Abzüge für Hausbesitzer bei Steuererklärung

sunseeker

Mitglied
16. März 2008
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Hoi zäme

Nachdem wir uns jetzt so langsam mal an die Steuererklärung machen wollte ich einen Thread starten, in dem die möglichen Abzüge für Hausbesitzer besprochen werden.

Nach meinem Verständnis kann man folgende Posten absetzen (nicht abschliessend):

- Reparaturen (z.B. Storen, Fenster, Sanitär-Installationen, etc.)

- Ersatz von Grossgeräten (z.B. Waschmaschine, Kühlschrank,...)

- Renovationen (z.B. Malerarbeiten aussen und innen)

- Gartenarbeiten (z.B. neuen Rollrasen verlegen)

- Unterhaltsarbeiten (z.B. Service Heizungsanlage)

Ist das korrekt? Wie verhält es sich bei folgenden Anschaffungen:

- Materialien aus dem Baumarkt (z.B. Baumaterialien wie Steinplatten, Holz für Regalbau im Keller, etc.)

- Möbel (Ersatz)

Wahrscheinlich gibt es von Kanton zu Kanton wieder Unterschiede, oder?

Grüsse

Sunny

 
Möbel, Regale und dergleichen sicher nicht.

Ich würde auch einen neuen Rasen nicht abziehen. Sowas geht den Staat nichts an, also bleibt man konsequent und zieht es nicht ab.

Kühlschränke usw. gehören gewöhnlich zum Mobiliar oder Hausrat, also nicht abziehbar. Es sei denn, du vermietest möbliert.

Sieh es mal andersrum: Wieso soll ich und du und er die Tatsache subventionieren, dass Herr X einen neuen Kühlschrank will. Dass er einen braucht, ist auch kein Argument; man braucht vieles, von der Unterhose bis zum Kochtopf, was man auch nicht absetzen kann.

Bleiben also Unterhaltsarbeiten an der Haustechnik (nicht aber Bäume schneiden lassen und nicht die Putzfrau), Renovationen (nur werterhaltende), und Reparaturen am Haus, nicht am Inventar.

Laienmeinung, ich bin kein Steuerberater, aber bisher hat es so funktioniert.

Ausserdem ist es mir zu blöd, jede Schraubenquittung aufzubewahren, denn auch die Gemeinde hat mir schon manchen Gefallen getan, was sie nicht hätte tun müssen.

Vergessen hast du hingegen Gebäudeversicherungsprämien, Pauschalen für Wasser, Abfall, Abwasser (wenn diese nicht verbraucherabhängig ist), sowie Rücklagen für den Erneuerungsfonds bei ETW.

Wenn das Haus relativ neu ist, fährt man mit dem Pauschalabzug meistens besser und kann sich das Zettel sammeln sparen.

Das steht alles sehr genau in der Wegleitung, die man gedruckt bekommt oder die als pdf beim Runterladen der elektronischen Steuererklärung mitkommt.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Sunny

Google mal mit 'Liegenschaftsunterhalt'. Und natürlich für den Kanton wo du auch dann deine Immobilie haben wirst.

Dort siehst du was geht und was nicht.

Gruss

gurke99

 
Grundsätzlich kann alles was werterhaltend ist (Nicht werterneurend) abgezogen werden. Auch Baumaterialen aus dem Baumarkt können abgezogen werden. Meistens ist jedoch der Pauschalabzug grösser als die gekauften Materialen. Bei mir hatte es sich nur einmal gelohnt, ganz zu Beginn, als ich alle Parket und Laminat, Streichen, und weitere Installationen zusammengenommen habe. Aber auch da kam ich nur geringfügig über den Pasuchalabzug.

KT Zürich kannst du ja das Steuerformular per PC ausfüllen, auch in der Wegleitung steht sehr genau, wie gross der Pauschalabzug ist, resp. was alles abziehbar ist.

Steht hier, Seite 17, Punkt 6.2

http://www.steueramt.zh.ch/cgi-bin/getDoc.pl?path=/appl/www/htdocs/doc/stzh///tmp/blobdir&file=744312cb05cefa9d54b889b400992ebe.pdf

 
Super, danke für Eure Tipps!!!

Eine Frage noch: Wir haben letztes Jahr einen Zaun um unseren Gartenteich bauen lassen, damit unser Kleiner nicht reinfällt. Ich nehme an diese Kosten sind nicht abzugsfähig, da wertvermehrend, korrekt?

Sind die Kosten vielleicht anderweitig ansetzbar (Kinderabzüge?)

Grüsse

Sunny

 
Super, danke für Eure Tipps!!!

Eine Frage noch: Wir haben letztes Jahr einen Zaun um unseren Gartenteich bauen lassen, damit unser Kleiner nicht reinfällt. Ich nehme an diese Kosten sind nicht abzugsfähig, da wertvermehrend, korrekt?

Sind die Kosten vielleicht anderweitig ansetzbar (Kinderabzüge?)

Grüsse

Sunny
Hallo,ja, das ist korrekt, nicht absetzbar.

Ich glaube auch nicht, dass das sonstwie absetzbar ist. Warum sollte es?

Gruss

 
Danke!

Wie sieht es aus mit einer Hausratversicherung? Nach meinem Verständnis sind Versicherungen gegen Brandschäden und Feuer/Wasserschäden absetzbar, bei Hausrat bin ich mir nicht sicher.

 
Also, ich würde mir für Fr. 150.- eine Steuerberater nehmen und die erste Steuererklährung als Hausbesitzer erklähren lassen.

Gruss Walter

 
/emoticons/default_cool.png ...hab da eher schlechte Erfahrungen gemacht mit Steuerberatern,

die meisten waren inkompetent.

Ausserdem gibts im Internet-Zeitalter ja genug Quellen und nützliche Foren.

 
Also, ich würde mir für Fr. 150.- eine Steuerberater nehmen und die erste Steuererklährung als Hausbesitzer erklähren lassen.
Hatten wir auch gemacht. Parallel hatte ich aber für mich die gleiche Steuererklärung auch ausgefüllt, nur um zu schauen, wieviel er mehr "herausholen" kann. Praktisch hatte er nicht mehr als wir abgezogen.

Es hatte sich aber für uns trotzdem gelohnt, da wir nun wussten, dass wir auf dem richtigen Weg waren. Insofern machen wir jetzt alles selber.

 
@sunseeker & emil17

Meines Wissens gehören Waschmaschinen, Kochherd, Kühlschrank und Co. nicht zum Hausrat, sondern zur Immobilie. Im Elementarschadensfall würden diese Geräte von der Gebäudeversicherung abgedeckt, nicht von der Hausratsversicherung. Dies, weil die Geräte fest / fix in der (Wasch-)Küche festgemacht sind (Eventuell hängt dies von der Gebäudeversicherung ab!?).

Entsprechend gehe ich eigentlich davon aus, dass beispielsweise ein Service-Abo für diese Geräte, resp. auch ein allfälliges Ersetzen dieser Geräte abzugsberechtig ist.

Gruss, Lefthander

 
Hallo, letztes Jahr musste ich die Induktionkochherde ersetzen und habe dieser Betrag in die Steuererklärung abgezogen.

Man kann auch neue Geräte, die energiesparend sind, abziehen.

Gruss.

lollo68

 

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