Abzüge bei GU-Vertrag

Sunflower88

Mitglied
04. Jan. 2009
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Hallo zusammen

Ich habe eine Frage bezüglich Abzüge bei GU-Vertrag. Unser GU hat uns nun die Entabrechnung zugestellt. Nun möchten wir ein paar Abzüge vornehmen, da nicht alles Rund gelaufen ist. Wir mussten vieles selber koordinieren und zum Teil Arbeiten selbst ausführen, da der Gu nicht geschaut hat und zum Teil nicht erreichbar war. Nun haben wir diese Punkte beim GU vorgetragen und er drohte uns gleich mit Gericht, wenn wir nicht den ganzen Betrag überweisen lassen. Darf er das? Darf man im GU keine Abzüge vornehmen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Liebe Grüsse

 
Wenn der GU damit einverstanden ist, darfst du selbstverständlich Abzüge machen... Wenn er sich stur stellt und wenig Einsicht hat.. naja, dann lass es darauf ankommen.

 
Hallo Sunflower88

Du kannst dies schon eine Minderung verlangen. Du musst dies aber Beweisen können das du dies gemacht hast UND das dein GU dies nach mehrmaligen Aufforderungen (Schriftlich währe Super) nicht getätigt hat. Selbstredend ist natürlich das die entsprechende Ausführung in irgend einem Vertrag drinn steht.

Falls dein GU keine Einsicht hat, dann wirds Richtig Kompliziert, dann geht es nur übers Gericht Sprich Anwalt eventuell Gutachten etc.

Gruss Rueggli

 

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