft nun quer durch den Bastelkeller (an der Decke). Den GU darauf angesprochen stellt sich heraus, dass sogar noch ein Fallrohr (nur für Spüle/Küche) durch besagten Raum geführt werden muss. Er begründet dies damit, dass eine andere Leitungsführung das nötige Gefälle nicht erreichen würde.

Wir wollen diesen Raum (knapp 10sqm) im Moment zwar als Hobby/Bastelraum verwenden - aber mit der Idee, später daraus nötigenfalls auch ein Gästezimmer herrichten zu können. Bodenheizung ist bereits drin und Heliobus wäre möglich. Wir haben den Grundriss extra so vorgesehen, dass auch ein Einbauschrank in einer Nische noch reingeht.

Durch dieses Fallrohr, welches sehr ungünstig genau in der Mitte einer Innenwand (also genau dort, wo man sinnvollerweise das Bett hinstellen würde) fehlen nun entschiedene Zentimeter. Die Wasserleitung an der Decke (effektiv quer durch den Raum) ist vor allem optisch unschön.

Für uns wird darum dieser Raum entscheidend abgewertet - er wird wohl nicht als Zimmer genutzt werden können. Ärgerlich ist für uns auch, dass der GU mit dem Satz "Die Keller sind weit mehr als Keller..." geworben hat und von unserem späteren Ausbauwunsch auch gewusst hat. (Darum auch die Bodenheizung)

Wir haben es sonst eigentlich sehr gut mit dem GU, das soll auch mal gesagt sein.

Item, die konkrete Frage ist also: gibt es eine konkrete Möglichkeit, diese Wertdifferenz zu berechnen? Fair für beide Seiten, belegbar und nachvollziehbar?

Oder gehört das in die Kategorie "passiert halt beim Bauen..."

zur Info: Kein von uns unterzeichneter Grundriss hatte eine dieser Leitungen eingezeichnet. Ich ging (guten Glaubens oder naiverweise?) davon aus, dass alle diese Leitungen entweder direkt im Technikraum (via Aussenwand) ankommen oder in den Wänden geführt werden.

Besten Dank für Tipps und liebe Grüsse

Florian

 
Hallo

Habe ihr keine Pläne des Sanitärplaners bekommen? Wir bauen im Architektenverhältnis, daher weiss ich nicht wie das bei einer GU gehandhabt wird. Wir haben akle notwendigen Pläne erhalten, jedoch auch feststellen müssen, dass während des Baus aufgrund einzelner Notwendigkeiten ab und an Änderungen auftreten, die entweder nicht konkret vorhersehbar waren, oder aber Kosten durch eine einfachere Verlegung von Rohren etc. möglich sind. Als Laie ist es oftmals nicht einfach die Pläne richtig zu deuten und wir hatten ebenfalls Interpretationsschwierigkeiten. Seither haben wir die Hand auf vielen Arbeitsschritten und bei der kleinsten Verständnisfrage oder Unklarheit hat unser Architekt uns nun am Telefon, oder ich stehe beim Handwerker direkt am Bau.

Gruss,

Oliver

 
Druckwasserleitungen muss man nicht Aufputz verlegen. Da man die Spüle in der Regel nicht bodeneben einbaut, hat man unter der Küchenzeile noch mindestens einen halben Meter, um die Leitung seitwärts bis in eine Ecke zu führen. Senkrechte Mauerschlitze sind in der Regel auch kein Problem (es ist ja vermutlich ein 56er Rohr).

Nur: ein Keller ist per definitionem eben kein Wohnraum und deswegen gelten dort die Standards für Wohnräume nicht, egal was im Hochglanzprospekt des GU steht. In einem Keller stören Leitungen an der Decke die Nutzung nicht; ist der Raum im Baubeschrieb des GU als Keller bezeichnet, dann sind solche Rohre vermutlich zulässig, auch wenn es ärgerlich ist, weil sich das durch bessere Planung hätte vermeiden lassen.

