Die Kaution muss der schweizer Handwerker auch bezahlen.
Auslöser für diese Kaution sind die deutschen Firmen, die hier in CH gearbeitet, aber die Sozialabgaben nicht bezahlt haben.
Und das komische dabei, Deutschland bietet Rechtshilfe, wenn ein Autofahrer aus Deutschland eine Parkbusse in der CH nicht bezahlt. D.h., die deutsche Polizei treibt die Busse in Deutschland ein und schickt das Geld in die Schweiz.
Keine Rechtshilfe aber wird geleistet, wenn eine deutsche Firma ihre Abgaben in der Schweiz nicht bezahlt.
Deshalb müssen nun alle, ob deutsche oder schweizer Firmen diese Kaution bezahlen.
Seit diesem Jahr nun haften GU, wenn ihre ausländischen Unterakkordanten sich nicht an das Entsendungsgesetzt halten. Diese Regelung wird wohl noch den Gang durch die Gerichte antreten. Und wenn das Bundesgericht letztendlich feststellt, die GU seien einseitig betroffen, so haftet dann gar niemand mehr oder generell der Auftraggeber.
Deshalb tut man auch gut daran, bei der Vergabe von Aufträgen ins Ausland, die aktuelle Liste der gesperrten Firmen einzusehen, ob die Firma nicht bereits gesperrt ist und dann hier nur schwarz arbeiten kann.
Gruss, Fred