Da der Planer aber vom GU bezahlt wird und nicht von Dir, wird er Dir erklären, dass das so sein muss und nicht bemüht sein, es zu ändern.

Wurde für das Ablaufrohr wenigstens eine Schallschutzvariante (Geberit silent oder ähnlich) genommen? Die Druckwasserleitung muss man dämmen, sonst gibts im Sommer Schwitzwasser.

Es kann übrigens sein, dass, wenn dieser Raum im Wohnraumstandard gebaut würde, dann die Ausnutzungsziffer des Baulandes überschritten würde. In dem Fall das Gästezimmer erst herrichten, nachdem die Baupolizei das Haus angeschaut hat ...

 
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Hallo zusammen

ich habe ein ähnliches Problem. Der GU sagt, dass ich Durchgangsleitungen akzeptieren muss. Schlimm sind die Heizungsleitungen. Natürlich waren diese nirgends eingezeichnet und der GU ist nicht an eine für ihn teurere Lösung interessiert.

Siehe Bild. Ich verstehe, dass man vielleicht Durchgangsleitungen akzeptieren muss, aber bis welchen Umfang???

Ab wann hat man Schadenersatzanspruch, wegen der Abwertung?

Gruess

Claudio

Keller.jpg

 
Claudio,

Was steht im Werkvertrag? Schau doch da zuerst mal rein. Bei uns stand klar drin, dass in Kellerräumen die Elektro- und Sanitärinstallationen grundsätzlich Aufputz vorgesehen sind. Somit war von Anfang an klar, was Sache sein wird.

Gruss, Dani

 
Wie hoch ist die lichte Höhe des Kellerraumes ?

Gebe es eine Möglichkeit besagte Wasser- Abflussleitung seitlich an den Wänden entlang zu führen und diese dann mit Rigipsplatten zu Verkasteln ?

Für eine Abflussleitung der Küchenspüle langt ein Rohr der Stärke DN60 das macht ein Decken Unterzug von 10 cm aus.

Man kann solch ein Rohr auch unterhalb der Kücheneinbaumöbel in dessen Sockelbereich verziehen sofern die Wand gerade durchgeht und keine Durchgänge dazwischen sind und geht an irgendeiner Ecke in den Keller dann man unten an der Wand dann ist.

Mal die Pläne durchsehen, ob es eine bessere Alternative gibt, denn im Rohbau ist vieles machbar

 
Hallo zusammen
 
Der Keller ist nicht so hoch wie die normalen Wohnräume, wo es klare Richtlinien gibt. Ich müsste es genau abmessen. Ich denke die Decke ist nur ca. 2-2.1m hoch.
 
Allreal (GU) hat mir gesagt, dass es im Baubeschrieb unter Allgemeine Bestimmungen zum Baubeschrieb etwas steht, dass der Bauherr Durchgangsleitungen akzeptieren muss. Wenn ich Zuhause wird ich den Vetrag nochmals nachlesen, ob noch etwas zusätzliches steht.
Ich habe nicht ein Problem grundsätzlich mit Durchgangsleitungen, solange ich meinen Keller "NORMAL" nutzen kann.
 
Ich möchte eine Wertminderung geltend machen, da ich den Platz besonders bei den Durchgangsleitungen hinten NICHT als Keller nutzen kann. Wenn mein Keller (15m2) zum Beispiel 15k CHF kostet  und ich ca. 1/15 (1m2) gar nicht nutzen kann, ergibt es sich für mich eine Wertminderung von 1000 CHF.
 
Allreal wird sicher nichts mehr änderen wollen. Das Einzige was ich erreichen kann, ist eine Finanzielle Entschädigung.
Gibt es Regelungen? 
Ich werde einmal am HEV um eine Rechtsauskunft anrufen.
 
Habt Ihr noch gute Vorschläge
Gruess und Danke
Claudio
 
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